Hallo zusammen,
bin seit neustem für die Schadenabwicklung zuständig. Bei einem Transportschaden wird uns schlechte und nicht ausreichende Verpackung der Güter vorgeworfen. Der unternehmer möchte den entstandenen Schaden also nicht ersetzen.
Die Sendung bestand aus 2 Euro-Paletten mit kleinen Glasartikeln.
Eine dieser Paletten ist beim Transport beschädigt worden.
Die Glasartikel sind in Kartons verstaut. Maße L=120, B=80, H=20cm. Übereinander sind 8 kartons auf einer Palette. Die Gesamthöhe einer Palette ist 160cm.
Die Paletten sind mit Schrumpffolie eingewickelt.
Eine Bebänderung ist meines achtens schwierig, da so die Verpackung sehr schnell beschädigt wird und keine Partikel an die Glasartikel kommen dürfen.
Wie soll ich mich verhalten...?
Besteht die Chance den Unternehmer in Regress zu nehmen?
Wir verladen täglich ca. 250 dieser Paletten und haben eine Schadenqutote von ca. 0,3%. In der Zukunft hat es also auch immer geklappt.
Laut HGB ist es doch auch so, dass der Unternehmer beweisen muss, das die Verpackung nicht ausreichen war.
Was meint ihr dazu?
Schon einmal danke für eure Hilfe.
bin seit neustem für die Schadenabwicklung zuständig. Bei einem Transportschaden wird uns schlechte und nicht ausreichende Verpackung der Güter vorgeworfen. Der unternehmer möchte den entstandenen Schaden also nicht ersetzen.
Die Sendung bestand aus 2 Euro-Paletten mit kleinen Glasartikeln.
Eine dieser Paletten ist beim Transport beschädigt worden.
Die Glasartikel sind in Kartons verstaut. Maße L=120, B=80, H=20cm. Übereinander sind 8 kartons auf einer Palette. Die Gesamthöhe einer Palette ist 160cm.
Die Paletten sind mit Schrumpffolie eingewickelt.
Eine Bebänderung ist meines achtens schwierig, da so die Verpackung sehr schnell beschädigt wird und keine Partikel an die Glasartikel kommen dürfen.
Wie soll ich mich verhalten...?
Besteht die Chance den Unternehmer in Regress zu nehmen?
Wir verladen täglich ca. 250 dieser Paletten und haben eine Schadenqutote von ca. 0,3%. In der Zukunft hat es also auch immer geklappt.
Laut HGB ist es doch auch so, dass der Unternehmer beweisen muss, das die Verpackung nicht ausreichen war.
Was meint ihr dazu?
Schon einmal danke für eure Hilfe.