Hallo,
hatte letzte Woche folgenden Fall: Transport vergeben mit Transportauftrag in dem vorgegeben war, 13,60 ldm und leere Ladefläche. Leider hat den "Kollegen" das nicht interessiert und hatte 4 Stapel mit Paletten darauf. Blieben also 3 Paletten stehen. Bei diesem Transport war der Empfänger unser Auftraggeber und so war dem Verlader dies ziemlich egal. Erst am nächsten Morgen wurde ich dann von unserem Kunden (Empfänger der Ware) über die fehlenden Paletten informiert. Gab natürlich mächtig Ärger ... Sonderfahrt....
Der beauftragte Unternehmer wehrt sich nun gegen die Haftbarmachung da nicht bereits während des Transport bzw. bei der Be- und Entladung die fehlenden Paletten bemängelt wurde.
Bin der Meinung unser Auftragnehmer ist für die entstandenen Kosten haftbar zu machen.
Seht ihr das anders.
Danke.
Gruß
Joe
hatte letzte Woche folgenden Fall: Transport vergeben mit Transportauftrag in dem vorgegeben war, 13,60 ldm und leere Ladefläche. Leider hat den "Kollegen" das nicht interessiert und hatte 4 Stapel mit Paletten darauf. Blieben also 3 Paletten stehen. Bei diesem Transport war der Empfänger unser Auftraggeber und so war dem Verlader dies ziemlich egal. Erst am nächsten Morgen wurde ich dann von unserem Kunden (Empfänger der Ware) über die fehlenden Paletten informiert. Gab natürlich mächtig Ärger ... Sonderfahrt....
Der beauftragte Unternehmer wehrt sich nun gegen die Haftbarmachung da nicht bereits während des Transport bzw. bei der Be- und Entladung die fehlenden Paletten bemängelt wurde.
Bin der Meinung unser Auftragnehmer ist für die entstandenen Kosten haftbar zu machen.
Seht ihr das anders.
Danke.
Gruß
Joe