RST Regio System Transport GmbH - Diskussion über Insolvent

    • RST Regio System Transport GmbH - Diskussion über Insolvent

      904 IN 950/12 - 9 -: Über das Vermögen der RST Regio System Transport GmbH, Münchener Straße 37, 30855 Langenhagen (205085), vertr. d.: Daniel Böttger, Celle, (Geschäftsführer) ist am 26.02.2013 um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

      Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10.

      Die Gläubiger werden aufgefordert:

      a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.04.2013 anzumelden;

      b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

      Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

      Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 21.05.2013, 09:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

      Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

      · die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

      · die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

      sowie gegebenenfalls über:

      · die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
      Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

      · Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
      (§ 66 Abs. 3 InsO),

      · eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

      · den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

      · die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

      · besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

      · eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

      · eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

      · Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

      · eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

      Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.


      Amtsgericht Hannover, 26.02.2013
    • 904 IN 950/12 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RST Regio System Transport GmbH, Münchener Straße 37, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 205085), vertr. d.: Daniel Böttger, Celle, (Geschäftsführer) hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

      Amtsgericht Hannover, 15.04.2013
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      RST GmbH
      Bayernstraße 33
      30885 Langenhagen