Rfid 2010

    • Als erstes Unternehmen in Deutschland setzt Gerry Weber,Modekonzern,
      zur Warensicherung die RFID-Technik ein.
      Der Chip befindet sich im Pflegeetikett des Kleidungsstücks,und soll,nach Angabe von Gerry Weber keine persönlichen Daten speichern oder erfassen.

      Hieße,nach Kauf das Etikett abtrennen und entsorgen ;)

      ---------------------------------------------


      Bundesdruckerei Deutschland:

      Die Bundesdruckerei hat inzwischen an eine Tochterfirma von Samsung den Auftrag zur Herstellung von RFID-Readern für zukünftige Personalausweise vergeben.



      Hintergrund:

      Am 18.12.08 hat der deutsche Bundestag mal beschlossen,daß ab 1.11.10 der elektronische Personalausweis eingeführt wird.
      Der löst dann gleich den momentan noch gültigen Ausweis ab.

      Damit das ganz sicher ist,hat man sich besondere Merkmale ausgedacht,die absolut und unverfälschbar die Identität einer Person nicht nur sicherstellen,sondern zu 100% garantieren.

      -ein Chip mit PIN(einmalige ZUsatzgebühr erforderlich)
      -digitale Speicherung der Fingerabdrücke,rechter und linker Zeigefinger
      (wobei der Bürger die Wahl haben SOLL,ob die Fingerprints gespeichert werden)

      Damit unterscheidet sich der ePA klar vom ePass(Reisepass),in dem der Fingerabdruck Pflicht ist.

      Bei Wohnortwechsel jedoch wird WEITERHIN die neue Adresse des Bürgers AUFGEKLEBT!




      Elektronische Funktionen:

      Der ePA wird 3 el. Funktionen bieten

      -ein biometriegestütztes,elektronisches Personaldokument(hoheitliche Funktion)
      -Träger eines elektronischen Idenditätsnachweises(eID)
      -Träger einer optional qualifizierten elektronischen Signatur(QES)für die Nutzung
      von E-GOVERNMENT und E-BUSINESS

      Das Protokoll dieser Funktionen wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt,und ist in der Version 2.00 der technischen
      Richtlinie BSI TR 03110 beschrieben.

      Der ePA wird ohe Zertifizierung für QES ausgeliefert.
      Eine nachträgliche Zertifizierung ist möglich.




      Auslesung:

      Die Chips im ePA werden kontaktlos nach ISO/IEC 14443 ausgelesen.
      Die 3 Anwendungen sind mittels verschiedener Authentisierungsprotokolle gesichert.




      Zubehör:

      Zusammen mit dem ePA soll die Software "Bürger-Client" mit abgegeben werden,welche sich aber derzeit noch in der Entwicklung befindet.
      Der Bürger-Client soll zur sicheren Verwendung im Internet dienen,und so mehr Sicherheit online bieten.


      Quelle:Wikipedia,Bund,Behörden-Spiegel.


      Grisu
      ***Man muß mich nicht mögen,ich hab meine eigene Meinung***

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grisu ()

    • Dazu gleich die

      NEUE VERORNUNG zur ÄNDERUNG der PASSDATENERFASSUNGs-und Übermittlungsverordnung

      18.Dezember 2009

      Aufgrund des §6a Absatz3,der durch Artikel 1-Nr 6 des Gesetzes vom 20.07.2007
      (BGBI.I S.1566)eingefügt worden ist,
      verordnet die Bundesregierung

      Artikel 1


      Die Passdatenerfassungs-und Übermittlungsverordnung vom 9.Okt 07 (BGBI.I S.2312
      die durch den Artikel 2 der Verornund vom 17.11.2008(BGBI.I S.2201)geändert
      worden ist,wird wie folgt,geändert.

      1.Dem §3 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

      Zu Testzwecken kann nach Genehmigung durch das Bundesministerium des Innern
      von den Vorgaben für das Datenaustauschformat nach Satz 1 abgewichen werden.

      2.Dem §4 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

      Zu Testzwecken können nach Genehmigung des Bundesministeriums des Innern
      technische Systeme und Bestandteile eingesetzt werden,
      für die kein Konformitätsbescheid ausgestellt wurde.


      Artikel2

      Diese Verornung tritt am Tag der Verkündung in Kraft.



      Der Bundesrat hat zugestimmt

      Berlin,den 18.Dezember2009

      Die Bundeskanzlerin
      Dr.Angela Merkel

      Der Bundesminister des Innern
      Thomas de Maiziere



      Quelle:Bundesgesetzblatt
      ***Man muß mich nicht mögen,ich hab meine eigene Meinung***
    • Für den Logistikbereich gibt es unter


      http://www.rfidentificator.de


      eine Testversion zum Download


      Dies ist eine Demoversion,die Einblick und Vorgänge im Programm aufzeigt.


      (Die Signatur von woltlab ist fehlerhaft,darum zeigt es nicht das an,was es soll)


      Grisu
      ***Man muß mich nicht mögen,ich hab meine eigene Meinung***
    • RE: Rfid 2010

      Original von Grisu
      Als erstes Unternehmen in Deutschland setzt Gerry Weber,Modekonzern,
      zur Warensicherung die RFID-Technik ein.
      Der Chip befindet sich im Pflegeetikett des Kleidungsstücks,und soll,nach Angabe von Gerry Weber keine persönlichen Daten speichern oder erfassen.

      Hieße,nach Kauf das Etikett abtrennen und entsorgen ;)

      ---------------------------------------------


      Bundesdruckerei Deutschland:

      Die Bundesdruckerei hat inzwischen an eine Tochterfirma von Samsung den Auftrag zur Herstellung von RFID-Readern für zukünftige Personalausweise vergeben.


      8o 8o 8o 8o der Chip im Perso bedeutet, den Aufenthaltsort des Persos mittels der entsprechenden Hardware zu ermitteln. Da der Perso nicht allein auf Tour ist......... :D :D



      Hintergrund:

      Am 18.12.08 hat der deutsche Bundestag mal beschlossen,daß ab 1.11.10 der elektronische Personalausweis eingeführt wird.
      Der löst dann gleich den momentan noch gültigen Ausweis ab.

      Damit das ganz sicher ist,hat man sich besondere Merkmale ausgedacht,die absolut und unverfälschbar die Identität einer Person nicht nur sicherstellen,sondern zu 100% garantieren.

      -ein Chip mit PIN(einmalige ZUsatzgebühr erforderlich)
      -digitale Speicherung der Fingerabdrücke,rechter und linker Zeigefinger
      (wobei der Bürger die Wahl haben SOLL,ob die Fingerprints gespeichert werden)

      Damit unterscheidet sich der ePA klar vom ePass(Reisepass),in dem der Fingerabdruck Pflicht ist.

      Bei Wohnortwechsel jedoch wird WEITERHIN die neue Adresse des Bürgers AUFGEKLEBT!




      Elektronische Funktionen:

      Der ePA wird 3 el. Funktionen bieten

      -ein biometriegestütztes,elektronisches Personaldokument(hoheitliche Funktion)
      -Träger eines elektronischen Idenditätsnachweises(eID)
      -Träger einer optional qualifizierten elektronischen Signatur(QES)für die Nutzung
      von E-GOVERNMENT und E-BUSINESS

      Das Protokoll dieser Funktionen wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt,und ist in der Version 2.00 der technischen
      Richtlinie BSI TR 03110 beschrieben.

      Der ePA wird ohe Zertifizierung für QES ausgeliefert.
      Eine nachträgliche Zertifizierung ist möglich.




      Auslesung:

      Die Chips im ePA werden kontaktlos nach ISO/IEC 14443 ausgelesen.
      Die 3 Anwendungen sind mittels verschiedener Authentisierungsprotokolle gesichert.




      Zubehör:

      Zusammen mit dem ePA soll die Software "Bürger-Client" mit abgegeben werden,welche sich aber derzeit noch in der Entwicklung befindet.
      Der Bürger-Client soll zur sicheren Verwendung im Internet dienen,und so mehr Sicherheit online bieten.


      Quelle:Wikipedia,Bund,Behörden-Spiegel.


      Grisu
    • Da ist es besser,den ePA öfter zuhause zu lassen,und im Falle einer Kontrolle lieber eine
      OWI zu riskieren.

      Wohlgemerkt,laut Merkel..

      zu Testzwecken!




      Quelle der neuen Gesetze:
      Aktualitätendienst in juris BMJ.



      Grisu
      ***Man muß mich nicht mögen,ich hab meine eigene Meinung***

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grisu ()

    • Original von Grisu
      Da ist es besser,den ePA öfter zuhause zu lassen,und im Falle einer Kontrolle lieber eine
      OWI zu riskieren.

      Nicht dabeihaben ist keine Owi, nur gar keinen oder einen abgelaufenen zu haben. Für letzteres wollten sie in Berlin demletzt sogar einen einknasten.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kühltaxi ()

    • @Kühltaxi,

      So gesehen,stimmt das.Nur,wenn man auf Verlangen in einer Kontrolle sich nicht ausweisen kann,sieht das anders aus-je nachdem,wie der Polizist das auslegt.

      Generell gilt ja ab 16 Jahren die Pflicht des Besitzes eines Ausweises oder Pass.


      Wollt ja an RFID 2009 anknüpfen,um mal zu sehen,was sich in der Sache RFID getan hat.
      Für die Logistikbranche gibts inzwischen etliche Firmen mit verschiedenen Modellen in dementsprechenden Preisklassen,die sicher von Vorteil sein können.

      Gruß
      Grisu
      ***Man muß mich nicht mögen,ich hab meine eigene Meinung***

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grisu ()

    • es sieht doch so aus: du kaufst etwas mit Chip(meistens ohne das du ihn siehst),
      zahlst du mit Kreditkarte, kann man den weiteren Weg des Chips verfolgen.
      Daher schaue ich nach jedem Einkauf nach solch einem Überwachungsteil.
      Nichts gegen den Chip ansich, aber zur Überwachung des Bürgers ist das Teil
      nicht angebracht :rolleyes:
      damit meine ich das der Name des Käufers bekannt ist 8o 8o 8o

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fredo ()

    • @Fredo

      Ich gesteh,das tu ich auch.Ich fand bereits letztes Jahr unter den Einlagesohlen in Schuhen solche Teile.
      Nur,die Chips,welche in den neueren Geräten sind,die findest entweder nicht oder man weiß es nicht.
      Wenn ich mich nicht irre,sind in neuen PC`s auch solche rfid`s.


      Was glaubst,wieviele den Chip überladen(möglicherweise im ePA),und so außer Kraft setzen.
      Beweisen kann das niemand,denn sichtbar ist diese äußere Einwirkung nicht.


      Grisu
      ***Man muß mich nicht mögen,ich hab meine eigene Meinung***
    • Die Hinweise bzw eine genaue Beschreibung zur Zerstörung des Chips mittels Mikrowelle findet sich interessanterweise in Wikipedia.
      Es ist benannt,daß dabei ein Brandloch entstehen kann,aber der Ausweis seine Gültigkeit dadurch NICHT verliert.

      Mit dem Hinweis,daß es sich dabei dann um Sachbeschädigung handelt,da der Pass Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist.

      Dessen sollte man sich dann auch bewußt sein.

      Grisu
      ***Man muß mich nicht mögen,ich hab meine eigene Meinung***