Rücknahmekosten

    • Rücknahmekosten

      Hallo,

      wir sind ein Unternehmen mit eigenem Fuhrpark. Da unsere kunden momentan sehr viel zurückgeben, sind wir am überlegen Rücklieferungskosten einzuführen. Diese sollen nur dann anfallen, wenn die Rückgabe nicht durch uns verschuldet wurde. Das heisst, wenn ein Mangel an der Ware, eine Überlieferung oder eine Falschlieferung durch uns passiert ist sollen natürlich keine Kosten anfallen. Aber wenn der Kunde sich nachträglich umentscheidet, oder Vosorglich zu viel bestellt hat, wollen wir diese Abholung in Rechnung stellen.

      Hat da wemand erfahrung, ist das Gesetzlich so möglich? Welcher Betrag ist da zulässig?

      Vielen Dank schonmal für die Antworten.
    • Seit ihr ein Transportunternehmen oder Werksverkehr??

      Seit ihr Werksverkehr hat sich die Sache erledigt, dann greift eure AGB.

      Als Transportunternehmen oder Spedition im Selbsteintritt endet der Auftrag mit der Abgabe des Frachtbriefes oder des Lieferscheins.

      Rücknahme oder Fehllieferung oder nicht bestellte Ware ist ein neuer Auftrag und so kannst du ihn neu berechnen.

      Ich gehe davon aus das du kein Leibeigener bist, die haben andere Konditionen.

      Z.B. intelligente Logistik wollte 30 Euro für die Rückführung zahlen!!
    • Original von holzkop
      Wir sind ein Handel, mit eigenem Fuhrpark.



      Was soll da ein Gesetz?? Schutz des Verkäufers oder so. :D

      Nehmt ihr das nicht kostenlos zurück macht es der nächste!!!

      Wenn ich Ersatzteile kaufe und am Lieferschein erscheint! Bei Rückgabe von Lagerartikeln wir eine Einlagerpauschale von 20 % erhoben und ich bringe was zurück, der kassiert einmal das 2 mal nicht mehr. :D
    • Es geht ja nicht ums zurückbringen! Das soll kostenlos sein. Es geht nur um eine "Aufwandsentschädigung" wenn wir mit dem Lkw kommen müssen. Sprit und Maut sind ja heute nicht ausser acht zu lassen.

      Mir ging es darum, ich hab beim Googlen mehrere Beiträge gefunden, wo es heisst bei einem Wert von unter 40 Euro muss es der Käufer tragen, darüber hinaus, der Verkäufer. Das war aber auf VErsanthandel im Internet angewendet, wollte wissen, ob das bei unserem Fall auch greift, oder ob das wieder ein anderer Fall ist!?
    • Original von holzkop
      Es geht ja nicht ums zurückbringen! Das soll kostenlos sein. Es geht nur um eine "Aufwandsentschädigung" wenn wir mit dem Lkw kommen müssen. Sprit und Maut sind ja heute nicht ausser acht zu lassen.

      Mir ging es darum, ich hab beim Googlen mehrere Beiträge gefunden, wo es heisst bei einem Wert von unter 40 Euro muss es der Käufer tragen, darüber hinaus, der Verkäufer. Das war aber auf VErsanthandel im Internet angewendet, wollte wissen, ob das bei unserem Fall auch greift, oder ob das wieder ein anderer Fall ist!?


      Zu 1.) Müsste euer Aussendienst oder Verkäufer dem Kunde klar machen, wenn es dann was kostet überlegt der ob er einfach mal bestellt so, nach dem Motto der Großhandel oder Hersteller holt ja ab.


      Zu 2.) Verbrauchschutzgesetz. Versandhandel, aber nicht unter Kaufleuten!

      Hm würde unter 40 € Wert der Handel die Rückführung übernehmen, gäbe es noch mehr Rücklieferungen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()