Scheinselbstständigkeit / Rentenvers.-freistellung

    • Scheinselbstständigkeit / Rentenvers.-freistellung

      Hallo Kollegen,

      ich werde mich als Unternehmer selbstständig machen. Jetzt ergeben sich da noch ein paar offene Fragen. Vielleicht kann mir jemand dabei helfen oder ein paar Tipps geben.

      Zuerst mal meine Ausgangsposition:

      Ich werde mir von einem Spediteur eine SZM mit Tautliner oder Kühlauflieger mieten. Und werde für diesen Spediteur auch tätig sein als Hauptauftraggeber.

      Jetzt meine Frage: Wie sieht es da mit der sog. Scheinselbstständigkeit aus?
      Kann ich mich für die Rentenversicherung freistellen lassen, wenn ich nur einen Auftraggeber habe? Oder wie groß darf prozentual gesehen der Anteil dieses Auftraggebers an meinem Umsatz betragen?

      Muß mich da vorher erstmal absichern, nicht daß später das böse Erwachen kommt...

      Für eure Mithilfe danke ich euch schon jetzt und bin sehr auf eure Antworten gespannt.

      Vielen Dank André
    • RE: Scheinselbstständigkeit / Rentenvers.-freistellung

      Hi André,

      Was du in deinem Posting nicht schreibst, aber ich gehe mal davon aus: Du hast keine Unternehmereignungsprüfung und somit auch keine eigene Transportgenehmigung. Damit erfüllst du dann alle Kriterien für eine Scheinselbständigkeit. Auto und Genehmigung gehören deinem Auftraggeber. Vorab muß ich Armbruster recht geben. Das geht eh nicht lange gut. (Ich kenne dieses Gerwerbe sehr gut, und habe deshalb vor 5 Jahren schon meine Selbständigkeit mit eigenem Auto und eigener Genehmigung aufgegeben, da der Verdienst nicht mehr passte) In deiner Konstellation kann man nur noch Wetten abschließen, wer dich eher "platt" macht. Dein Auftraggeber oder der Gesetzgeber.
      Also ein Rat vom "Profi":
      Laß es, Laß es, Laß es,
      Oder noch deutlicher:
      LAß ES SEIN
      Gruß
      Uwe
      Alles was Geld spart, ist legal
      http://spanienshop.net
    • RE: Scheinselbstständigkeit / Rentenvers.-freistellung

      Hallo Finqual, lass die Finger davon!!!
      und dann Du bist nicht Hauptauftraggeber, sondern du bis AUFTRAGNEHMER des Spediteurs, der so clever war und wieder einen gefunden hat.
      Er ist dein alleiniger Auftraggeber.
      In dieser Konstellation erfüllst Du alle Kriterien zur Schein selbständigkeit.
      Welch freude für´s Finanzamt!!!
      Es gibt Berufszugangsvorschriften, beschäftige dich doch damit.
      Beantrage ein Genehmigung, die ist Voraussetzung.
      Genehmigung und LKW vom gleichen Auftraggeber ist ungesetzlich und für Dich der Todesstoss.
      Pit
    • RE: Scheinselbstständigkeit / Rentenvers.-freistellung

      Hi,

      erst mal Danke für Deine Antwort.

      Ich bin gelernter Sped.-kfm. und somit fällt für eine Fachkundeprüfung flach. Gewbereschein und EG-Lizenz ist beantragt und wird auch erteilt.

      Selbstständige mit nur einem Auftraggeber sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (Beitragssatz: 19,5 %). Dieser Personenkreis ist dadurch gekennzeichnet, das die Einnahmen dieser Selbstständigen nicht mindestens in Höhe von 1/6 der Gesamteinnahmen durch weitere Auftraggeber erzielt werden.

      In Grunde ist es doch auch egal ob ich das Fehrzeug von der gleichen Firma miete, von der ich auch Fahraufträge bekomme. Finde ich jetzt persönlich auch besser, da dieser Spedi (hab früher auch dort als kfm. Angestellter gearbeitet) selbst darauf aus ist mit mir Geld zu machen. Außerdem hab ich mit diesem Spedi die Vereinbarung getroffen, daß im Fall der Fälle ich das Fahrzeug auch vor Ablauf der Mietfrist zurückgeben kann (Nennt mir einen Vermieter der das auch ohne Strafzahlung mitmacht).

      Ich denke das ich dieses 1/6 meines Gesamtumsatzes auch über Frachtenvermittler auffangen kann. Klar macht man sich Gedanken über das wenn und aber...
      Als der Schritt gefasst wurde, in die Selbstständigkeit zu gehen, habe ich mir von Anfang an gesagt, daß ich es jetzt mal versuchen will. Ich habe mir gesagt, ich schau mal wie das erste Jahr läuft und entscheide dann, wie es weitergehen soll. Klar ist mir auch, daß ich im ersten Jahr nicht viel reißen kann, aber die Kosten bleiben erst mal Überschaubar. Und das Risiko bleibt auch überschaubar.
    • RE: Scheinselbstständigkeit / Rentenvers.-freistellung

      Hallo, wir haben genug Erfahrungen mit solchen Praktiken gesammelt und können nur einen Rat gegeben:

      LASS ES SEIN.

      Trotz EU-Lizenz ist diese Praktik eine eher unrechtliche Angelegenheit.

      Du machst dich vollkommen abhängig von diesem "Spediteur"!!!

      Warum sollte eine "renomierte" Spedition sich eine solche Last aufbürgen und (Entschuldige) unerfahrenen Selbstfahrern einen LKW vermieten. Viel besser und mit viel weniger Risiko verbunden, wäre doch einen bestehenden Subunternehmer anzuwerben.

      Der Grund ist:

      ... Die Unerfahrenheit des Selbstfahrers!!!


      und der daraus resultierende Mehrgewinn!!! Denn diese Selbstfahrer fahren meist für Frachtpreise, die sich ein "normaler" Subunternehmer mit allen seinen Unkosten, nicht leisten könnte.

      Es gibt tatsächlich noch "seriöse" Spediiteure, die Anfängern eine Chance geben wollen, natürlich auch gut damit verdienen. Aber dabei ist ganz wichtig, welche Voraussetzungen von beiden Seiten geschaffen werden.

      Somit sollten einige Dinge vorher vertraglich geregelt werden:
      - vernünftiger Mietpreis
      - Möglichkeit der Frachtablehnung und Fremdbefrachtung durch einen Dritten
      - gerechte Frachtpreise
      - tanken über den Spediteur mit seinen Konditionen (also Nachlässen)
      - Tankkarte vom Spediteur (UTA, DKV oder ähnl.)

      Sollte sich Dein "Auftraggeber bzw. Spediteur" nicht auf diese Sachen einlassen, steh auf, dreh dich um und zeige dieser Firma nur noch denn Rücken.

      Glaub es, es hat dann keinen Zweck und man will dich nur über den Tisch ziehen.
      SOS-Mietfahrer GmbH & Co. KG
      Schlesierstr. 11
      95643 Tirschenreuth
      Tel.: 09631/60059-0


      Was nicht passt, wird passend gemacht. 8)
      Und Probleme sind zum lösen da. :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SOS-Mietfahrer ()