Hallo,
wir sind ein Unternehmen mit eigenem Fuhrpark. Da unsere kunden momentan sehr viel zurückgeben, sind wir am überlegen Rücklieferungskosten einzuführen. Diese sollen nur dann anfallen, wenn die Rückgabe nicht durch uns verschuldet wurde. Das heisst, wenn ein Mangel an der Ware, eine Überlieferung oder eine Falschlieferung durch uns passiert ist sollen natürlich keine Kosten anfallen. Aber wenn der Kunde sich nachträglich umentscheidet, oder Vosorglich zu viel bestellt hat, wollen wir diese Abholung in Rechnung stellen.
Hat da wemand erfahrung, ist das Gesetzlich so möglich? Welcher Betrag ist da zulässig?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
wir sind ein Unternehmen mit eigenem Fuhrpark. Da unsere kunden momentan sehr viel zurückgeben, sind wir am überlegen Rücklieferungskosten einzuführen. Diese sollen nur dann anfallen, wenn die Rückgabe nicht durch uns verschuldet wurde. Das heisst, wenn ein Mangel an der Ware, eine Überlieferung oder eine Falschlieferung durch uns passiert ist sollen natürlich keine Kosten anfallen. Aber wenn der Kunde sich nachträglich umentscheidet, oder Vosorglich zu viel bestellt hat, wollen wir diese Abholung in Rechnung stellen.
Hat da wemand erfahrung, ist das Gesetzlich so möglich? Welcher Betrag ist da zulässig?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.