Hallo,
ich weiss meine Frage betrifft nicht ganz die Logistikwelt aber vieleciht kennt sich ja wer im Personalbereich aus.
Jemand hat mir von einer Firmeninternen Vereinbarung erzählt das sich der Arbeitgeber vorbehält die Weihnachtsgratifikation wieder zurückzahlen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer nach weniger als 3 Monaten nach erhalt der Gratifikation das Unternehmen verläßt. Der Arbeitgeber läßt sich die Kenntnisnahme des Arbeitgebers jedes Jahr schriftlich bestätigen.
Ich weiss das die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation seit Jahren schon freiwillig ist aber igendwie klingt das für mich rechtswidrig. Und ich kann auch die Beweggründe für diese Vorgehensweise nicht ganz nachvollziehen. Einzig das der Arbeitgeber eventuell einen Vorteil erziehlen will, wenn er den Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraumes kündigt. Aber in solch einem Fall macht es auf mich erst recht einen rechtswidrigen Eindruck.
Hat jemand so etwas schon mal gehört oder kennt die Rechtslage ?
ich weiss meine Frage betrifft nicht ganz die Logistikwelt aber vieleciht kennt sich ja wer im Personalbereich aus.
Jemand hat mir von einer Firmeninternen Vereinbarung erzählt das sich der Arbeitgeber vorbehält die Weihnachtsgratifikation wieder zurückzahlen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer nach weniger als 3 Monaten nach erhalt der Gratifikation das Unternehmen verläßt. Der Arbeitgeber läßt sich die Kenntnisnahme des Arbeitgebers jedes Jahr schriftlich bestätigen.
Ich weiss das die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation seit Jahren schon freiwillig ist aber igendwie klingt das für mich rechtswidrig. Und ich kann auch die Beweggründe für diese Vorgehensweise nicht ganz nachvollziehen. Einzig das der Arbeitgeber eventuell einen Vorteil erziehlen will, wenn er den Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraumes kündigt. Aber in solch einem Fall macht es auf mich erst recht einen rechtswidrigen Eindruck.
Hat jemand so etwas schon mal gehört oder kennt die Rechtslage ?