Sachen gibt's

    • Sachen gibt's

      Vorige Woche wollte mir der Geschäftsführer einer Spedition weismachen, dass eine Sattelzugmaschine (Actros) nicht zur Sicherheitsprüfung muss mit der Begründung: die SZM ohne Auflieger gilt nicht als LKW. 8o

      Da fällt mir ein: Wer prüft eigentlich, ob die Sicherheitsprüfung gemacht wurde und aktuell ist?
      Hat bei Euch jemals eine Verkehrskontrolle auf den SP-Aufkleber geguckt?

      Gruß
      der Excelfan
      ----------------------------------------
      www.online-fuhrparkverwaltung.de
    • Excelfan schrieb:

      Ach so, das gehört zum Job des Verkehrsleiters? Wusste ich wiederum nicht.

      So'n Verkehrsleiter hat's dann aber auch nicht leicht, wenn der seine Fahrzeuge zur SP-Prüfung bringen will und sich anhören muss: "Ja, muss das denn sein? Wieder unnötige Kosten verursachen, wie?".

      Das ist doch normal, dass der Geschäftsführer/-Leiter Geld sparen möchte.
      Schließlich soll er wirtschaftlich arbeiten.
      Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
      Der Preis bestimmt die Qualität.

      Das Verhältnis zueinander erechnet sich proportional.
    • Excelfan schrieb:

      Ach so, das gehört zum Job des Verkehrsleiters? Wusste ich wiederum nicht.

      So'n Verkehrsleiter hat's dann aber auch nicht leicht, wenn der seine Fahrzeuge zur SP-Prüfung bringen will und sich anhören muss: "Ja, muss das denn sein? Wieder unnötige Kosten verursachen, wie?".
      ich zitire mal von dieser IHK-Seite
      Der Verkehrsleiter – Fragen und Antworten - IHK Region Stuttgart



      Aufgaben des Verkehrsleiters
      Laut gesetzlicher Definition ist die Kernaufgabe des Verkehrsleiters die „tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens“. Die Verordnung gibt aber noch weitergehende Hinweise. So werden beispielsweise im Zusammenhang mit externen Verkehrsleitern folgende Aufgabenbereiche genannt (vergleiche Artikel 4 Absatz 2 Litera b der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009):
      • das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
      • die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
      • die grundlegende Rechnungsführung
      • die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
      • die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung)
      Auch diese Aufgabenbereiche sind nicht neu, sie stehen eben nun direkt in der Verordnung. Es ist möglich, die Aufgaben im Unternehmen zu delegieren, die letztendliche Verantwortlichkeit trägt aber "immer" der Verkehrsleiter.



      auch der Link ist interessant ihk-suhl.de/files/1407D106CCD/Merkblatt%20Verkehrsleiter.pdf


      oder einfach anders gesagt:

      Inhaber und Geschäftsführer sind eigentlich nur zur Namensgebung und zum "SCHÖN SEIN " bzw zu kassieren da, die Verantwortung trägt der Verkehrsleiter. ( Daraus sollte der externe VL auch seine Gehaltsansprüche herleiten )
    • Interessant!

      Ich denke, wenn ein Geschäftsführer ein Geschäft führt, sollte er doch auch was davon verstehen, wenigstens von den grundsätzlichen Sachen. Sonst stelle ich mir die Rolle des Verkehrsleiters qualvoll vor.

      Kann ein Inhaber oder Geschäftsführer eigentlich auch selbst die Rolle des Verkehrsleiter übernehmen?
      ----------------------------------------
      www.online-fuhrparkverwaltung.de
    • Excelfan schrieb:

      Interessant!

      Ich denke, wenn ein Geschäftsführer ein Geschäft führt, sollte er doch auch was davon verstehen, wenigstens von den grundsätzlichen Sachen. Sonst stelle ich mir die Rolle des Verkehrsleiters qualvoll vor.

      Kann ein Inhaber oder Geschäftsführer eigentlich auch selbst die Rolle des Verkehrsleiter übernehmen?

      Man hat das Prinzip nicht verstanden.
      Es geht um die Abwälzung von Verantwortung.

      Gleiche Probleme haben auch Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen zu bewältigen.
      Sie können noch so viel und lang eine Auflistung machen über Arbeitsschutz und gesundheitsrelevante
      Gegebenheiten.

      Oberflächlich wird etwas getan aber real werden Mißstände nicht beseitigt, weil es Geld kostet.

      Der Sicherheitsbeauftragte oder der Verkehrsleiter müssen sich entscheiden ob sie den Job weiter machen wollen
      oder Eigeninitiative zeigen und dann entlassen werden.
      Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
      Der Preis bestimmt die Qualität.

      Das Verhältnis zueinander erechnet sich proportional.
    • 4X4 schrieb:

      Der Sicherheitsbeauftragte oder der Verkehrsleiter müssen sich entscheiden ob sie den Job weiter machen wollen
      oder Eigeninitiative zeigen und dann entlassen werden.
      Mit einem kleinen Unterschied:

      Der Sicherheitsbeauftragte ist nur beratend tätig - aber nicht verantwortlich. Wenn er Misstände findet, muss er die Verantwortlichen drauf hinweisen und ggf. Lösungen vorschlagen. Trifft er auf taube Ohren, ist das nicht sein Problem.

      Den Verkehrsleiter dagegen hängt man an den Kronjuwelen auf, wenn was passiert. Denn der ist verantwortlich.

      Und ja: natürlich kann auch der Geschäftsführer oder Inhaber selbst der Verkehrsleiter sein. Ist auch nicht sooo ungewöhnlich
    • Jain!

      Wir hatten vor einigen Jahren einen TÜV-Gutachter im Lager.
      In meiner Niederlassung wurde Mängel festgestelt, die 12 Seiten betrugen.
      Bei den Kollegen waren es gerade mal wenige Punkte auf einer Seite.

      Mängel am Gebäude und Regalanlage. Also Hauptverantwortung beim Vermieter der Halle und der Firma bezüglich Regalanlage.

      Beide Sicherungskästen waren unter voller Lastung heiss geworden und alle Kabelisolationen waren schon angeschmorrt.

      Hat die Geschäftsleitung nicht interessiert.

      Der TÜV hat mir gesagt, das ich als Teamleiter / Fuhrparkleiter ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden kann
      sollte die Halle mal deswegen abbrennen.

      Habe ich von einem Juristen bestätigt bekommen.
      Der materielle schaden geht mich zwar nichts an aber sollte es wegen dem Brand zu Verletzten oder Tote kommen
      hafte ich alleine, weil ich als enizigster Vorgesetzter hätte handeln müssen und entsprechende Behörden informieren bezüglich Branschutz.
      Die hätten dann den Laden erst mal dicht gemacht.

      Mittlerweile bin ich da schon lang weg.
      Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
      Der Preis bestimmt die Qualität.

      Das Verhältnis zueinander erechnet sich proportional.