Samstag nachweispflichtig?

    • Hallo, da bin ich mal wieder, auch auf die Gefahr hin, dass ich euch langweile, hab ich noch zwei Fragen!

      Die Erste:
      Einer meiner Fahrer ist an einem Arbeitstag nicht auf dem LKW eingesetzt, sondern hilft im Lager aus. Zum Feierabend nimmt er den LKW mit nach Hause, da er am nächsten Morgen um 04.00Uhr von daheim zu seiner Tour startet. Er wohnt nur wenige KM vom Betrieb entfern. Sein Tacho schreibt also 5 KM und eine Fahrzeit von 16.00-16.20Uhr. Muss nun für den Rest des Arbeitstages ein Nachweis vorliegen oder nicht?

      Die Zweite:
      Es kommt immer wieder vor, dass wir Überseecontainer angeliefert bekommen und der LKW sich nachts an die falsche Rampe stellt. Wenn ich die Jungs dann auffordere die Rampe zu wechseln, weigern sie sich oft, da sie sich noch in der Ruhezeit befinden. Es ist aber nicht möglich stundenlang Rampen zu blockieren! Somit wurde mir von den Disponenten schon des öfteren angeboten, den Rampenwechsel auf dem Ausdruck des Digitachos mit Unterschrift zu bestätigen. Dann wäre die Unterbrechung der Ruhezeit bei einer Kontrolle kein Problem. Das halte ich aber für Käse, denn Pause ist Pause und Ruhezeit ist Ruhezeit, oder?
      Meine Unterschrift ist doch völlig wertlos, oder?

      Danke für alle Antworten und schönes Wochenende!
    • Zu Frage 1:

      Die 28 Tage müssen Lückenlos belegt sein. Hat er nicht gefahren sondern im Betrieb gearbeitet muss es entweder auf der Karte manuell nachgetragen werden oder ein Nachweis in Schriftform vorhanden sein.
      Gibt es ein Formblatt für, das in der EU anerkannt ist.

      Zu Frage 2:

      Wie ist die Frage jetzt gemeint? Der Fahrer setzt den LKW selber um und unterbricht damit seine Ruhezeit?
      Das wäre nicht zulässsig auch nicht mit Ausdruck.

      Anders wäre es, Du selber setzt den LKW um und machst einen Ausdruck auf dem Dein Name vorhanden ist oder Du schiebst Deine Karte rein und Rangierst.
      Das wäre kein Problem, der Fahrer muss seine Ruhezeit ja nicht im oder am LKW verbringen.
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von W4chund ()

    • Zu 1:

      Formblatt ist mit bekannt. Ein Fahrer hat mir nach einer Kontrolle gesagt, der Polizist hätte ihm mitgeteilt, wenn er an einem Tag LKW gefahren ist bräuchte er nicht noch zusätzlich den Tagesnachweis. Egal wie lange er gefahren ist. Es gibt nur einen Nachweis für einen Tag!

      Zu 2: Ich habe nur die Unternehmerkarte bin also nicht berechtigt zu fahren.
      Der Rest deckt sich mit meinem Rechtsempfinden!
    • Konsul schrieb:

      Hallo zusammen,

      wie sieht es aus, muss für den Samstag auch ein Tätigkeitsnachweis vorliegen?
      Wird der Samstag bei den 28 nachweispflichtigen Tagen mitgezählt?

      Wir fahren Werksverkehr von Mo.- Fr.!
      Bisher erhalten die Fahrer von mir für jeden Samstag einen Tätigkeitnachweis: " ...X im Erholungsurlaub befand"

      Bei der Kontrolle ging das bisher durch, wobei ich von anderen Fuhrparkleitern gehört habe, dass sie den Samstag nicht nachweisen!

      Danke für Antworten!
      Hallo,

      auf die Bescheinigung für die Wochenruhezeit kann verzichtet werden, wenn die Zeiten vom Fahrer manuell nachgetragen werden.

      Siehe auch:
      ullrichfahrer.de/html/eg_-_kontrollgerat_.html
    • saw7 schrieb:

      Dann mach mal deinen Nachtrag und fahr dann nach Polen ohne Bescheinigung, für das freie Wochenende. Schon bist du 800 euro los ohne bla bla und Diskusion.


      Was Polen betrifft, kann ich das nur bestätigen.
      Habe vor ein paar Tagen eine Ladung Holz dort abgeholt. Prompt kam mein Fahrer in eine Kontrolle.
      Gottseidank hatte ich ihm eine Bescheinigung über die Ruhezeit mitgegeben.
      Die Miliz hatte sich schon richtig gefreut auf das dicke Bußgeld.
      Waren ziemlich verwirrt, als mein Fahrer die Bescheinigung vorgezeigt hat. :thumbsup:
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches