Noch ein bisschen "Klugscheisserei" obendrauf
"exW ex works" wird von vielen Verkäufern zwar gewohnheitsmässig verwendet, geht aber in dem meisten Fällen an der Realität vorbei.
exW in Sinne der Incoterms heisst: Verpacken und zum Versand bereit stellen. Aus!
Alles was danach kommt , Verladen auf den LKW , Ausfuhranmeldung bei Exporten in Drittländer, etc. , ist dann schon Sache des Käufers.
Das mit dem Verladen durch den Abholsped. des Käufers funktioniert noch bei ein paar Paletten Stückgut, die sich der Fahrer selbst mit Hubwagen in den LKW zieht.
Bei grösseren Sendungen schon nicht mehr.
Die Ausfuhranmeldung kann ein Käufer im Ausland in der Praxis kaum erledigen. Theoretisch ja, aber das ist dann schon "Formel1-Niveau" im Zollwesen.
Also wird an diesen Stellen häufig schon die exW- Lieferklausel durchbrochen.
Besser eine F-Klausel wählen, in diesem Fall FCA Free Carrier benannter Ort = Verladeort. Dann ist das alles rechtlich und in der Praxis sauber.
Wird aber von vielen nicht gemacht, weil man hat ja vor 20 Jahren mal beschlossen, das man ex Works verkauft und dann nie wieder drüber nachgedacht.
Obwohl sich die Incoterms seit dem ein paar Mal geändert haben.