Schadensersatz wegen Verspätung

    • Schadensersatz wegen Verspätung

      Hallo,

      folgender Fall. Ich beauftragte einen Subunternehmer mit einer Fahrt (Fixtermin 6Uhr). Nach mehreren Ausreden den ganzen vormittag (noch 70km, noch 1h, Panne, usw) kam er um 12Uhr an der Entladestelle an.

      Eigentlich haben wir bis jetzt noch nie jemanden einen Frachtpreis gekürzt, aber da der TU sowas von unfreundlich und verlogen war, möcht ich eigentlich nicht den vollen Sonderfahrtspreis zahlen.
      In der Zeit hätte wir bzs unsere Kunde es ja fast per LKW verschicken können und hätten keine 900€ teure Sonderfahrt per Transporter bezahlen müssen.

      Die Rechnung einfach kürzen, wird wahrscheinlich nicht gehen ohne Nachweise, oder?

      Aber wie soll ich bzw mein Kunde einen Schaden nachweisen (der ja eigentlich nicht entstanden ist, da kein Bandstillstand o.ä.)
      Mitarbeiter warteten zwar auf Ihre Ware, aber mussten halt dann zwischenzeitlich was anderes erledigen...

      MfG
    • ... na wenn kein Schaden entstanden ist sollte eine Rüge des Transporteurs reichen.

      Ich hab kürzlich einen Transport gehabt da hat erst der Fahrer bemerkt das die das Transportgut (ADR Klasse 1.3) garnicht fahren dürfen.
      Ersatztransporteur gesucht, da hat die Palette statt 120 halt 490 Euro gekostet, das wird natürlich weiterberechnet.

      Jetzt wieder so ein Fall, Transport erst für Donnerstag/Freitag zugesagt, dann für Montag/Dinstag, dann plötzlich auch keine Garantie mehr das Dienstags zugestellt wird. Storno raus, Ersatztransporteur gesucht, da kostet die Palette dann wieder 362 statt 290, und auch die Mehrkosten hole ich mir wieder.

      ... wichtig natürlich, diese Mehrkosten müssen belegbar entstanden sein - alles andere wäre ja unfair.
    • wiso: wenn kein Schaden entstanden ist...

      Es war eine Sonderfahrt und dafür einen besonders hoher Frachtpreis. Hält der Unternehmer den Fixtermin nicht ein, wird nur der normale Tarif gezahlt. Fertig. Wenn jetzt noch ein Schaden durch die Verspätung entstanden währe, dann müsste der TU natürlich dafür auch noch aufkommen, bzw. der Frachtpreis würde entprechend weiter gekürzt.
    • Erster schrieb:

      wiso: wenn kein Schaden entstanden ist...

      Es war eine Sonderfahrt und dafür einen besonders hoher Frachtpreis. Hält der Unternehmer den Fixtermin nicht ein, wird nur der normale Tarif gezahlt. Fertig. Wenn jetzt noch ein Schaden durch die Verspätung entstanden währe, dann müsste der TU natürlich dafür auch noch aufkommen, bzw. der Frachtpreis würde entprechend weiter gekürzt.



      ... dann mach's an dem Beispiel fest: Wie würdest Du das angehen, wie begründen, was abziehen?
    • 1. Fax an TU: Termin nicht eingehalten = Frachtkürzung

      Dabei würde ich Last-KM x z.B. 60 Cent als neuen Frachtpreis festlegen (donnert mich nicht auf die 60 Cent fest - ich mache nicht in Transportern, aber was ich so nebenbei mitbekommen passt das so halbwegs)

      2. Begründung: Fixtermin nicht eingehalten - sondern sogar um 6 Stunden überschritten; also kein Anspruch auf Kurs für Sonderfahrt mehr

      3. Kommt die RG mit der Summe wie in den von mir an den TU gefaxten Schriftstück, und kein Schaden beim Empfänger entstanden, dann ist alles okay
      - rechnet der TU den alten Sonderfahrtpreis ab, dann Kürzung wie im Fax angedroht
      - ist ein Schaden durch Verspätung beim Empfänger entstanden, dann bekomme ich eine Haftbarhaltung von diesem. Diese wird dann natürlich 1 zu 1 an den beauftragten TU weitergeleitet (bzw. neue Haftbarhaltung von mir an den TU mit Begründung: Haftbarhaltung vom Kunden)
    • hm hatte mal ähnlichen fall. hatte ein ducato-getriebe in der bucht geangelt.selbstabholung. hatte selbst keine zeit und hab nen kurier beauftragt. das war am dienstag.hab ihm die adresse gemailt wo das teil bereitliegt und den zusatz daß es bis samstag um 7.OO bei der werkstatt sein muß weil ich es ins wohnmobil einbauen und am montag in urlaub will. das war am dienstag. klar alles kein problem das klappt auf jeden fall,und wohin damit wenns eher kommt bla bla bla.

      bis freitag nix gehört. denk ich der meints pünktlich. ste ab halb sieben in der werkstatt,das alte getriebe rausreißen. es wird 7,8,9 es kommt nix.

      1O versucht anzurufen : der gewünschte teilnehmer.....

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      12

      13 das gleiche.

      14 noch nix da, nicht erreichbar. kumpel sperrt die werkstatt zu. ab nach hause.

      am montag ich mit dem womo vom kumpel richtung brenner ruft er mich an daß es jetzt da wäre und mein kumpel nicht annehmen will. ich erst mal die lotte gemacht was das soll. er einfach aufgelegt und getriebe in hof geschmissen.



      komme ausm urlaub wieder liegt seine rechnung im kasten. natürlich voller preis plus expresszuschlag für termindienst.

      den hab ich abgezogen und vom rest nur noch 3/4 überwiesen.

      drauf kommt ne mahnung über den rest.

      ich angerufen ihn aufgeklärt und gesagt wenn du den rest willst dann klage doch.

      nix mehr gehört. :D :D :D
    • Rechnung Stornieren

      Hallo
      1.sie warten bis rechnung bei ihnen eintrifft
      2. einfach rechnung stornieren
      3.schriftlich nachweis erwünschen wie so zuspätt
      4.wann er start gegeben haben zum los fahren wenn sie für diesen frage antwort bekommen dann reicht ihnen als nachweis .
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      Ich habe am Januar eine LKW beauftragt sonderfahrt machen von Hamburg nach Lörrach meien auftrag mitteilung ist immer mit meil ohne änderung gleiche meil an unternehmer weitergeleitet frachtkosten 2300€ er hatte püktlich abgeholt aber am montag früh um 7,30 ist nicht eingtroffen ich habe persönlich lkw beobachtet wo erliegt und plötzlich sehe ich lkw an meinem büro anschrift um 8,10 war er beim spedition.wir möchten entladen aber leider nicht möglich grund der fahrer hatte ware nicht verzollt in hamburg danach Grenzpolizei hatte auf unsere name 5000€ kaution erwünscht und 650€ bussgeld berechnet .
      jetzt was sollte ich machen ich hab 2300€ rechnung storniert 700€ frachtkosten mit unternehmer vereinbart aber der unternehmer möchte direkt mit meinem kunde sprechen und vereinbaren nach diesem gedänknis hab im mit Hochachtungsvoll brief im gemahnt und bis heute kein cent bezahlt :D :D :D :D
      Auftrag genug
    • Also was die Frachtpreisreduzierung bei Verspätungen betrifft, bin ich geteilter Meinung. Einerseits, wenn tatsächlich und schriftlich eine Sonderfahrt und ein hohes Interesse am Termin der Zustellung vereinbart worden ist, dann ist sicherlich eine Minderung möglich. Allerdings ist es in jedem Fall rechtswidrig keinen Frachtpreis zu zahlen, wenn die Sendung trotzdem schadlos zugestellt wurde aber kein Verspätungsschaden entstanden ist. Insbesondere dann denn der Schaden geringer als die Fracht ist. Sofern keine grobe Fahrlässigkeit besteht, haftet der Frachtführer ja gem. HGB nur mit dem 3-fachen der Fracht und lt. CMR nur in Höhe der Fracht.

      Auch muss man sich an die Regeln lt. HGB/CMR halten. Verspätung muss (!) bei CMR am Besten gleich auf CMR vermerkt werden oder innerh. v 21 Tagen nach Ablieferung gemeldet werden. Ansonsten hat man keinen Schadenersatz zu fordern. Bei HGB ist das ähnlich. Muss auch innerh. einer bestimmten Frist reklamiert werden (wie lang die ist, weiß ich gerade nicht).

      Aber grundsätzlich sehe ich das so. Wenn kein Schaden entstanden oder nachgewiesen ist und auch nicht explizit in den Frachtpapieren ein besonderes Interesse an der Frist vereinbart ist, dann ist eine Reduzierung oder Nichtzahlung der Fracht rechtlich eher problematisch.
      "Wenn die Könige bauen, haben die Kärrner zu tun." (Friedrich Schiller)

      Peer Steinbrück: "Eine gute Grundlage ist die Voraussetzung für eine solide Basis." :thumbsup: