Privatfahrt

    • Privatfahrt

      hallo leute,

      wenn ich z.b. ohne auflieger nur mir meiner SZM nach hause fahre, gilt das als privat fahrt ??
      zählt das zur lenkzeit ??
      oder wenn ich montags morgen oder sonntag abend ca. 1 std. zum auflieger fahre, nur mit der SZM
      ist das lenkzeit ??

      darf ich z.b. samstag und sonntag nur mit der SZM auf die autobahn.... oder die bundesstraße ??

      z.b. um auf ein treffen zu fahren?

      merci schon mal für euere antworten.
    • So weit ich weiß gibt es keine Pirvatfahrten bei Fahrzeugen mit Digitacho. Ohne Karte fahren ist auf öffentlichen Straßen nicht, und den Knopf "Privatfahrt" hab ich noch nicht gesehen. Also Lenkzeit.
      Sicherlich darfst Du Samstags solo fahren. Auf Bundesstraßen sogar jeden Samstag im Jahr.
      Und Sonntag gilt von 0-22h die 7,5t Grenze. Wenn Du das zGG Deine Fahrzeuges kennst, dann kannst Du Dir diese Frage selber beantworten.
    • Privat fahrt gibt es nicht,es sei denn dein SZM ist privat gemietet,sobald das Fahrzeug im Gewerblichen Güterverkehr zugelasen ist gilt jede Fahrt als gewerbliche Fahrt. Solltest du also am Wochenende deine Oma damit besuchen versaust du dir deine Ruhezeit . Von der Gesetzes lage her müßte mann sogar die Anreise mit dem Pkw zum LKW nachtragen. Die zweite Frage solltest du dir selbst beantworten können.
    • furchenzieher schrieb:

      @ krischan

      Mit einer Solo-SZM darfst du immer fahren, da gibts kein Sonn-und Feiertagsfahrverbot. Und so ziemlich jede SZM hat ja 7,5t zGG. Nur LKW ab 7,5t haben Verbot, auch unter 7,5t, wenn sie nen Hänger dran haben.

      Sorry, aber das ist ausgemachter Quatsch, ausser Du meinst diese Minisattel-Teile, welche aus VW-Bus oder Sprinter mutiert sind.

      Eine normale SZM wiegt ja leer schon zwischen 6 und 8 to...

      Servus
      Roland
      Das meiste Geld wird man beim Bezahlen los.

      Wilhelm Busch
    • Echt. Na dann fahr ich eben schon über 10Jahre so, ohne dass einer sich daran gestört hat.


      Fahrverbote in Deutschland
      Welche Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen?
      Vom Fahrverbot betroffen sind
      • alle Lkw über 7,5 t
      • Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
      • Sattelkraftfahrzeuge
        zur Güterbeförderung bestehend aus Sattelzugmaschine und
        Sattelanhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t
        überschreitet.
      Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und
      Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der
      Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung
      des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an.
      Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
      • Allein fahrende Sattelzugmaschinen
      • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
      • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
      • selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Bagger)
      Quelle: bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm
      ... weiter, weiter ins Verderben, wir müssen leben, bis wir sterben...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von furchenzieher ()

    • Das ist so, 100%, jedenfalls wars vor 5 oder 6 Jahren noch so, und mir ist nix bekannt, dass da was geändert wurde. Bin damals aus dem Süden hoch, Sonntag früh halb 1 auf der A4 am Dresdner Flughafen kam die Kelle. Ich hatte gedacht, Augen zu und durch, ne gute Stunde vor zu Hause ist es egal. Nö, die (damals) Grünen haben dafür gesorgt, dass ich nen Punkt in FL bekommen habe und paar € abdrücken durfte. Es war denen ihr Vorschlag, den Trailer (unetr Polizeibegleitung) ins gewerbegebiet stellen, absatteln und solo nach hause. Also kann das so falsch nicht sein.
      ... weiter, weiter ins Verderben, wir müssen leben, bis wir sterben...
    • Solange du mit deiner SZM solo unterwegs bist, kannst du fahren, wann du willst.
      Die Begründung, wichtig für die Grünen damit die dich direkt in Ruhe lassen lautet, du kannst mit deiner Solomaschiene keine Güter transportieren und daher greift auch nicht das 7,5 to Verbot.
      Lurz gelten aber weiterhin.

      Wenn die Herren Waldmeister und Schnittlauch immer noch Probleme haben sollten, erwähne das Zauberwort "Mönchengladbach", denn dort sitzt jemand, der ein wenig mehr Ahnung hat, wie die Streifenfahrer.

      Hatte vor 5 Jahren auch einen übereifrigen Kollegen an der Stange, wollte wohl posen gegenüber seiner weibl. Begleitung. Nach Einspruch wurde der Fall ad acta gelegt.
    • furchenzieher schrieb:

      Echt. Na dann fahr ich eben schon über 10Jahre so, ohne dass einer sich daran gestört hat.


      Fahrverbote in Deutschland
      Welche Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen?
      Vom Fahrverbot betroffen sind
      • alle Lkw über 7,5 t
      • Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
      • Sattelkraftfahrzeuge
        zur Güterbeförderung bestehend aus Sattelzugmaschine und
        Sattelanhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t
        überschreitet.
      Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und
      Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der
      Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung
      des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an.
      Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
      • Allein fahrende Sattelzugmaschinen
      • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
      • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
      • selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Bagger)
      Quelle: bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm

      Endlich mal ein vernünftiger Beitrag. :)
      Natürlich ist man mit einer Solo-SZM nicht vom Fahrverbot betroffen. Was soll man damit auch transportieren?
      LeRu ist natürlich eine ganz andere Geschichte.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Servus!
      hallo leute,

      wenn ich z.b. ohne auflieger nur mir meiner SZM nach hause fahre, gilt das als privat fahrt ??
      zählt das zur lenkzeit ??
      oder wenn ich montags morgen oder sonntag abend ca. 1 std. zum auflieger fahre, nur mit der SZM
      ist das lenkzeit ??
      Ja das ist Lenkzeit, da Du ja keine "Privatfahrt" machst, sondern zum Auflieger fährst. Also offiziell... Kommt halt drauf an, wie Du das einer Polizeikontrolle 5 Monate später klarmachst!

      Für Fahrzeuge unter 7,5 to GG gibts noch die Privatfahrt... Verordnung 561/2006, Artikel 3, Absatz h

      fahrpersonalrecht.de/inhalte/p…EG%20Nr.%20561%202006.pdf
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!