Rückwirkende Lohnneuberechnung zum 01.01.2022

    • Rückwirkende Lohnneuberechnung zum 01.01.2022

      Es ist immer wieder fantastisch, was für eine ausgewogene und durchdachte Politik wir für unsere Steuergelder bekommen :

      haufe.de/steuern/gesetzgebung-…ungspaket_168_561928.html

      "
      Der bisher in 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren, wenn ihm dies – was die Regel ist – wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG).
      Die Art und Weise der Neuberechnung ist nach der Gesetzesbegründung nicht zwingend festgelegt. Sie kann danach
      • durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume,
      • durch eine Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume oder
      • durch eine Erstattung im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug erfolgen."


      DAS gefällt mir doch mal richtig gut. Bei mir macht das ein externer Dienstleister für 15 Euro/Nase und Monat. Na klar ist das wirtschaftlich zumutbar. Es wäre aber auch per 01.07.2022 umsetzbar gewesen und nicht rückwirkend. :cursing:
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!