Rundumkennleuchten

    • Rundumkennleuchten

      Hab mal ne Frage.

      Bin ja gelernter Berufskraftfahrer. Auch wenn mein Lebensweg dann eine andere Richtung eingeschlagen hat, fahre ich immer noch gerne die dicken Dinger, wenn sich eine Gelegenheit bietet.

      Hab letztens einem Bekannten ausgeholfen, und bin mit einem Allrad-MAN nach Würzburg gefahren und habe dort einen Tieflader abgeholt (Autobahn macht mit dem Allrad wegen der Getriebeübersetzung übrigens keinen Spaß, auch nicht für die Langstreckler hinter mir).

      Jedenfalls, der Tieflader stand im Gelände, rausgezogen und auf nem befestigten Feldweg zum nächsten Dorf gefahren, dort wollte ich auf die Bundesstraße. Einfahrt in das Dorf ziemlich steil bergab, Einmündung in die Bundesstraße eng, Ausholen nur sehr begrenzt möglich. Ich hatte das Gefühl, ich komme da nicht rum. Ein Profi hätte es wahrscheinlich mit links geschafft, aber ich bin da lieber vorsichtig. Man merkt doch, dass die Erfahrung mit der Zeit nachlässt.

      Starker Verkehr auf der Bundesstraße, Fußgänger auf dem Bürgersteig, Regale und Außenauslagen vor den Geschäften.
      Nachdem ich ein paar Minuten mit bergab stehendem Zug an der Einfahrt stand, dachte ich mir: die Außenauslagen müssten wegsein, dann würde ich rumkommen, aber wie machst Du das den Geschätsleuten da klar? Das Fahrzeug wollte ich nicht verlassen, stand mir zu steil bergab.

      Schließlich habe ich die gelben Rundumleuchten angeschaltet und bin langsam losgefahren. Die Geschäftsleute haben prima reagiert und ihre Ware kurz weggeräumt, und so bin ich unter Ausnutzung des Bürgersteigs sauber um die Ecke gekommen. Die Häuser an der Innenseite der Kurve stehen auch noch. 8)

      Alle haben prima reagiert, kein Hupen in der langen Schlange auf der von mir blockierten Bundesstraße - dass ich sowas noch erleben durfte. :D

      Auf der Bundesstraße gerade gezogen, Rundumleuchten aus, alles gut.

      Aber seitdem bewegt mich die Frage: Durfte ich das überhaupt? Durfte ich die Rundumleuchten benutzen?
      In §38 STVO und § 52 STVZO ist der Einsatz der gelben RUKL geregelt. Da steht aber nur was zu Fahrzeugen, nicht zum Fahrer. Und, ehrlich gesagt, mein Wissensstand ist da nicht mehr aktuell.

      Meine Frage: Braucht ein Fahrer eine personenbezogene Genehmigung für den Einsatz von gelben RUKL?
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      www.online-fuhrparkverwaltung.de
    • Andreas05 schrieb:

      Nein, braucht er nicht und sowas gibt es auch nicht. Weder für gelbe noch für andere Rundumleuchten.

      Vollkommen richtig!
      Hätte ein Uniformierter der Gattung Münster gesehen dass Du für so etwas die RKL benutzt, eine kleine Spende wäre Dir sicher gewesen! Die Benutzung der RKL ergibt sich aus der Genehmigung. Hast Du keine Genehmigung für den Transport darfst Du auch keine RKL benutzen!
      Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
      -Wilhelm Busch-