Samstag nachweispflichtig?

    • Samstag nachweispflichtig?

      Hallo zusammen,

      wie sieht es aus, muss für den Samstag auch ein Tätigkeitsnachweis vorliegen?
      Wird der Samstag bei den 28 nachweispflichtigen Tagen mitgezählt?

      Wir fahren Werksverkehr von Mo.- Fr.!
      Bisher erhalten die Fahrer von mir für jeden Samstag einen Tätigkeitnachweis: " ...X im Erholungsurlaub befand"

      Bei der Kontrolle ging das bisher durch, wobei ich von anderen Fuhrparkleitern gehört habe, dass sie den Samstag nicht nachweisen!

      Danke für Antworten!
    • Er lenkt doch kein anderes Fahrzeug, ist nicht im Innendienst oder in der Werkstatt sondern sitzt zuhause auf dem Sofa oder geht seinem Hobby nach!!!

      Wenn ich dein "blabla.. EG Nr561/2006 blabla" angebe, könnte der Verdacht aufkommen, dass er doch gearbeitet hat aber nicht gefahren ist. Somit würde er seinen Wochenruhezeit nicht einhalten. Da ist Urlaub, weil freier Tag, doch die bessere Wahl, oder sehe ich das flasch?
    • Da stellt sich dann die Frage, wie rechnet man die 28 Tage zurück?
      Mit- oder ohne Sonntag (Samstag).

      Ich sehe ein, der Fahrer könnte am Samstag nebenbei noch als Kieskutscher unterwegs sein und sonntags Kaffeefahrten für ein Busunternehmen durchführen! Dies müßte er allerdings als Nebenjob bei mir melden. Ist dies nicht der Fall, ist das Wochenende ( der Samstag) für mich als freier Tag anzusehen!
    • Neues EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage
      Datum: 07.01.2010

      Am 16. Dezember 2009 hat die Europäische Kommission ein neues Formblatt veröffentlicht, das von Fahrern zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheitstagen und anderen berücksichtigungsfreien Tagen verwendet werden soll (ABl. L 330 vom 16.12.2009, S. 80). Der Beschluss ist mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft getreten, so dass das neue Formblatt mit sofortiger Wirkung in allen Mitgliedstaaten der EU als Nachweis akzeptiert wird. Das bisherige Formblatt (ABl. L 99 vom 14.04.2007) wurde durch die Neufassung ersetzt.

      Mit dem neuen Formblatt ist nun nicht nur ein EU-einheitlicher Nachweis von Urlaubs- und Krankheitstagen, sondern auch von allen denkbaren anderen Varianten berücksichtigungsfreier Tage möglich (beispielsweise Tagen, an denen der Fahrer andere Arbeiten als Lenktätigkeit verrichtet hat). Damit sind die Fälle, in denen in Deutschland zusätzlich zum EU-Formblatt eine weitere Bescheinigung erforderlich war, weggefallen.

      Das EU-Formblatt kann auch als Nachweis für berücksichtigungsfreie Tage eingesetzt werden kann, wenn ein Fahrzeug zwischen 2,8 t und 3,5 t zGG gelenkt wird.

      Das neue Formular steht Ihnen hier als Word-Dokument zur Verfügung. Auf den Internetseiten der EU-Kommission können Versionen in allen EU-Amtssprachen heruntergeladen werden

      Ergänzende Hinweise zur Bescheinigungspflicht gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) finden Sie hier.


      Neues Formblatt seit 12/09 nix mehr blablaba 8o

      quelle BAG

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    • Original von Konsul
      Da stellt sich dann die Frage, wie rechnet man die 28 Tage zurück?
      Mit- oder ohne Sonntag (Samstag).


      Es heißt 28 Tage, also nicht Werktage oder Arbeitstage.

      Allerdings kann man beim Digi die Wochenruhezeit wohl manuell nachtragen, aber wie @Ribs sagte
      Aber kommt halt mal wieder wie so oft auf das Kontrollorgan an.


      Edith sagt zu langsam.

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