(1) Das Vertragsverhältnis endet jedoch spätestens zum Ende des Monats, in dem der Arbeitnehmer sein 65. Lebensjahr vollendet hat.
So stand/steht das in meinen Arbeitsverträgen. Eigentlich eine ganz normale Sache. Gestern bekomme ich einen Arbeitsvertrag zurück, mit der Bitte, das gemäß der aktuellen Rechtssprechung zu ändern.
Nun zu meiner Frage : Hat mal jmd. eine schöne anwaltschaftlich geprüfte Formulierung zur Hand oder muß ich jetzt wirklich für jeden AN das Renteneintrittsalter gemäß Tabelle neu berechnen ?? Habt Ihr entsprechende Ergänzungen zu den Arbeitsverträgen verfasst ?? Muß ich das überhaupt Wenn der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter ändert, wird die Klausel doch ohnehin nichtig und durch geltendes Recht ersetzt oder
mfg thommy
So stand/steht das in meinen Arbeitsverträgen. Eigentlich eine ganz normale Sache. Gestern bekomme ich einen Arbeitsvertrag zurück, mit der Bitte, das gemäß der aktuellen Rechtssprechung zu ändern.
Nun zu meiner Frage : Hat mal jmd. eine schöne anwaltschaftlich geprüfte Formulierung zur Hand oder muß ich jetzt wirklich für jeden AN das Renteneintrittsalter gemäß Tabelle neu berechnen ?? Habt Ihr entsprechende Ergänzungen zu den Arbeitsverträgen verfasst ?? Muß ich das überhaupt Wenn der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter ändert, wird die Klausel doch ohnehin nichtig und durch geltendes Recht ersetzt oder
mfg thommy
Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!