Pls Help bei Japan-Export!

    • Pls Help bei Japan-Export!

      Hallo alle zusammen,

      ich benötige dringend Hilfe. Folgender Fall ist eingetreten:
      Ich arbeite für eine Firma selbständig, die den kompletten Versand einer Machinenfabrik übernommen hat. Exporte in die ganze Welt und (leider) auch Japan. Diese Maschinen werden in größere Anlagen eingebaut. Um die Anschlüsse nicht erst vor Ort auf ihre Genauigkeit abstimmen zu müssen, werden von dem jeweiligen Kunden Anschlussmodelle gesendet. Diese werden mit einem Minderwert eingeführt (um die 300,-€), und nach der Anpassung mit dem gleichen Wert wieder ausgeführt. Dieser Vorgang ist i. d. R. ca. Monat vor der Ausfuhr der Maschine abgeschlossen.
      Nun verlangt dieser Kunde die Maschinen-Rechnung wie folgt abzuändern: Er möchte diese Anschlussmodelle mit auf der Rechnung haben (zumindest stimmt hier der Preis). Des weiteren möchte er für mich nicht nachvollziehbare Frachtkosten für die Modelle auf dieser Rechnung haben. (Beispiel: Ich sende diese Teile mit Frachtkosten um die 450,- € zurück, er verlangt Frachtkosten aufzuführen, die den 4-fachen diesen Wertes überschreiten.) Des weiteren wünscht er Kosten über die Verpackung aufzuführen. Diese wurden ihm allerdings nie in Rechnung gestellt.
      Auch wünscht er die Incoterms abzuändern. Diese Rechnung sei nur um die "Custom Clearens" in Japan zu erleichtern.
      Ich habe mich nun mit meinem Zollamt in Verbindung gesetzt und zwei verschiedene Aussagen bekommen. Der eine sagt, Rechungen die nach der Ausfuhr versendet werden, sind unrelevant. Wichtig sei nur die Rechnung, die mit den Ausfuhrpapieren dem Zoll vorgelegt werden. Der andere sagt wortwörtlich: Kannst du schon machen. Wenn ich dir draufkomm, nimm ich dich für 3 Jahre mit.
      Also nun meine Fragen:
      1.) Der rechtliche Hintergrund. Ich habe mich nun ein bisschen durchgelesen aber keine klare Antwort bekommen. Darf ich Dinge, die bereits vor mehr als einem Monat ausgeführt worden sind (mit Minderwert!) auf dieser Rechnung aufführen?
      2.) Was für ein Vorteil hat der Kunde? Steuer? Inwieweit kann ich belastet werden? Können Rechnungen wirklich im nachhinein so geändert werden und den ausländischem Zoll vorgelegt werden?
      3.) In der Maschine sind Schrauben eingebaut, die japanischen Ursprung sind. Diese machen weniger als 0,00003 % der Lieferung aus. Nomalerweise kann ich ab einem bestimmten Prozentsatz diese Maschine als deutschen Ursprung deklarieren. Der Kunde verlangt nun aber, diese Schrauben auch gesondert aufzuführen. Er erklärt, dass er damit Steuervorteile hat. Gut... ausser ein bisschen Aufwand ist für mich nichts dabei. Was sagt das Gesetz hier? Diese Schrauben sind verbaut und sind somit grob gesagt ein Teil vom Ganzen! Ich glaub, ich bin zu blöd um des zu kapieren. Die Schrauben machen ein paar Cent aus! Welcher Steuervorteil ergibt sich daraus?

      Also wie gesagt benötige ich einen klaren Text von einer offiziellen Stelle, um mein Verhalten genügend und rechtskräftig zu unterstreichen. Bis jetzt habe ich mich in bestimmten Punkten geweigert, diese Rechnung zu erstellen.

      - Ich hatte heute eine Besprechung mit dem "Exportsachbearbeiter" dieser Firma. Mal ganz erhlich gesagt: Ausser, dass er jede 2. Woche auf´m Seminar ist, hat der nichts drauf. Wer danach nichtmal weiss, was Incoterms sind (Sorry, da braut die Wut! Keine Ahnung haben und klug schwätzen...). Auf jeden Fall habe ich Ihm vorgeschlagen, diese Rechnung in Word nochmal zu schreiben, er ändert die gewünschten Sachen ab (Eine Sache von Minuten) und sendet diese nach Japan. War schön anzusehen, wie der in seinem Sessel gehüpft ist! Nein, das mach er auf keinen Fall!
      Natürlich fühle ich mich durch diese Reaktion bestärkt. Ich benötige nur dringend einen rechtlichen Hintergrund!
      Ich danke allen, die sich Gedanken über mein Problem machen! Auch wenn ich das nicht runterspielen möchte, danke ich den antwortenden noch mehr!
      Vielen Dank!
      Gruss
      Manfred
    • Hallo,

      solange Du alles schriftlich bekommst und in der Legalität bleibst kannst das Spiel schon mitspielen. Ich würde eine Lieferrechnung für die Anlage vorschlagen und eine andere Proformarechnung für die Zusatzteile.

      Die Japaner wollen ggf. die Kosten für die Ausfuhr zurückhaben. Der Export aus Japan nach D ist teurer als umgekehrt. Ebenso kann es sein, das der Japaner bei der Ausfuhr Ausfuhrzoll zahlen musste. Damit das dann bei ihm wieder auf Null geht scheint mir die Vorgehensweise nicht illegal.

      Die terms zu ändern ist eine ganz andere Geschichte.

      Die incoterms sind ja Vertragsgrundlagen, diese könnten nur mit einer Vertragspräambel neu definiert werden, aber dazu weiss ich von Deinem Geschäft noch zu wenig.

      Hintergrund mag sein: der CIF Wert wird imn Allgemeinen verzollt.

      Ist die Frankatir fob, kommen die Frachtkosten noch drauf. ist der Wert cfr/ddu/ddp, sind die Frachtkosten schon drin.

      Viel Spass,

      Cheers, jimtonic
    • Hallo jimtonic,

      vielen Dank für deine Antwort.
      Muss ich um auf der sicheren Seite zu sein alle Ausfuhrrechnungen (und Transportrechnungen) von Seiten der Japaner einfordern?
      Des weiteren wird mir von diesem Kunden ein neuer Preis für die Ware gegeben.

      Ich versende i. d. R. DDU Empfangsort. Mein Kunde wünscht auf dieser nachträglichen Rechnung die Incotherm in CIF zu ändern. Wie siehts rechtlich aus?

      Danke im Vorraus
      Manfred
    • Hallo Habibi,

      kann nicht schaden, beweiskräftige Dokumente oder Kopien zu sammeln.

      Die Frankaturänderung ist Kundenwunsch und so lass ihm seinen Wunsch, füge nur eine Präambel bei, die belegt, das weiterhin Vertragsgrundlage ddu ist.

      Deine Position verschlechtert sich ja nicht, sie verbessert sich im Zweifelsfalle.

      Viel Glück,