Schulden von Subunternehmern

    • Hallo,

      Zum Satz: "vorläufig vollstreckbar"

      Jedes Urteil eines Richters endet mit diesem Satz. Der Hintergrund bedeutet hierbei lediglich, dass wenn noch kein Widerspruch eingelegt ist, das Urteil vollstreckbar ist (man kann ab diesem Moment pfänden). Kommt es zum Beispiel 3 Tage nach dem Urteil zum Einspruch des Angeklagten( in der Regel bis 14 Tage möglich), kannst du bzw. dein Anwalt aber direkt ab Urteilsverkündung z.B. in die Bankverbindung des Schuldners reinpfänden.

      Der Spruch hat somit die Bedeutung, dass du ab diesem Urteilsspruch berechtigt bist beim Schuldner zu pfänden. Häufig kommt der Einspruch zum Urteilsspruch erst binnen der genannten 14-tägigen Frist.

      (Mich wundert jedoch, dass man das "vorläufig vollstreckbar" anscheinend nicht kennt).
      Ist aber ja auch nicht tragisch, schließlich ist ein Forum zum Austausch von Informationen da.

      Gruß
    • @ Ulan 1970

      Hallo Ulan !

      Ich muss Ihnen leider widersprechen und zwar wie folgt.

      Punkt 1.
      Ich mach einen Mahnbescheid.

      Punkt 2
      Mein Schuldner hat 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen.

      Punkt 3
      macht er dieses fristgerecht so habe ich diese 14 Tage keine Möglichkeiten etwas dagegen zu tun.

      Punkt 4
      auch ein Anwalt hat keine Möglichkeiten, auch dieser muss diese Frist einhalten.

      Punkt 5
      sollte alles Fristgerecht sein, muss ich vor Gericht Klage erheben und es geht alles
      seinen langen und mühsamen Gang.

      Punkt 6
      erst dann ergeht ein Urteil und ich kann theoretisch mein Geld holen

      Punkt 7
      vielleicht verwechseln Sie daß alles mit einem Versäumnisurteil. Da gibt es ein vorläufiges Urteil und es kann vollstreckt werden.

      Punkt 8
      lesen Sie bitte mal ganz genau einen Mahnbescheid durch. Dort steht ganz klar, daß das Gericht die Ansprüche nicht kennt.

      also kann logischerweise die ersten 14 Tage nichts passieren. Ansonsten könnte mann jedem einen Mahnbescheid schicken und sofort loslegen zu vollstrecken bzw. ein vorläufiges Urteil holen. Ist eigentlich nicht logisch.

      aber wie schon geschrieben, lasse mich gerne belehren.

      Wie Sie schon geschrieben haben, sollte ein Forum zum Austausch da sein.

      Denn wie heisst es immmer


      .Nobody is perfect

      m f g
      Charly
    • @daffan:
      Wir verrechnen. Aber wenn nicht genug Geld reingefahren wird ist nichts mit verrechnen. Teilweise wird bei einer monatlichen Rechnung (z.B. Versicherung) schon Ratenzahlung gewünscht. Wo soll ich denn da das Geld hernehmen? Und in letzter Zeit kommen immer mehr an und brauchen noch mehr Geld um ihre Kosten zu decken (wobei ich mich frag, welche Kosten, das meiste zahlen eh schon wir). Ich muß aber auch zugeben, daß ich nicht aus der Branche komme. Ich komm aus dem Versicherungsbereich, da ist vieles anders und sehr viel einfacher. Auch wenn da auch nicht gezahlt wird...
    • @amearsu

      Kostendecken müßen wir alle nur wenn ich alle 3 tage zu meinem AG gehe und wieder mehr haben will dann bin ich draußen !! wenn man vernüftige preise durch eigene kundschaft hat und nicht dann den sub als sub sub einsetzt kann man richtig geld machen ;) aber so wie die dinge liegen wird hier deine gutmütigkeit ausgenutzt.

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • @daffan+amerasu

      In diesem Fall muss sofort etwas geschehen,wenns nicht schon zu spät ist.Amerasu,ihr seid doch kein gemeinnütziger Verein

      Entweder eure Frachtzahlungen an die Unternehmer sind unter aller Sau,so das die nicht davon Leben können,oder aber die Subs können nicht Haushalten,und bekommen es deshalb nicht auf die Reihe.

      Nur,wir hier wissen nicht,wie die Fakten bei euch liegen.Von daher kann man sich aus der Ferne schlecht ein Urteil erlauben

      Manne
    • Hallo,

      es war die Rede davon, ohne Mahnbescheid den direkten Klageweg zu bestreiten.
      Laut deutschem Gesetz mußt du nicht erst den Mahnbescheid erstellen, du kannst auch sofort Klage einreichen (ist lediglich etwas teurer wie der Mahnbescheid).

      Somit sparst du effektiv Zeit ein.

      Das du ohne Urteil nicht vollstrecken kannst ist logisch.
      Man muß lediglich auf die Feinheiten achten, sprich Fristen.

      Sobald ein Urteil gesprochen wird, ist es vollstreckbar.

      Ich betone nochmals, dass sich das "vorläufig" darauf bezieht, dass der Gläubiger die Möglichkeit der Berufung hat. Wird die Berufung angenommen, ist das Urteil nicht mehr vollstreckbar, da es einen neuen Gerichtstermin gibt.

      Hierdurch entsteht der o.g. Begriff.

      Jeder der erst den Mahnbescheid macht, verschenkt Zeit.Eine Klage ist in der Regel immer schneller als ein Mahnbescheid. Der einzige Unterschied ist, dass beim Mahnbescheid der Rechtsanwalt weniger Arbeit hat und im Verhältnis einfacher sein Geld verdient.

      Gruß
    • Ausgangspunkt der gesetzlichen Regelung ist zunächst, dass ein Urteil nur dann vorläufig vollstreckbar ist, wenn es durch das Gericht für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde. Ohne eine solche Erklärung könnte die Zwangsvollstreckung also nur betrieben werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Das Gericht muss jedoch eine Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit fällen. Hierbei kann es anordnen, dass das Urteil entweder gegen Sicherheitsleistung oder ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist. Dabei benennt § 708 ZPO eine Reihe von Urteilen, die ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind, während § 709 ZPO bestimmt, dass andere Urteile nur gegen eine der Höhe nach zu bestimmenden Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind.


      Dann machst als Sicherheitsleistung eine Bankbürgschaft :D :D :D


      Wir haben in den Anfängen alle mal Federn gelassen.

      Am Tag der Verhandlung angerufen den RA, und was ist passiert. Jo Gegenseite war nicht da, Versäumnisurteil, oh gut.

      14 Tage später, RA die Gegenseite hat Einspruch eingelegt und der Tag war wieder gelaufen.

      370 Euro nicht bezahlte Fracht kosten!!!!!!!

      RA: 436 € plus Fahrgeld, ca. 120 € Gerichtskosten, Meine Wenigkeit Fahr und Zeugengeld 380 €

      und von der Beklagten arbeitet der RA auch nicht für lau.

      2 weitere Zeugen sind der Verhandlung fern geblieben was den Richter erzürnt hat, aber der Beklagten weitere Kosten erspart hat.

      Anfahrt zum Gericht 380 km.