Nationale Erlaubnis für Leerfahrten?

    • Nationale Erlaubnis für Leerfahrten?

      Hallo,
      ich mache eine Ausbildung zur Speditionskauffrau und bin auf folgende Frage gestoßen:
      Benötigt man für eine Leerfahrt, die in Zusammenhang mit einem Transport steht, eine nationale Erlaubnis?
      Beispiel: Ein Frachtführer aus Köln fährt (mit leerem LKW) nach Hamburg, um von dort Ware zurück nach Köln zu transportieren. Braucht man theoretisch für die Leerfahrt nach Hamburg eine nationale Erlaubnis? Bei internationalen Transporten mit der EU-Lizenz ergibt sich aus dem Gesetzestext, dass für Transporte und auch für "damit verbundene Leerfahrten" eine Lizenz benötigt wird. Für nationale Transporte konnte ich dazu nichts finden.
      Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:)
      Danke schonmal und liebe Grüße!
    • Hallo,
      spitzfindige Frage, das Szenario ist nicht unbedingt praxisnah :D
      Es gibt keine "nationale Erlaubnis", die Genehmigung sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende Transporte ist die EU/Gemeinschaftlizenz.
      Auch wenn im GüKG im Gegensatz zur EU Verordnung Leerfahrten nicht ausdrücklich genannt sind, so ist es doch im Sinne des Gesetzes auch während der Leerfahrt ein Fahrzeug das im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt ist:
      Also, beglaubigte Kopie der Lizenz muss auch während der Leerfahrt im Fahrzeug mitgeführt werden.
    • da_Prommi schrieb:

      es gibt sehr wohl eine nationale Lizenz gemäß GüKG.
      Mal wieder was gelernt .. :thumbup:

      Wer hat denn so was in der Praxis? Kann mich nicht entsinnen, die nationale Genehmigung in den letzten Jahrzehnten gesehen zu haben....
      Zu den Zeiten des regulierten Marktes (also weit im letzten Jahrtausend :D ) da gab's rote, blaue, gelbe Konzessionen, bilaterale Genehmigungen.....
      Wer holt sich heute eine nationale Lizenz und schliesst sich damit vom grenzüberschreitenden Verkehr aus?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ahnungslos 3.0 ()

    • Na endlich hat auch mal der Ahnungslose etwas dazu gelernt.
      Mir wurde damals auch die forum-speditionen.de/attachmen…eterverkehrerlaubnis-pdf/
      angeboten, aber der Sachbearbeiter meinte , nimm die Blaue, damit kannst dann überall rumfahren.
      Für die nationale muss ich dir sonst noch zusätzlich Geld abknöpfen.
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      da_Prommi schrieb:

      es gibt sehr wohl eine nationale Lizenz gemäß GüKG.
      Mal wieder was gelernt .. :thumbup:
      Wer hat denn so was in der Praxis? Kann mich nicht entsinnen, die nationale Genehmigung in den letzten Jahrzehnten gesehen zu haben....
      Zu den Zeiten des regulierten Marktes (also weit im letzten Jahrtausend :D ) da gab's rote, blaue, gelbe Konzessionen, bilaterale Genehmigungen.....
      Wer holt sich heute eine nationale Lizenz und schliesst sich damit vom grenzüberschreitenden Verkehr aus?
      Hallo Ahnungslos 3.0,

      wer sich sowas heute holt, weiß ich nicht. Die Zugangsvorrausetzungen sind mittlerweile mit der EU-Lizenz harmonisiert.
      In der Vergangenheit wurde die Güterkraftverkehrserlaubnis unbefristet erteilt, die EU-Lizenz nur 5 Jahre
      Viele der nationalen Güterkrafterlaubnisse wurden 1992 als Nachfolger der Güternahverkehrserlaubnis ausgegeben.
    • Vielen Dank für die Antworten.
      Natürlich ist die Frage nicht praxisnah, warum sollte man für einen Teil der Strecke eine Erlaubnis mit sich führen, für den anderen nicht...
      Tatsächlich ergibt sich aber aus dem GÜKG dazu keine konkrete Regelung, und das wundert mich, da es für die EU-Lizenz explizit geregelt ist.
      Weiß jemand, wie es generell bei Leerfahrten aussieht? Wenn der LKW z.B. in eine Kontrolle des BAG geraten würde, müsste der Fahrer dann eine Lizenz mitführen? Es handelt sich ja streng genommen dann nicht um einen Gütertransport.
      Danke für eure Hilfe!
    • Die nationale hatte früher den Vorteil dass man die nur 1 x nach 5 Jahren verlängern musste und dann war sie unbegrenzt gültig. Das hatten früher vor allem die Firmen die eh nur im Nahverkehr oder Baubereich tätig waren.

      Für Leerfahrten national würde ich jetzt mal behaupten dass keine Genehmigung mitzuführen ist. Der LKW kann ja genausogut im Werkverkehr unterwegs sein (z.B. neue Paletten beim Händler für den Eigenbedarf holen). Ist ja nicht verboten die Fahrzeuge abwechselnd im Werkverkehr und im gewerblichen Güterverkehr einzusetzen.
    • Zur Frage, wer so etwas hat : ICH und meine ist unbegrenz gültig. Verpasse ich mal den Termin für die EU-Lizenzen, kann ich gelb weiter fahren.

      Nun sind wir ja keine Juristen, aber wenn es nicht ausdrücklich im GÜKG erwähnt ist, sollte man einen leeren Lkw ohne Lizenz und 95 fahren dürfen. Das ist aber jetzt gefährliches Halbwissen.

      Ich würde da einfach mal das BAG direkt anschreiben. Die müssen doch Fragen eines Bürgers rechtsverbindlich beantworten. Ich habe doch auch schon das Bundesfinanzministerium angeschrieben, als ich mit meinem Steuerberater nicht einer Meinung war.
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