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Hallo,
seit 2018 versende ich Traidincards (Yugioh und Pokemonkarten) in die USA zum Unternehmen PSA zum Grading.
Ablauf ist immer der gleiche:
Erstellen einer Liste der Karten, welche in die USA (Drittland) versendet werden sollen.
Vorsprache beim heimischen Zollamt zur Erstellung eines Nämlichkeitsnachweises (INF 3 Dokument)
Versand der Karten in die USA zum Grading.
Rückversand durch PSA mit FedEX und enthaltenen Lieferschein, dass die Karten hier bewertet wurden und Eigentum vom Versender sind.
Verzollung durch FedEX (fehlerhaft) als Einfuhrzoll.
Korrektur durch BAS (FedEX) mit dem HZ Köln und Korrektur der Einfuhr als normale Sendung. Waren wurden wieder als Rückwaren deklariert. Alles bestens in den letzten 6-7 Jahren, trotz
Aufwand, die Korrektur durchzuführen.
Allerdings bei der letzten Korrektur wird mir nun durch die zuständige Zollbeamtin der Status der "Rückwareneigenschaft" bisher nicht anerkannt.
Sie beruft sich auf den Art. 203 Abs. 5 UZK, wobei die Befreiung von den Einfuhrabgaben nur gewährt wird, wenn die Waren sich bei der Wiedereinfuhr in dem selben
Zustand befinden wie bei der Ausfuhr.
Die Karten werden in den USA bei PSA begutachtet und bewertet. Anschließend in eine Hartplastikhülle gepresst und das Zertifikat der Bewertung auf den oberen
Teil der Hartplastikhülle geklebt.
Nun hier die Frage. Wurde der Artikel (Yugioh Karte) in demselben Zustand (unveränderten) eingeführt oder nicht.
In demselben Zustand / unveränderten Zustand bedeutet, es darf keine Bearbeitung oder Verarbeitung der Ware vorgenommen werden.
Hierzu meine Fragen an die Mitglieder des Forums:
Ist die Eingabe in die Hartplastikhülle eine Bearbeitung oder gar Verarbeitung der Karte, welche ansich nicht verändert wurde?
Mir ist noch ein Gerichtsurteil in vager Erinnerung, welches besagt, das wenn die Ware in kurzer Zeit und ohne An- oder Umbaumaßnahmen wieder in den originalen
Zustand versetzt werden können, dass es sich hier um Rückware handelt. Kennt jemand dieses Gerichtsurteil?
Es ist durch meachnische Umstände möglich, die Karte in ca. 1 Min aus der Hartplastikhülle zu entfernen und dadurch sofort den originalen Zustand wieder herzustellen.
Würde mich sehr über fachkundige Kommentare freuen.
viele Grüße
Michael
seit 2018 versende ich Traidincards (Yugioh und Pokemonkarten) in die USA zum Unternehmen PSA zum Grading.
Ablauf ist immer der gleiche:
Erstellen einer Liste der Karten, welche in die USA (Drittland) versendet werden sollen.
Vorsprache beim heimischen Zollamt zur Erstellung eines Nämlichkeitsnachweises (INF 3 Dokument)
Versand der Karten in die USA zum Grading.
Rückversand durch PSA mit FedEX und enthaltenen Lieferschein, dass die Karten hier bewertet wurden und Eigentum vom Versender sind.
Verzollung durch FedEX (fehlerhaft) als Einfuhrzoll.
Korrektur durch BAS (FedEX) mit dem HZ Köln und Korrektur der Einfuhr als normale Sendung. Waren wurden wieder als Rückwaren deklariert. Alles bestens in den letzten 6-7 Jahren, trotz
Aufwand, die Korrektur durchzuführen.
Allerdings bei der letzten Korrektur wird mir nun durch die zuständige Zollbeamtin der Status der "Rückwareneigenschaft" bisher nicht anerkannt.
Sie beruft sich auf den Art. 203 Abs. 5 UZK, wobei die Befreiung von den Einfuhrabgaben nur gewährt wird, wenn die Waren sich bei der Wiedereinfuhr in dem selben
Zustand befinden wie bei der Ausfuhr.
Die Karten werden in den USA bei PSA begutachtet und bewertet. Anschließend in eine Hartplastikhülle gepresst und das Zertifikat der Bewertung auf den oberen
Teil der Hartplastikhülle geklebt.
Nun hier die Frage. Wurde der Artikel (Yugioh Karte) in demselben Zustand (unveränderten) eingeführt oder nicht.
In demselben Zustand / unveränderten Zustand bedeutet, es darf keine Bearbeitung oder Verarbeitung der Ware vorgenommen werden.
Hierzu meine Fragen an die Mitglieder des Forums:
Ist die Eingabe in die Hartplastikhülle eine Bearbeitung oder gar Verarbeitung der Karte, welche ansich nicht verändert wurde?
Mir ist noch ein Gerichtsurteil in vager Erinnerung, welches besagt, das wenn die Ware in kurzer Zeit und ohne An- oder Umbaumaßnahmen wieder in den originalen
Zustand versetzt werden können, dass es sich hier um Rückware handelt. Kennt jemand dieses Gerichtsurteil?
Es ist durch meachnische Umstände möglich, die Karte in ca. 1 Min aus der Hartplastikhülle zu entfernen und dadurch sofort den originalen Zustand wieder herzustellen.
Würde mich sehr über fachkundige Kommentare freuen.

viele Grüße
Michael