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  • Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Regelmäßig ja, aber nicht immer dieselben Unternehmen. Es sind sehr, sehr viele Osteuropäer hier unterwegs die sich anbieten. Ich würde dann eine in deutsch verfasst Bestätigung unterschreiben lassen. Das mit Frau Nahles sehe ich auch so.

  • Demnach wäre es dann wohl sinnvoll, sich von ausländischen Firmen eine entsprechende Bestätigung geben zu lassen. Wobei zu klären wäre, ab wann ein Schwerpunkt der Tätigkeit in Deutschland gegeben ist. Ich bin immer noch ziemlich ratlos, welche Risiken als realistisch anzusehen sind und wie sich die Praxis darstellt. In unserem Unternehmen werden regelmäßig auch osteuropäische Subunternehmen eingesetzt, sowohl innerdeutsch als auch grenzüberschreitend innerhalb der EU.

  • Also wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich mir von einem im Ausland ansässigen Subunternehmer keine Bestätigung über die Einhaltung des MiLoG geben zu lassen, da dieses nicht für ihn greift??

  • Hallo, mich wundert, dass hier noch nicht über das am 01.01.2015 in Kraft tretende Mindestlohngestz diskutiert wurde, oder habe ich da was übersehen? Es wird allgemein empfohlen, bei Einsatz von Subunternehmern, sich von diesen zu bestätigen lassen, das sie ihr Personal nach dem Mindestlohngesetz bezahlen. Nun sind auf deutschen Straßen ja viel ausländische Trucker unterwegs, besonders auch aus osteuropäischen Ländern. Wie ist das hier zu sehen. Müssen die bei Kontrollen die Einhaltung nachweise…

  • Die Marmorfritzen und Fliesenbuden sind ja auch nicht das Problem.

  • Das ist doch die UStID, und die muss überprüft werden.

  • Ich habe mit einigen ital. Spediteuren zu tun. Die bestehen auf eine Fakturierung an die auftraggebende Niederlassung. UStID-Prüfung ergibt dann: Nummer gültig Firmenbezeichung: stimmt überein Ort: stimmt nicht überein Straße: stimmt nicht überein Sollt aber trotzdem ohne Umsatzsteuer fakturieren.

  • Hallo, zu unseren Kunden zählen u. A. auch größere europäische Spediteure mit Niederlassungen in diversen europäischen Städten. Vor der Rechnungserstellung wird die UStID geprüft. Die Niederlassungen haben in der Regel keine Eigene, sondern es gibt nur eine des Hauptsitzes. Soll nun aber die Rechnung an eine Niederlassung gestellt werden, ergibt ja die UStID-Prüfung in den Punkten der Adresse keine Übereinstimmung. Wie geht man vor, damit es keine Probleme gibt mit der Fakturierung ohne Mehrwert…