schadenersatz bei Lieferverzug

    • schadenersatz bei Lieferverzug

      Hallo zusammen,
      bitte um Rat
      ein Frachtführer hat für uns ein Transport durchgeführt. Im Auftrag wurde ein Fix-Termin für Anlieferung schriftlich vereinbart. Der Frachtführer hat aber 24 Stunden später angeliefert, also klarer Lieferverzug.
      Sein LKW hatte eine Autopanne ud müsste zur Werkstatt. Darüber wurden wir erst nach 20 stunden informiert.
      Wir haben ausdrücklich im Auftrag festegelegt , dass alle Hindernisse unverzüglich an uns weitergeleitet werden müssen,
      damit die Liefertermine eingehalten werden.
      Der Frachtführer war nicht erreichbar. wir haben ständig telefoniert um zu erfahren wo sich unser Transport befindet.
      Unser Kunde war natürlich sehr verärgert und hatte schon keine Lust mehr mit uns weiterzuarbeiten.
      Dadurch sind enorme Aufwandskosten und Image-Schaden entstanden. Der Frachtführer zeigt kein Verständniss und Verantwortung dafür und lehnt unsere Schadenersatzansprüche ab.

      Wie soll ich vorgehen , wie kann ich diese Aufwände und Schaden gelten machen.
      Der Fracht ist noch nicht von mir bezahlt. Kann ich das alles in Rechnung stellen und mit dem fälligen Frachtpreis verrechnen ?

      Wie berechne ist eine Stunde für den Lieferverzug ?

      Danke für Rat
      -JGw-
    • Hallo,

      unter welcher Rechtsgrundlage wurde der Transportaufrag abgeschlossen ?
      Das ist maßgeblich für die weitere Schadenabwicklung.

      Vorab ist grundsätzlich ein verrechnen des Schaden mit der Fracht nicht zulässig, aber das zurückhalten der Frachtforderung kann erfahrungsgemäß die Schadenabwicklung beschleunigen.

      Und wie man eine Stunde Lieferverzug berechnet ? Die Frage ist eher wie hoch ist der entstandene Schaden ?
    • Ich gehe mal davon aus das der Spediteur/Transportunternehmer wie die meissten nach den ADSp arbeitet.
      Demnach dürfte Punkt 11 (Fristen) ADSp zum Einsatz kommen der da besagt :

      ADSP 11.1. Mangels Vereinbarung werden Verlade- und Lieferfristen nicht gewährleistet, ebensowenig eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gütern gleicher Beförderungsart.

      ADSP 11.2. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für eine Überschreitung der Lieferfrist.


      Weiterhin gehe ich davon aus das der Vertrag zwischen kaufläuten geschlossen wurde. Damit sollte gem Punkt 11.2. ADSp das HGB zum Einsatz kommen und das HGB sagt zu dem Thema :

      §423 Lieferfrist (HGB)

      Der Frachtführer ist verpflichtet, das Gut inerhalb einer bestimmten Frist oder Mangels vereinbarung innerhalb der Frist abzuliefern, die einem sorgfältigem Frachtführer unter Berücksichtigung der Umstände vernümpftigerweise zuzubilligen ist.


      Ich hoffe dann das der Fixtermin schriftlich fixiert wurde. Ist das der Fall ist euer Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen und augenscheinlich sollte er Schadenersatzpflichtig sein. Die Frage der Höhe klärt :

      §431 Absatz 3 HGB Haftungshöchstbetrag bei Lieferterminüberschreitung

      Die Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf das dreifache der Fracht begrenzt.


      Was bei einer vereinbarten Frachthöhe von Beispielsweise 500 EUR einen maximalen Schadenersatz von 1500 EUR zur Folge hat. Und der "MUSS" erstmal nachgewiesen werden, was bei einem Imageschaden nicht einfach werden dürfte.

      Aber das ist nur die einfachste Variante und berücksichtigt keine Sondervereinbarungen oder ähnliches.

      Ausserdem bin ich kein Anwalt und kann nur das wiedergeben was im Gesetz steht. Wie man das Gesetz zu deinen Gunsten oder Ungunsten biegen kann kann nur ein Anwalt oder in diesem Fall Versicherungsexperte sagen. Da aber der Spediteur die Versicherung eingedeckt hat wird die Versicherung natürlich versuchen so günstig wie möglich wegzukommen.