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Vorherige Beiträge 20

  • Das treibt dich mächtig um ^^
    Doch, ich finde Caroline und ihre Threads haben Potential : die sorgen fast immer für gute Unterhaltung.
    Russland Transporte, Containerbehausungen, ihr fällt immer was neues ein...
    Dafür darf sie meiner Meinung auch mal ganz plumb einen Werbelink posten.

    Nur meine Meinung, ich bin hier ja nur der Schreiber vom Dienst :)
  • In NRW durfte man so im Jahr ca. 1998 auch Container (Lagerplatz) aufstellen ohne Genehmigung.


    Ich habe gedacht, das Ihr wisst wo ich einen Platz finde, schade dann werde ich hier mal suchen.
    Sollte doch jemand für mich was passendes haben, dann meldet dich bitte bei mir!


    Ich schaue mal hier rein, ja ich meine es ernst!
  • Xentin schrieb:

    Soll das eigentlich ein Puff werden?

    Dann wäre es ebenerdig bestimmt angenehmer, denn das ständige die-Treppen-hochlaufen, das ist doch sehr lärmend, zumal es sich üblicherweise um Gitterroststufen handelt.
    ... oben dann die Büro's für die Zuhälter. Die können dann wie Rapunzel das Haar den Eimer runter lassen und ziehen den mit Geld gefüllt wieder hoch.

    Weil es sind in der Tat Gitterroststufen und das geht ja mit Stöckelschuhen garnicht :)
  • Soll das eigentlich ein Puff werden?

    Dann wäre es ebenerdig bestimmt angenehmer, denn das ständige die-Treppen-hochlaufen, das ist doch sehr lärmend, zumal es sich üblicherweise um Gitterroststufen handelt.
  • thommygera schrieb:

    Für Container wirst keinen Bauantrag stellen müssen, könnte ich mir vorstellen, da ortsveränderlich ohne festes Fundament. Ist aber nur Halbwissen.
    Bis vor 5 Minuten wusste in Sachen Wohncontainer auch noch nichts ... dank Google nun ebenfalls Halbwissen ;)
    Container als Wohnanlage = nicht nur temporär aufgestellt = Bauantrag notwendig
    Baugenehmigung für Container: Das sollten Sie wissen! | FAGSI

    zum Bebauungsplan sagt mein kommunalpolitisches Halbwissen:
    kommt drauf an,
    - ob ein Bebauungsplan vorliegt , welche Nutzung selbiger zulässt, welche Vorgaben etc. pp.
    - wenn keiner vorliegt, ist das Stichwort: §34 BauG Einfügegebot
    - wenn der Wohn- und Werkstattcontainer in einem Gewerbegebiet aufgestellt wird, wäre das Stichwort Betriebsleiter oder Aufsichtsperson Gewerbebetrieb
    Aber das hat Caroline sicher schon alles längst recherchiert und auf dem Radarschirm.... :whistling: