Bei der Pisa-Studie für Viertklässler wäre diese Frage mit einer hohen Wahrscheinlichkeit an Falschbeantwortung wohl noch ins europäische Mittel gelangt....aber hier?
Ruhezeit
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guten Morgen Peter
ist doch ganz einfach, die Antwort:
je nachdem was erreicht wird. 13/15er Schichtzeit oder 9/10er Lenkzeit ab Arbeitsbeginn. Genau kann Dir das aber keiner sagen, hier ist ja Deine Tageseinteilung nicht bekannt. Da Du ja nach der Lenkzeit immer noch Arbeiten kannst wird es wohl das sein, Wenn Du Strecke fährst ohne Be/Entladen dann nur die Lenkzeit -
So einfach geht das aber auch nicht:
Du hast noch nicht die L+R über 2 Wochen, geschweige denn die Arbeitszeit ins Spiel gebracht...aber wir wollen ja keinen Peter verwirren. -
Danke für die info da ja hier alles genau erkärt werden muss damit man nicht der der doofe ist lkw stand 16 Uhr 25 ohne karte und fahrer.Aber schön das Ihr das alle im griff habt wundert mich nur das freitagsabends immer noch sehr viel los ist gehe aber nun davon aus ,das Sie alle erst um 9 Uhr angefangen haben.
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Stelle Deine Frage am Eingang vernünftig und wir antworten vernünftig! Alles Andere artet, wie Du selber gemerkt hast, in allgemeine Unterhaltung aus!
Also kein Grund jetzt einen auf "Beleidigt" zu machen.
Und für die Akten:
3:00 bis 16:25 ist bei den voran gegangenen Ruhezeiten eine Überschreitung von eben 25 Minuten der erlaubten Tagesgesamtzeit. Und das Auswertungsprogramm zeigt jeden Verstoß an und ggf. auch in Rot.
Ob da jetzt Ein Kontrolletti eine Anzeige draus macht, hängt von der Person und dem Gesamtbild ab.(Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!) -
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Wie lange macht ihr immer Ruhe Pause....?
ich mach immer so um die 4 Stunden
lg -
wenns nichts kosten soll dann entspechend FPersV bzw. entsprechend VO 561/2006
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