Mein Problem
Im Rahmen der Berufskraftfahrerquali ist das Modul 3, Fahrsicherheit drann. Die Schulung soll auf einer Dekra-Teststrecke mit eigenen Szm. erfolgen. Die reine Schulung ist laut Dekar nicht aufzeichnungspflichtig. Aber wie sieht es mit den 40 Km Anfahrt aus? Aufzeichnungspflichtig??? BAG sagt nein, Dekra sagt ja... Gesetzestexte, (zumindest die ich gefunden habe), sagen auch nichts konkretes.... Hat jemand einen eindeutigen Text oder Paragraphen zur Hand?
Im Rahmen der Berufskraftfahrerquali ist das Modul 3, Fahrsicherheit drann. Die Schulung soll auf einer Dekra-Teststrecke mit eigenen Szm. erfolgen. Die reine Schulung ist laut Dekar nicht aufzeichnungspflichtig. Aber wie sieht es mit den 40 Km Anfahrt aus? Aufzeichnungspflichtig??? BAG sagt nein, Dekra sagt ja... Gesetzestexte, (zumindest die ich gefunden habe), sagen auch nichts konkretes.... Hat jemand einen eindeutigen Text oder Paragraphen zur Hand?
+++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++