Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem und zwar geht es auch um das ewige Thema Paletten.
Wir haben eine Rechnung bzgl. offenen Paletten (im November 2013) erhalten, diese haben wir kurze zeit später ausgeglichen - daraufhin haben wir im Dezember 2013 zusätzlich die Paletten schulden ausgeglichen.
Das Problem hierbei ist, dass wir Rechnung bezahlt UND Paletten ausgeglichen haben, dies ist uns leider erst jetzt ( 05/15 ) aufgefallen und wir unsere Forderungen erste jetzt stellen.
Paletten schein --> Bestätigung für unseren Ausgleich ist vorhanden.
Zwecks der Verjährungsfrist nach § 439 HGB und ADSp mit 1 Jahr, ist die Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gibt unsere Forderungen (eine Gutschrift) auch jetzt noch stellen zu können und vor allem zu erhalten??
Über jede Hilfe und Antwort würde ich mich freuen.
wir haben folgendes Problem und zwar geht es auch um das ewige Thema Paletten.
Wir haben eine Rechnung bzgl. offenen Paletten (im November 2013) erhalten, diese haben wir kurze zeit später ausgeglichen - daraufhin haben wir im Dezember 2013 zusätzlich die Paletten schulden ausgeglichen.
Das Problem hierbei ist, dass wir Rechnung bezahlt UND Paletten ausgeglichen haben, dies ist uns leider erst jetzt ( 05/15 ) aufgefallen und wir unsere Forderungen erste jetzt stellen.
Paletten schein --> Bestätigung für unseren Ausgleich ist vorhanden.
Zwecks der Verjährungsfrist nach § 439 HGB und ADSp mit 1 Jahr, ist die Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gibt unsere Forderungen (eine Gutschrift) auch jetzt noch stellen zu können und vor allem zu erhalten??
Über jede Hilfe und Antwort würde ich mich freuen.
