Rettungsgasse rettet Leben: Frage Legalität des Haltens/Parkens auf dem Standstreifen

    • Im Land mit den vielen Bergen und dem jungen Bundeskanzler ist die Nutzung des Standstreifens zum Bilden einer Rettungsgasse vorgeschrieben. In Deutschland ist es normalerweise unzulässig, da der Standstreifen Pannenfahrzeugen vorbehalten ist.
      Es wird aber durch viele Kraftfahrer meist zumindest mit einem Teil des Fahrzeuges gerne genutzt. Die Rettungsgasse wird dadurch wunderschön breit und es macht regelrecht Spass durch so ne breite Rettungsgasse zum EInsatzort zu fahren. Bisher wird es meines Wissens nach auch geduldet.
    • Die dt. Straßenverkehrsordnung sagt aktuell im §2 Satz 1 folgendes:

      (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.


      Für das bilden der Rettungsgasse wird auch immer vom rechten Fahrbahnrand gesprochen.
      Die Benutzung ist Bußgeld bewehrt. Geht ab 10,00 Euronen los, gestaffelt bis 195,00 Euro und einen Punkt.

      Aber auf Bundesautobahnen gilt auch Tempo 80 für LKW.
    • Naja ... aktueller Fall bei mir. Fahrer steht 6 Stunden in Vollsperrung. Muß dann mal für kleine Jungs und fährt rechts ran. Einmal Gassi gehen 1 Punkt und 120 Geldbuße. Strafen fernab jeglicher Vernunft. Will den Richter sehen, der 6 Stunden im Gerichtssaal sitzt und wenn er mal pissen muß, hagelts ne Geldstrafe plus Punkt in Flensburg.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Naja ... aktueller Fall bei mir. Fahrer steht 6 Stunden in Vollsperrung. Muß dann mal für kleine Jungs und fährt rechts ran. Einmal Gassi gehen 1 Punkt und 120 Geldbuße. Strafen fernab jeglicher Vernunft. Will den Richter sehen, der 6 Stunden im Gerichtssaal sitzt und wenn er mal pissen muß, hagelts ne Geldstrafe plus Punkt in Flensburg
      Hatte dein Fahrer aber auch den perfekten Moment gewählt, wie ärgerlich.. ^^ X/
    • Vielen Dank liebe Gemeinde!
      Der Großteil der bisherigen Beiträge bescheiben eine der Schwierigkeiten, ich ich persönlich mit der, aus meiner Sicht in handwerklich übersichtlicher Qualität gestrickten, Novelle der StVO habe.

      @da_Prommi Das Rechtsfahrgebot gilt sowieso. Auch auf dem Fahrstreifen.

      Die spannende Frage ist ja, was passiert, wenn ich den Fahrstreifen nach rechts überschreite?
      Ab wann darf ich das, ab wann muß ich das? Hier interessiert mich der "Fall Autobahn"

      @Stahltrucker
      Es ist gut zu wissen, daß dies wohl geduldet wird. Dies beruhigt mich aber nicht. Bei allem Respekt der Rennleitung gegenüber, aber nicht alle denken immer zielorientiert mit. Und Menschen haben ja auch unterschiedliche Ziele. ;)

      Für alle: Ich finde es schwierig, daß ich von unserem Gesetzgeber in eine rechtliche Situation gezwungen werde, die mich in die Willkür der Uniformträger vor Ort zwingt. Dies ist keinesfalls eine Herabwürdigung der Uniformträger. Jedoch habe ich in der spezifischen Situation ein Problem. Fahre ich zu früh auf den Standstreifen, laufe ich Gefahr, daß ich eine Situation gerate, wie der Fahrer von @thommygera. Tue ich dies zu spät, dann werde ich nach den Regeln der StVO verarztet.

      Ob die aktuelle Rechtslage dazu beiträgt verunfallten Menschen schnellst- und bestmöglich zu helfen?
      Was meint Ihr?
      Ist die Novelle der StVO in diesem Aspekt sinnvoll?
    • Krischan schrieb:

      Vielen Dank liebe Gemeinde!
      Der Großteil der bisherigen Beiträge bescheiben eine der Schwierigkeiten, ich ich persönlich mit der, aus meiner Sicht in handwerklich übersichtlicher Qualität gestrickten, Novelle der StVO habe.

      @da_Prommi Das Rechtsfahrgebot gilt sowieso. Auch auf dem Fahrstreifen.

      Die spannende Frage ist ja, was passiert, wenn ich den Fahrstreifen nach rechts überschreite?
      Ab wann darf ich das, ab wann muß ich das? Hier interessiert mich der "Fall Autobahn"
      Nochmals Krischan, Standstreifen zählt nicht zur Fahrbahn. Für die Rettungsgasse musst Du an den rechten Fahrbahnrand fahren. Als ist für mich am Rand der rechten Fahrspur schluß.
    • Mal zur Theorie: bei einer zweispurigen Autobahn müssen die Fahrspuren je 3,75 m breit sein = vom rechten zum linken weißen Streifen sind also 7,5 Meter Platz.
      Rechts steht ein Lkw mit 2,60 m, ich stehe mit meinem H1 mit 2,20 m Breite (gerade nachgemessen) links = da bleiben 2,70 m in der Mitte Platz. Das schafft doch jeder Hobby-Feuerwehrmann spielend den 30 Jahre alten Magirus mit 80 km/h da durch zu manövrieren ! Von daher niemals die Sperrlinie überfahren oder gar den Standstreifen befahren...
      Wenn jedoch Heinz-Detlef von der örtlichen Feuerwehr seine Brille im Wirtshaus vergessen hat und dadurch mehr Platz für die Fahrt zum Unfallort braucht, wird wohl der Lkw von der rechten Spur auf den Standstreifen fahren müssen.
    • @Kipper-Spedition dann stelle mal in die linke Spur einen polnischen Standardtransporter der Marke Fiat mit 2,55 breiter wenn es noch geht langer Pritsche ( wo der Überhang genauso lang ist wie der Platz zwischen Achse und Kabine ). wen der noch etwas schräg steht .......... ( ich meine nicht Transporter von @Krischans deutscher Händlergröße :) )


      dann passt Deine Rechnerei nicht.

      Ich wäre da für ne Änderung der STVO der STandstreifen muss zur Bildung der Rettungsgasse benutzt werden !

      Übrigens, in den gebrauchten Ländern kommt es auch schon mal vor, dass ein Flugfeld-LF mit 3 m Standardbreite auf die BAB fährt
    • Krischan schrieb:

      @da_Prommi
      Nochmals, da sind wir uns ja einig. Stichwort Rechtsfahrgebot auf dem Fahrsteifen. Rechts vom Fahrstreifen ist der Bordstein oder eine weiße Linie (mit unterschielichen Bedeutungen ;) )

      An Alle:
      Daher nocheinmal bitte zu meiner Grundfrage zurück: Ab wann "sticht" das Bilden der Rettungsgasse andere gültige Regeln?
      Rein Rechtstheoretisch kann es da gar kein stechen geben.




      In der Praxis finden sich da wahrscheinlich dem Opportunitätsprinzip unterliegende pragmatische Lösungen.