Hallo,
Zum Satz: "vorläufig vollstreckbar"
Jedes Urteil eines Richters endet mit diesem Satz. Der Hintergrund bedeutet hierbei lediglich, dass wenn noch kein Widerspruch eingelegt ist, das Urteil vollstreckbar ist (man kann ab diesem Moment pfänden). Kommt es zum Beispiel 3 Tage nach dem Urteil zum Einspruch des Angeklagten( in der Regel bis 14 Tage möglich), kannst du bzw. dein Anwalt aber direkt ab Urteilsverkündung z.B. in die Bankverbindung des Schuldners reinpfänden.
Der Spruch hat somit die Bedeutung, dass du ab diesem Urteilsspruch berechtigt bist beim Schuldner zu pfänden. Häufig kommt der Einspruch zum Urteilsspruch erst binnen der genannten 14-tägigen Frist.
(Mich wundert jedoch, dass man das "vorläufig vollstreckbar" anscheinend nicht kennt).
Ist aber ja auch nicht tragisch, schließlich ist ein Forum zum Austausch von Informationen da.
Gruß
Zum Satz: "vorläufig vollstreckbar"
Jedes Urteil eines Richters endet mit diesem Satz. Der Hintergrund bedeutet hierbei lediglich, dass wenn noch kein Widerspruch eingelegt ist, das Urteil vollstreckbar ist (man kann ab diesem Moment pfänden). Kommt es zum Beispiel 3 Tage nach dem Urteil zum Einspruch des Angeklagten( in der Regel bis 14 Tage möglich), kannst du bzw. dein Anwalt aber direkt ab Urteilsverkündung z.B. in die Bankverbindung des Schuldners reinpfänden.
Der Spruch hat somit die Bedeutung, dass du ab diesem Urteilsspruch berechtigt bist beim Schuldner zu pfänden. Häufig kommt der Einspruch zum Urteilsspruch erst binnen der genannten 14-tägigen Frist.
(Mich wundert jedoch, dass man das "vorläufig vollstreckbar" anscheinend nicht kennt).
Ist aber ja auch nicht tragisch, schließlich ist ein Forum zum Austausch von Informationen da.
Gruß