Problem: Gefahrgutkontrolle/ Wiederholungsprüfung überfällig

    • Der Fahrer hat die nötigen Schulungen vorzuweisen und hatte selbstverständlich auch das nötige Equipment dabei, das steht aßer Frage.

      Der Container befindet sich, so wurde es mir mitgeteilt, in Rundlauf Hongkong-DE / DE-Hongkong. Die Beladung erfolgte durch den Kunden und es wurden auch keine Sonderabsprachen getroffen.

      Die Frage ist jetzt, sind wir alleine dafür Verantwortlich oder der Kunde mit...hätte der CT überhaupt beladen werden dürfen?
    • wer sich auf Gefahrgut einlässt und keine Ahnung hat, sollte es sein lassen. Muss es mal so kalt sagen.

      Rechtlich isnd alle dabei,

      Fahrer, Verlader, Beförderer, Eigentümer und wenn die Schlamperei noch weiter geht auch der Befüller.


      Ganz Interessant wird es dann, wenn das Teil gefüllt ist. Das kann dann echt teuer werden, mit Untersagung der Weiterfahrt, Abstellen auf ADR-Platz, Umpumpen ggf unter Aufsicht einer TUIS-Werkfeuerwehr usw. alles das kostet.


      @ TE zieh Deine Lehren draus
    • Wie die Bebußung in diesem Fall gegenüber dem Fahrer ausfällt, habe ich keine Ahnung, aber ein bissel wird es schon sein.

      Ich war ja mal bei der Westfalen AG und durfte Fahrzeuge mit Gasflaschen disponieren. Gasflaschen müssen ja auch alle 10 Jahre in die Prüfung und wird dann im Hals eingestanzt, wenn ich mich richtig erinnere.

      Ich glaube nicht, das es zumutbar wäre, das der Fahrer ein paar hundert Flaschen auf TÜV prüft. Hier sehe ich eher den Befüller bzw. Versender in der Pflicht.

      An den Füllstationen sollte doch geschultes Personal stehen, welches ungeeignete Behälter aussortiert, sei es nun TÜV abgelaufen oder rostig oder oder oder.

      Bei Ammoniak war es noch putziger, da die Flaschen eine eingestanzte Seriennummer hatten. Da konnte man auch noch direkt den Mitarbeiter im Werk zu Verantwortung ziehen, der die Flasche befüllt hat.

      Würde mich mal interessieren, was der Fahrer für ein Ticket löst.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Rumtreiber2505 schrieb:

      ist das jetzt nicht zu einfach das wieder auf den fahrer zu schieben

      was soll der den noch alles wissen und kennen???????

      eindeutig sache des versenders, wenn der einen nicht zugelassenen behälter in den transport schickt.




      Wenn er eine umfassende ADR-Ausbildung hat und engagiert is, dann MUSS er das wissen. der Fahrer ist das letzte Kontrollsegment, der ER bewegt den Container. Aber letzten Endes ist nicht nur der Fahrer dran, sondern auch die die ihn damit vom Verladehof haben fahren lassen.
      Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht. -Thomas Jefferson-



      Kilometerfresser hat sich auf eigenen Wunsch aus dem Forum verabschiedet.
      Er darf gerne wiederkommen und wird dann wieder freigeschaltet.

      Moderator-1
    • Logistiker3006 schrieb:

      Der Fahrer hat die nötigen Schulungen vorzuweisen und hatte selbstverständlich auch das nötige Equipment dabei, das steht aßer Frage.








      Dein Fahrerhätte gar nicht erst aufladen (lassen) dürfen.
      Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht. -Thomas Jefferson-



      Kilometerfresser hat sich auf eigenen Wunsch aus dem Forum verabschiedet.
      Er darf gerne wiederkommen und wird dann wieder freigeschaltet.

      Moderator-1
    • Da magst Du ja Recht haben mit dem Fahrer, jedoch habe ich noch keinen getroffen, der nach 2 Tagen Schulung und einer läppischen Prüfung grundlegende Kenntnisse der ADR bzw. GGVSEB besessen hätte.

      Das geht bei Zusammenladeverboten los und hört bei der Plakatierung (z.B. bei LQ) auf.

      Oder kannst Du über die Nummer der BAM herleiten, um was für einen Behälter es sich handelt und wer wie wo was darin befördert werden darf ???

      In meinen Augen ein ganz armes Schw..., vielleicht noch nie einen Druckbehälter befördert.

      Die Strafe für den Fahrer würde ich mir vom Verlader/Befüller versuchen wieder zurück zu holen.

      gruß thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Bäbeln wir die Sache mal auseinender.


      Container kommt im Hafen an, es erfolgt Check der Plakette ob geltend ( ob se ihn aber annehmen müssen ? ) Dateneingabe in der Datenbank erfolgt,

      Fahrauftrag wird erstellt,

      Container wird nach Abruf und Fahrauftrag verladen. Nac h Verladung ist der Fahrer in der Pflicht mit LASI des Containers, Sichtprüfung auf Dichtigkeit und geltende Prüfung des Containers !

      Ausfahrt aus dem Terminal ( Wenn Seehafen kontrolliert der Checker den Conatiner inkl. Zustand und Plakette ) wenn Binnenhafen oder Bahnterminal verlässt man sich auf den Fahrer da auch bei der Umladung auf Kahn/Zug ein Checker arbeitet, Dar Fahrer ist in der Pflicht und mkuss ggf ablehnen !

      Transport: der Fahrer ist der Dumme und entsprechend der Beförderer ( hier speziell die Fa, für welche gefahren wird, auch als SUB ist die Conti-Spedi der Dumme )

      Rückführung : spätestens hier passt der Checker auf, da Kosten entstehen wenn CSC abgelaufen


      Wer Container fährt sollte immer auf die Gültigkeit der Plakette bzw der Tankprüfung des TC achten. Auch blanke Blechdosen haben eine CSC-Plakette. Wenn abgelaufen erfolgt meist der freie Verkauf der Dose ( muss glaub ich, in der Gültigkeitsfrist verlängert werden )
    • thommygera schrieb:

      Da magst Du ja Recht haben mit dem Fahrer, jedoch habe ich noch keinen getroffen, der nach 2 Tagen Schulung und einer läppischen Prüfung grundlegende Kenntnisse der ADR bzw. GGVSEB besessen hätte.

      Das geht bei Zusammenladeverboten los und hört bei der Plakatierung (z.B. bei LQ) auf.

      Oder kannst Du über die Nummer der BAM herleiten, um was für einen Behälter es sich handelt und wer wie wo was darin befördert werden darf ???

      In meinen Augen ein ganz armes Schw..., vielleicht noch nie einen Druckbehälter befördert.

      Die Strafe für den Fahrer würde ich mir vom Verlader/Befüller versuchen wieder zurück zu holen.

      gruß thommy




      @thommy ich werde doch das Prüfsiegel des Containers ablesen können ob eine Sicherheitsprüfung durchgeführt wurde oder überfällig ist, das hat doch nichts mit dem transportierten Gut zu tun.
      Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht. -Thomas Jefferson-



      Kilometerfresser hat sich auf eigenen Wunsch aus dem Forum verabschiedet.
      Er darf gerne wiederkommen und wird dann wieder freigeschaltet.

      Moderator-1
    • Kilometerfresser schrieb:

      thommygera schrieb:

      Da magst Du ja Recht haben mit dem Fahrer, jedoch habe ich noch keinen getroffen, der nach 2 Tagen Schulung und einer läppischen Prüfung grundlegende Kenntnisse der ADR bzw. GGVSEB besessen hätte.

      Das geht bei Zusammenladeverboten los und hört bei der Plakatierung (z.B. bei LQ) auf.

      Oder kannst Du über die Nummer der BAM herleiten, um was für einen Behälter es sich handelt und wer wie wo was darin befördert werden darf ???

      In meinen Augen ein ganz armes Schw..., vielleicht noch nie einen Druckbehälter befördert.

      Die Strafe für den Fahrer würde ich mir vom Verlader/Befüller versuchen wieder zurück zu holen.

      gruß thommy




      @thommy ich werde doch das Prüfsiegel des Containers ablesen können ob eine Sicherheitsprüfung durchgeführt wurde oder überfällig ist, das hat doch nichts mit dem transportierten Gut zu tun.

      soll der fahrer nicht noch vor dem cont aufsetzen überprüfen ob der kd solvent ist??

      wenn du z.b. in hh auf der kranbahn einen cont aufgesetzt bekommst, kannst und darfst du erst an den con wenn der kran schon wieder weg ist. dann kann ich also zum check fahren dem das sagen, zurück zum kran und gut?????????


      was aber ist, wenn der cont extra so verkauft wurde??? den der käufer als lager benutzen will? und der fahrer weigert sich den zu transportieren!!!!!!!!!!!


      möchte nicht lesen was dann für kommentare über den fahrer kommen.

      der depp hätte das ja auch riechen können jaja
    • Dann sollte ein kleiner Hinweis an den Fahrer genügen... Zumal es sich ja dann auch um ne leere Dose handeln dürfte, die vom Lagerplatz aus zum Platz des Kunden gefahren wird UND in den Papieren evtl als "Stückgut" geführt wird... Du kommst als Fahrer nicht so schnell raus wenn Du eine Dose übernimmst die - auch im Rundlauf - nicht in Ordnung ist...
      Schweigen bedeutet nicht immer Zustimmung.
      Manchmal hat man nur keine Lust mit Idioten zu diskutieren.
    • Rumtreiber2505 schrieb:

      wenn mir das als fahrer psaaieren würde, wäre ich in der nächsten pause beim schupo.
      anzeige gegen verlader und auftraggeber. die würden mit reingezogen, ob dem chef ((( oh nich guter kunde ))) passen würde oder nicht


      ... und gegen Dich selbst? Weil Du - wider besseren Wissens - das Teil transportiert hast... Wenn Dir ne Dose aufgesetzt wird und Du rum gehst, dabei feststellst das die nicht ok ist lässt das Teil wieder runter nehmen... wenn die sich weigern rufst bei Polizei und Gewerbeaufsicht an - dann hast evtl "Lokalverbot" aber bist nicht auf der Seite der Zahler... Nur dann bist wirklich raus aus der Nummer weil Du Dich einfach an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hast...
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