Out of Scope bei Weiterbildung

    • Out of Scope bei Weiterbildung

      Mein Problem

      Im Rahmen der Berufskraftfahrerquali ist das Modul 3, Fahrsicherheit drann. Die Schulung soll auf einer Dekra-Teststrecke mit eigenen Szm. erfolgen. Die reine Schulung ist laut Dekar nicht aufzeichnungspflichtig. Aber wie sieht es mit den 40 Km Anfahrt aus? Aufzeichnungspflichtig??? BAG sagt nein, Dekra sagt ja... Gesetzestexte, (zumindest die ich gefunden habe), sagen auch nichts konkretes.... Hat jemand einen eindeutigen Text oder Paragraphen zur Hand?
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • Lese den 561/2006 durch und dann weist du das du nicht aufzeichnen brauchst!



      Gesetze sind eben in Beamten deutsch geschrieben und die müssen ausgelegt werden!



      Edit: Achso der Fahrschüler hat auch schon eine Karte oder fährt der auf die vom Fahrlehrer? :D :D :D