Palette beim Enladen umgefallen. Wer ist Schuld???

    • Palette beim Enladen umgefallen. Wer ist Schuld???

      So hab mich grade hier angemeldet und nun zu meinen Problem:

      Ich habe gestern auf der arbeit einen LKW geladen, soweit so gut, beim Entladen ist dann auf der Rampe des Empfängers die gestapelte Palette umgefallen.
      Wir haben bei uns in der Firma die H1 Paletten auf denen die E2 Eurokisten sind. Ich habe beim Beladen eine kleine Palette mit 7 Kisten aufgeladen und dann eine große mit 32 Kisten dadrauf gestapelt damit bei der Fahrt zum Kunden nichts umfällt.
      Heute auf der arbeit bekam ich ein Foto zu sehen wo die gestapelte Palette umgefallen ist, aber nicht auf dem LKW sondern auf der Rampe des Kunden. Nun sagte man mir auf der arbeit das es mein Verschulden ist und soll zu einem klärenden Gespräch zum Geschäftsführer.
      Der Betriebsleiter sagte zu mir, hätte die kleine Palette 8 Kisten gehabt dann wäre es ja "eben" gewesen und alles wäre OK.
      Meine vermutung ist das der Entlader nicht gesehen hat das gestapelt war und dann mit beiden Paletten vom LKW gefahren ist und als er auf der Rampe war ist es dann umgefallen.

      Nun meine Frage wer ist Schuld ??

      hoffe das ich es einigermaßen gut erklärt habe und ihr mir helfen könnt

      MFG
      Patrick
    • Was wollen sie denn nun von Dir? Sollst Du den Schaden bezahlen?
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • ICH WEIß GARNICHT WAS DIE WOLLEN?
      wenn doch alles bis auf die entladerampe unversehrt geblieben ist, kann doch kein mensch für die unachtsamkeit des anderen verantwortlich sein?
      anders sähe es aus wenn es während des transports passiert wäre.
      sonst läßt sich doch die verantwortlichkeit des verladers ins uferlose ziehen.
    • War doch nur eine Frage ;) Wie soll man denn den Sachverhalt beurteilen können bei der kurzen Umschreibung. Konnte man denn die Paletten auch einzeln per Stapler vom Lkw nehmen oder mußten diese zwangsläufig gestapelt entladen werden ??

      Wenn der ganze Mist dann auf Kippe steht, kann man dem Entlader auch nicht die alleinige (moralische) Schuld geben. Erfahrungsgemäß liegen die Ursachen der meisten Beschädigungen in der falschen Beladung des Fahrzeuges.

      Rein rechtlich gesehen wurde der Lkw zur Entladung bereit gestellt und damit geht die Gefahr auf den Empfänger über, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im alltäglichen Leben dürfte es aber wohl geschäftsschädlich sein, einem guten Kunden mit irgendwelchen Paragraphen zu argumentieren. Der könnte seine Ware auch ganz schnell mal bei einem anderen Lieferanten bestellen. Sogesehen ist die Ermittlung der Ursache für mich durchaus in Ordnung, um zukünftig gleichgeartete Fehler abstellen zu können. Es muß ja nicht zwangsläufig eine Abmahnung geben. Falls ja, dann in Widerspruch gehen.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Beförderungssicherheit

      Für die Beförderungssicherheit (Verpacken, Sicherung auf Palette usw) ist der Verlader zuständig und verantwortlich.

      Die Palette muss so Verpackt und gesichert sein das auf den Transportweg und beim Abladen und Einlargern keine andere Ware, Menschen oder die verpackte Ware selbst zu schaden kommen kann, bis dies beim Bestimmungsort abgeladen und eingelargert wird.

      Der Versender, ist auch für das Entladung verantwortlich, der Emfänger führt dies als Erfüllungshilfe des Versenders durch.

      Heisst,- auch wenn diese Fall auf die Rampe des Empfängers passiert ist, wird trotzdem der Verlader in Regress genommen wenn bewiesen werden kann das die Ware nicht ausreichend beförderungssicher verladen worden ist.

      Fazit, der jeniger der für Verpackung von dieser Palette verantwortlich ist, ist leider schuld.



      Nur bei Gefahrgut ist der jeniger der gerade mit die Ware zu tun hat auch dafür verantwortlich, z.B Fahrer, Ablader usw.
    • @stahltrucker

      natürlich hätte ich eine zusätzliche E2 Kiste nehmen können, aber da die gestapelte Palette war auf dem LKW gut abgesichtert durch größere Paletten drum rum, deshalb habe ich auch die große auf die kleine gestapelt. Ich bin ja auch davon ausgegangen das der Entlader die Palette auf dem LKW apstapelt und nicht erst mit den gestapelten vom LKW fährt.
      Das der Verlader auch dafür haftbar gemacht werden kann, wenn was beim Entladen passiert durch andere Personen, das kann ich nicht glauben.
      Aber da ich ja keine Ruhe gebe und immer weiter nachfrage ist folgendes raus gekommen, da der Fahrer die Situation beim Kunden mitbekommen hat.
      Es wurde abgeladen und die Palette auf der Rampe abgestellt, dann kam der nächste und wollte sie abstapeln und dabei ist die Palette dann umgefallen.
      Ich denke dafür kann ich nicht haftbar gemacht werden, oder?

      MFG
      Patrick