Problem: Gefahrgutkontrolle/ Wiederholungsprüfung überfällig

    • Problem: Gefahrgutkontrolle/ Wiederholungsprüfung überfällig

      Hallo Ihr Lieben,

      ich hab ein Problem, wie folgt:

      Ich bin ein kleiner Transportunternehmer und habe vor zwei Wochen für einen Kunden ein Gastankcontainer zur Verschiffung zum Hafen transportiert. Der CT befindet sich im Eigentum des Kunden.

      Wie soll es anders sein wurde mein Fahrer auf dem Vorlauf zum Hafen kontrolliert. Bei der besagten Kontrolle wurde festgestellt, dass der Container 4 1/2 Monate mit der fünfjährigen Wiederholungsprüfung überfällig ist, was mein Fahrer und ich nicht wussten. Ich weiß jetzt nicht, was auf mich zu kommt... Bin ich dafür verantwortlich zu machen oder mein Kunde, weil es ja sein Eigentum ist. Oder sind wir beide zu belangen?

      Vielleicht kann mir ja der ein oder andere weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.

      MFG
    • jan64 schrieb:

      Gefahrguttransporte ziehen immer einen ganzen Rattenschwanz von Verantwortlichkeiten nach sich.

      Schau mal hier: gesetze-im-internet.de/ggvseb/

      Sehr komplexes Thema, deshalb sollte (oder muss??) jeder Transporteur von Gefahrgut einen Gefahrgutbeauftragten (intern oder extern) haben.


      Und den befrage ich dann während ich in der Beladung bin , oder wie ? Ich denke wir reden über einen Seecontainer und nicht über so einen IBC von 1000 L .Ich bin kein Experte für Gastankcontainer , ich hab eigentlich mit Tanks nix zu tun , aber ich weiß von meinem WOMO das Gastanks geprüft werden müßen , allso gehe ich davon aus Tanks allgemein auch , ich hab jetzt keinen Tankschein , aber ich denke wenn man so Gastanks und so was Transportiert muß man diesen Schein haben und dann sollte man wissen Tankprüfdatum , kucken fertig !!! Wenn einer von meinen Kutschern sich ein kaputtes GGVS Faß andrehen läßt , den würde ich Treten und nicht nur ein bischen .
    • Ne, anrufen brauchst du den nicht bei der Verladung, dies sollte der Gefahrgutbeauftragte schon vorher mit den am Transport Beteiligten geklärt haben. Du hast deine Fahrer ja auch geimpft, ist auch richtig so. Am besten eine schriftliche Anweisung rausgeben, dann sollte der Fahrer Bescheid wissen und du hast den Beweis die Unterweisung durchgeführt zu haben.

      Dieser Mensch sollte auch die verschiedenen Beteiligten und ihre Pflichten und Rechte bei der Durchführung des Transports kennen. Also den fragen. Hier haben viele nicht richtig hingeschaut, Eigentümer des Containers, Befüller, Verlader, Fahrer, usw.. Spätestens im Hafen hätte es Probleme gegeben, kann mir nicht vorstellen das der Container dort ohne gültige Prüfung angenommen worden wäre.

      Wer hier im konkreten Fall für was verantwortlich ist kann man nicht pauschal beantworten. Kommt darauf an was alles im Transportauftrag steht oder eben nicht. Hier werden die Verantwortlichkeiten gerne an andere abgedrückt. Vor einigen Jahren stand in z.B. den Beförderungspapieren der Anilin immer drin: "XXXX ist nicht Absender im Sinne der GGVS". Ich habe keine Ahnung ob das heute noch so ist.

      "Erwischt" haben sie jetzt erst mal den Fahrer, und Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe. In wie weit die Kontrollorgane den Vorgang zurück verfolgen steht in den Sternen.
    • Ich seh das anders , wenn das Ding kein IBC war , brauchst du für den Transport den Tankschein , da sollte man dir bei der Schulung was über Prüffristen erzählt haben und wo die Prüfdaten /fristen an den Tanks nachzulesen sind , allso nix mit ich weiß nich . Und somit ist der Fahrer rasiert , selbst Schuld . War das jetzt son leerer IBC , ungereinigt als Stückgut Retoure , denk ich geht als Fahrer mich das Prüfdatum nix an . Allso wenn ich dafür nen Gefahrgutbeauftragten befragen muß , dann brauch ich auch zu Schichtbeginn nen Fahrlehrer zwecks Abfahrkontrolle . Und wer ist verantwortlich , was war es ein IBC , leer , oder ein Container der auf ein Chassis gekrant werden muß . Ein IBC leer zurück zu Hersteller / Befüller
      ich nicht . Bei nem Container kommt die nächste frage , wie ist das Ding aufs Auto gekommen , gekrant das ist das Terminal mit drin , einfach nur Aufgestattelt weil das Ding rumgestanden hat , dann der Fahrer . Fragen über Fragen .
    • Logistiker3006 schrieb:


      . . . bei der besagten Kontrolle wurde festgestellt, dass der Container 4 1/2 Monate mit der fünfjährigen Wiederholungsprüfung überfällig ist, was mein Fahrer und ich nicht wussten . . .



      Hallo!

      Vergesst doch zunaechst einmal “Tankcontainer” und “Gefahrengut”. Der TE sprach ja bei diesem Container zunaechst nur von der “Wiederholungspruefung” die ueberfaellig war.

      Das ist dann erst einmal nur die “CSC-Plakette” (CSC Safety Approval - International Convention for Save Container).

      Und da steht auch ‘drauf wie lange der Container noch zum Verkehr zugelassen ist. Und da geht es weniger um “Wissen” als nur um “einfach nachschauen” =


      quote
      (3) Neben dem CSC-Sicherheits-Zulassungsschild muß das Datum (Monat und Jahr), bis zu dem der Container
      einer erneuten Prüfung zu unterziehen ist, mit mindestens 10 mm großen Ziffern in stets lesbarer Form
      angegeben werden.
      unquote


      Sorry, da muss der Fahrer doch nur ‘mal aussteigen, sich nach hinten begeben und nach der Gueltigkeit schauen. Und dafuer brauchst doch wohl wahrhaftig keinenGefahrengutbeauftragten”, oder?

      Bei Tankcontainern und auch noch Gefahrengut, die verschifft werden sollen? O.k., da gibt es noch besondere, zusaetzliche Pruefungen (“Tankprüfungen nach GGVSee”).

      Logisch ist aber auch:

      Haette der Tankcontainer keine Pruefung nach GGVSee, haette er natuerlich auch keine gueltige CSC-Plakette hinten an der Tuer!

      Aber ‘nen Container fuer ‘ne Verschiffung laden, der keine gueltige CSC-Plakette hat? Brauchst doch erst gar nicht losfahren, diese Buechse kriegste im Seehafen garantiert und sowieso nicht los!

      Also einfach Augen auf und erst ‘mal nach dem Gueltigkeitsdatum schauen. “Gueltige CSC-Plakette” heisst “freie Fahrt”.

      Die andere Frage waere dann, darf der Fahrer das Zeug ueberhaupt fahren (ADR)? Und auch 02 (zwei) Feuerloescher dabei, etc., etc.?


      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.
    • Jau - der Fahrer ist immer erstmal der Dumme - besonders wenn er so dumm war bei einer "Abfahrtkontrolle" - die ja auch zu erfolgen hat wenn ein anderer Trailer aufgesattelt wird - wichtige Schilder am Trailer nicht zu beachten. Wenn ein Container/Tankcontainer auf dem Trailer ist den ich mitnehmen soll gehört der mit in die Kontrolle - incl aller Schildchen die sich daran befinden oder zu befinden haben... Sattelst ja auch keinen Trailer auf der keine SP hat - oder?? Wird das Teil mit Kran/Stacker aufgesetzt machst ja auch nen Gang ums Auto und guckst Dir an was sie Dir aufs Auge drücken... Container-Nr., Zulassung ok?, Zettel dran bei ADR?... Oder macht man das nicht mehr??
      Schweigen bedeutet nicht immer Zustimmung.
      Manchmal hat man nur keine Lust mit Idioten zu diskutieren.
    • Also, wenn ich so etwas lese wie =


      Rumtreiber2505 schrieb:


      . . . eindeutig sache des versenders, wenn der einen nicht zugelassenen behälter in den transport schickt . . .



      . . . da fehlen mir doch einfach die Worte ! ! !

      Und der Herr Fahrer? Und der Herr Transportunternehmer? Haben die keinen Kopf und kein Hirn um zu denken?

      Ist doch “Ihr” Fahrzeug und “Ihre” Ladung wofuer sie verantwortlich sind!

      Sag’ ich “spring von der Bruecke” - springst Du dann?

      Nur weil ich das gesagt habe?

      Nein!

      Aber sag’ ich als Versender dem “qualifizierten Berufskraftfahrer” nach Beladung am Abgangsort = “Hallo, Herr Fahrer! Ist alles gut, mach Dir keine Gedanken, geht alles in Ordnung”?

      Ja!

      Das funktioniert!

      Dann faehrt der Depp einfach los!

      Jungs, es gibt einfach hier in der B.R.D. viel zu viele die ‘nen Fuehrerschein haben (Fahrer?) und mindestens genau so viele die sich “Transportunternehmer” nennen, die aber alle anscheinend ueberhaupt keine Ahnung davon haben, was sie eigentlich machen!


      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.
    • Convoy-Pusher schrieb:

      Also, wenn ich so etwas lese wie =


      Rumtreiber2505 schrieb:


      . . . eindeutig sache des versenders, wenn der einen nicht zugelassenen behälter in den transport schickt . . .




      . . . da fehlen mir doch einfach die Worte ! ! !

      Und der Herr Fahrer? Und der Herr Transportunternehmer? Haben die keinen Kopf und kein Hirn um zu denken?

      Ist doch “Ihr” Fahrzeug und “Ihre” Ladung wofuer sie verantwortlich sind!


      """"""" Sie sind dafür verantwortlich die anvertraute ware von a nach b zu bringen oder soll der unterbezahlte "depp """""" bei dir auf dem lager alle pal + kart. auseinander nehmen um zu kontrollieren was da genau drin ist????

      oder der """"""" depp """""""" fährt normalerweise kühler, was interessiert den """"""""depp """" da, das es irgendwelche bestimmungen über behälter prüfungen gibt????? wozu hat jede firma einen wasserkopf? muß das nicht der dispo vor erteilung bzw annahme des auftrages abgeklärt haben????? warum muß jede an gefahrguttransporten beteiligte firma einen gefahrgutbeauftragten habe????? der hätte ja zu mindesten den fahrer ach nee """Depp """"" anweisen müßen, dieses zu überprüfen und das in jedem einzelfall extra und nicht eine anweisung für jahrzehnte



      Sag’ ich “spring von der Bruecke” - springst Du dann?

      Nur weil ich das gesagt habe?

      Nein!

      Aber sag’ ich als Versender dem “qualifizierten Berufskraftfahrer” nach Beladung am Abgangsort = “Hallo, Herr Fahrer! Ist alles gut, mach Dir keine Gedanken, geht alles in Ordnung”?


      jetzt nur als Beispiel: ich steh mit meinem kühler an der rampe und bekomme fässer mit gefahrgut aufgeladen, dann kennzeichne ich das gefahrgut und kontrolliere das ich die richtigen begleitpapiere dabei habe.

      aber nein ich warte bis morgen 9 uhr und rufe den hersteller des transport fasses an um diesen zu fragen, ob dieser behälter für dieses transportgut zulässig ist!!!!!!!
      der """"""""depp""""""""" von fahrer sagt dann dem versender, das die ware nicht fristgerecht beim empfänger ist, weil er das erst überprüfen muß.

      ach nneee der """" depp """"" hat ja einen anhänger mit zulassungsverordnungen von transportbehältern dabei, also sagt der """"""""""depp""""""""""" nein den tank fahr ich nicht und geht zur pause :thumbup:


      Ja!

      Das funktioniert!

      Dann faehrt der Depp einfach los!

      Jungs, es gibt einfach hier in der B.R.D. viel zu viele die ‘nen Fuehrerschein haben (Fahrer?) und mindestens genau so viele die sich “Transportunternehmer” nennen, die aber alle anscheinend ueberhaupt keine Ahnung davon haben, was sie eigentlich machen!


      Klaus


      gibt es nicht auch viel zu viele die auf die schnelle reich werden wollen ohne verantwortung zu übernehmen?
      zum beispiel die ganzen frachtbörsen und personalvermittler



      Moderation:

      Bitte ordentlich zitieren, Anleitung steht in den FAQ

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Moderator-1 ()

    • Wer ADR hat und den entsprechenden Schulungsnachweis ist als Fahrer mit verantwortlich.
      für solche Sachen.
      Bei ADR verstößen zahlen immer Halter und Fahrer.!
      Hatte vor Jahren Fahrzeug gewechselt und bei Kontrolle nicht den 2,5 kg löscher gefunden.

      Kostete für mich 300 DM und für Chef 600 DM ,Da würde man bei Aldi und LIdl jede Menge Löscher bekommen!
      Punkte gibt's keine!
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D