Mwst plichtig / Mwst frei bei Rechnungsstellung

    • Mwst plichtig / Mwst frei bei Rechnungsstellung

      Hallo!
      Ich bitte um Aufklärung, selbst Finanzamt könnte mir keine eindeutigen Infos zukommen lassen bezügl. korrekter Rechnungsstellung. Bitte ergänzt bzw. verbessert die Liste:

      -------------------------------------------------------------------------

      Auftraggeber aus Deutschland:

      Fracht von Deutschland nach Deutschland (deutscher Auftraggeber) = Mwst plichtig

      Fracht von Deutschland nach EU (deutscher Auftraggeber) = Mwst plichtig

      Fracht von Deutschland nach Drittland (deutscher Auftraggeber) = Mwst frei


      Fracht von EU nach Deutschland (deutscher Auftraggeber) = Mwst plichtig

      Fracht von EU nach EU (deutscher Auftraggeber) = Mwst plichtig

      Fracht von EU nach Drittland (deutscher Auftraggeber) = Mwst frei


      Fracht von Drittland nach Deutschland (deutscher Auftraggeber) = ???

      Fracht von Drittland nach EU (deutscher Auftraggeber) = ???

      Fracht von Drittland nach Drittland (deutscher Auftraggeber) = ???

      -------------------------------------------------------------------

      Auftraggeber aus EU (ausgehend davon das Auftraggeber UID Nummer hat):

      Fracht von Deutschland nach Deutschland (EU Auftraggeber) = ???

      Fracht von Deutschland nach EU (EU Auftraggeber) = ???

      Fracht von Deutschland nach Drittland (EU Auftraggeber) = ???


      Fracht von EU nach Deutschland (EU Auftraggeber) = ???

      Fracht von EU nach EU (EU Auftraggeber) = ???

      Fracht von EU nach Drittland (EU Auftraggeber) = ???


      Fracht von Drittland nach Deutschland (EU Auftraggeber) = ???

      Fracht von Drittland nach EU (EU Auftraggeber) = ???

      Fracht von Drittland nach Drittland (EU Auftraggeber) = ???

      -----------------------------------------------------------------------------

      Auftraggeber aus Drittland:

      Fracht von Deutschland nach Deutschland (Drittland Auftraggeber) = ???

      Fracht von Deutschland nach EU (Drittland Auftraggeber) = ???

      Fracht von Deutschland nach Drittland (Drittland Auftraggeber) = ???


      Fracht von EU nach Deutschland (Drittland Auftraggeber) = ???

      Fracht von EU nach EU (Drittland Auftraggeber) = ???

      Fracht von EU nach Drittland (Drittland Auftraggeber) = ???


      Fracht von Drittland nach Deutschland (Drittland Auftraggeber) = ???

      Fracht von Drittland nach EU (Drittland Auftraggeber) = ???

      Fracht von Drittland nach Drittland (Drittland Auftraggeber) = ???
    • Frag mal beim Zoll, der macht dies
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Beim Zitieren

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      Natürlich ohne Leerzeichen



      Forumsregeln: forum-speditionen.de/forumsregeln-3898
    • Auftraggeber aus Deutschland:

      Fracht von Deutschland nach Deutschland (deutscher Auftraggeber) = Mwst plichtig

      Fracht von Deutschland nach EU (deutscher Auftraggeber) = Mwst plichtig

      Fracht von Deutschland nach Drittland (deutscher Auftraggeber) = Mwst frei


      Fracht von EU nach Deutschland (deutscher Auftraggeber) = Mwst plichtig

      Fracht von EU nach EU (deutscher Auftraggeber) = Mwst plichtig

      Fracht von EU nach Drittland (deutscher Auftraggeber) = Mwst frei


      Fracht von Drittland nach Deutschland (deutscher Auftraggeber) = ??? Keine

      Fracht von Drittland nach EU (deutscher Auftraggeber) = ??? Keine

      Fracht von Drittland nach Drittland (deutscher Auftraggeber) = ??? Keine

      -------------------------------------------------------------------

      Auftraggeber aus EU (ausgehend davon das Auftraggeber UID Nummer hat):

      Fracht von Deutschland nach Deutschland (EU Auftraggeber) = ??? Keine, war mal vorrübergehend ab ab 2012 keine!

      Fracht von Deutschland nach EU (EU Auftraggeber) = ??? Keine

      Fracht von Deutschland nach Drittland (EU Auftraggeber) = ??? Keine


      Fracht von EU nach Deutschland (EU Auftraggeber) = ??? Keine

      Fracht von EU nach EU (EU Auftraggeber) = ??? Keine

      Fracht von EU nach Drittland (EU Auftraggeber) = ??? Keine


      Fracht von Drittland nach Deutschland (EU Auftraggeber) = ??? Keine

      Fracht von Drittland nach EU (EU Auftraggeber) = ??? Keine

      Fracht von Drittland nach Drittland (EU Auftraggeber) = ??? Keine

      -----------------------------------------------------------------------------

      Auftraggeber aus Drittland:

      Fracht von Deutschland nach Deutschland (Drittland Auftraggeber) = ??? Keine

      Fracht von Deutschland nach EU (Drittland Auftraggeber) = ??? Keine

      Fracht von Deutschland nach Drittland (Drittland Auftraggeber) = ??? keine


      Fracht von EU nach Deutschland (Drittland Auftraggeber) = ??? Keine

      Fracht von EU nach EU (Drittland Auftraggeber) = ??? Keine

      Fracht von EU nach Drittland (Drittland Auftraggeber) = ??? Keine


      Fracht von Drittland nach Deutschland (Drittland Auftraggeber) = ??? Keine

      Fracht von Drittland nach EU (Drittland Auftraggeber) = ??? Keine

      Fracht von Drittland nach Drittland (Drittland Auftraggeber keine


      Zusatz!!!!!

      Fracht von Deutschland in einen Überseehafen für ein Drittland deutscher Auftraggeber Keine!!
    • danke frau elster.

      der grund zur eröffnung dieses themas war dieser fall:

      - Fracht von Drittland nach Deutschland (deutscher Auftraggeber) = ??? Keine -

      mir wurde gestern eine frachtrechnung eines deutschen auftraggebers für den ich waren aus der schweiz transportiert habe zurückgeschickt mit der begründung die ausfuhr von waren aus einem drittland nach deutschland sei mwst pflichtig. der ort der leistung wird nach §3a Abs. 2 UStG bestimmt. dieser ist somit deutschland.

      kann da bitte nochmal einer näher drauf eingehen?
    • nando schrieb:

      Hallo!
      Ich bitte um Aufklärung, selbst Finanzamt könnte mir keine eindeutigen Infos zukommen lassen bezügl. korrekter Rechnungsstellung. Bitte ergänzt bzw. verbessert die Liste:

      -------------------------------------------------------------------------

      Auftraggeber aus Deutschland:


      -------------------------------------------------------------------

      Auftraggeber aus EU (ausgehend davon das Auftraggeber UID Nummer hat):


      -----------------------------------------------------------------------------

      Auftraggeber aus Drittland:


      Fracht von Drittland nach Drittland (Drittland Auftraggeber) = ???
      Grundsätzlich ist es so, das die Nebenleistung (Fracht) immer das Leid der Hauptleistung (Kauf, Verkauf usw.) teilt.









      Moderator-1

      Zitat verkürzt, Bitte nicht unnötig alles komplett Zitieren

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Moderator-1 ()

    • Hey, “Isabelle”!

      Kleinen Einwand von mir, Du sagtest =



      . . . grundsätzlich ist es so, das die Nebenleistung (Fracht) immer das Leid der Hauptleistung (Kauf, Verkauf usw.) teilt . . . “




      Stimmt zwar im Prinzip was Du sagst, aber hier in diesem “thread” ging es einzig und alleine um “MwSt” fuer erbrachte Dienstleistungen (Transporte).

      Der Spediteur (oder Frachtfuehrer) muss sich ueberlegen: wo sitzt der Kaeufer, wo der Verkaufer und wo habe ich (als Auftragnehmer fuer den Transport) meinen Firmensitz.

      Dann kann die Rechnungslegung fuer den Transport an sich erfolgen, entweder inklusiv oder exklusiv “MwSt”.

      Das hat weniger mit “Kauf” und “Verkauf” zu tun, denn wenn Du in China einen Kuehlschrank billig schiesst und den Transport ab “EXW” selbst bezahlst, so bald dieser Kuehlschrank an einer der Aussengrenzen der EU aufschlaegt hat eben “mehr Wert” als in China. Das ist “Import” (Kauf / Verkauf) und hat wenig damit zu tun ob oder ob nicht der Transport zu besteuern ist.

      Kenne nur die Ausnahme bei Luftfracht, da sind die Transportkosten beim Import nur “anteilmaessig” zu versteuern (Import).

      Also Seefracht und Luftfracht ist nicht so schwer.

      Aber per Lastkraftwagen und der Frage, mit oder ohne “MwSt”?

      Da kannste bekloppt werden! Nur ‘mal als Beispiel =

      Dein Kunde bekommt ‘ne Sendung zum Seehafen (Hamburg), laesst dort abwickeln ueber Versandschein und im Transit zu seiner Inlandszollstelle Ulm. Die “inlaendische” Strecke von Hamburg nach Ulm muss Dein Kunde schon in HAM (“MwSt”-technisch”) beim Import bezahlen.

      Jetzt beauftragt Dich dein Kunde mit einem innerdeutschen Transport. Du moechtest ihm bitte die zwei Paletten von Hamburg (Packstueckverschluss) zu seinem Heimatzollamt nach Ulm zu fahren

      Machst Du, und schreibst ‘ne Rechnung “innerdeutscher Transport” von Hamburg nach Ulm (inklusive MwSt).

      Dann kommt Dein Kunde zu Dir und sagt: “Ja, geht nicht. Weil die MwSt. fuer den Transport bis zum ersten Inlandsplatz hab’ ich ja schon in HAM bezahlt!”.

      Was machste als Frachtfuehrer dann?

      Alles ganz grosser Mist!

      So ‘was wie “Auftraggeber Italiener” oder “kommt aus einem Drittland”, das raff’ ich ja noch.

      Aber fuer den Rest “alles Chaos”.


      P.S. @ “nando” =

      So Sachen die Du in Deiner “Liste” hast, gibt es doch schon lange gar nicht mehr wie zum Beispiel “Fracht von EU nach Deutschland (deutscher Auftraggeber) = Mwst pflichtig” (???).
      Mensch, Du kannst (als deutscher Frachtfuehrer) nicht irgend etwas “von EU” nach “Deutschland” transportieren! Weil, auch wir “sind EU” (!!!). Wenn Du das ‘drauf hast ist Deine Liste nur halb so lang und weisst Bescheid mit “MwSt.”.


      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Moderator-1 ()

    • Hey, "nando"!


      nando schrieb:

      danke frau elster.

      der grund zur eröffnung dieses themas war dieser fall:

      - Fracht von Drittland nach Deutschland (deutscher Auftraggeber) = ??? Keine -

      mir wurde gestern eine frachtrechnung eines deutschen auftraggebers für den ich waren aus der schweiz transportiert habe zurückgeschickt mit der begründung die ausfuhr von waren aus einem drittland nach deutschland sei mwst pflichtig. der ort der leistung wird nach §3a Abs. 2 UStG bestimmt. dieser ist somit deutschland.

      kann da bitte nochmal einer näher drauf eingehen?



      Du hast Firmensitz in der BRD und faehrst fuer Deinen deutschen Auftraggeber von hier nach da?

      Ohne “MwSt.” zu belasten?

      Dann sei doch froh dass Dein Auftraggeber so clever war, Deine Rechnung an Dich zu retournieren und um Korrekturen gebeten hat.

      Weil das Finanzamt ist Dir bei der Betriebspruefung in Deiner Bude bestimmt nicht so freundlich gesonnen wie Dein Kunde.

      Waere deinerseits einen Blumenstrauss wert fuer Deinen Kunden fuer dessen kostenlosen “Nachhilfeunterricht” fuer Dich.

      Weil Dein Kunde (in diesem Fall) braucht die MwSt. auf Deiner Rechnung wegen seinem “Finanzamt” und seiner “Steuerpruefung”.

      Gibt aber auch hier Ausnahmefaelle. “Exportfirmen” die niemals MwSt. in Rechnung gestellt haben aber sich dann Ihre hier in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer (fuer Photokopierpapier, Kaffeemaschine fuer die Belegschaft, etc.) vom Finanzamt zurueck erstatten lassen. Aber die haben an sieben Tagen in der Woche das Finanzamt am Arsch – auch nicht nett.


      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.
    • Convoy-Pusher schrieb:

      Hey, “Isabelle”!

      Convoy-Pusher schrieb:

      Kleinen Einwand von mir, Du sagtest =

      Convoy-Pusher schrieb:

      Zitat



      . . . grundsätzlich ist es so, das die Nebenleistung (Fracht) immer das Leid der Hauptleistung (Kauf, Verkauf usw.) teilt . . . “

      Convoy-Pusher schrieb:

      Stimmt zwar im Prinzip was Du sagst, aber hier in diesem “thread” ging es einzig und alleine um “MwSt” fuer erbrachte Dienstleistungen (Transporte).

      Convoy-Pusher schrieb:

      Der Spediteur (oder Frachtfuehrer) muss sich ueberlegen: wo sitzt der Kaeufer, wo der Verkaufer und wo habe ich (als Auftragnehmer fuer den Transport) meinen Firmensitz.

      Convoy-Pusher schrieb:

      Dann kann die Rechnungslegung fuer den Transport an sich erfolgen, entweder inklusiv oder exklusiv “MwSt”.

      Convoy-Pusher schrieb:

      Das hat weniger mit “Kauf” und “Verkauf” zu tun, denn wenn Du in China einen Kuehlschrank billig schiesst und den Transport ab “EXW” selbst bezahlst, so bald dieser Kuehlschrank an einer der Aussengrenzen der EU aufschlaegt hat eben “mehr Wert” als in China. Das ist “Import” (Kauf / Verkauf) und hat wenig damit zu tun ob oder ob nicht der Transport zu besteuern ist.
      Stimmt. Nur welchen Transport meinst du in diesem Fall? Ich nehme an, ab Hafen ins Inland? Das Ganze ist wirklich völlig bekloppt. Man nehme da mal die Reisebusse die durch Europa tingeln: Die zahlen für den deutschen Streckenanteil Ust.

      Convoy-Pusher schrieb:

      Kenne nur die Ausnahme bei Luftfracht, da sind die Transportkosten beim Import nur “anteilmaessig” zu versteuern (Import).
      Das betrifft dann aber die EUst, die prozentual auf den Transport berechnet wird. Was ist mit dem Transport vom Flughafen zum Empfänger? ?(

      Convoy-Pusher schrieb:

      Also Seefracht und Luftfracht ist nicht so schwer.

      Convoy-Pusher schrieb:

      Aber per Lastkraftwagen und der Frage, mit oder ohne “MwSt”?

      Convoy-Pusher schrieb:

      Da kannste bekloppt werden! Nur ‘mal als Beispiel =

      Convoy-Pusher schrieb:

      Dein Kunde bekommt ‘ne Sendung zum Seehafen (Hamburg), laesst dort abwickeln ueber Versandschein und im Transit zu seiner Inlandszollstelle Ulm. Die “inlaendische” Strecke von Hamburg nach Ulm muss Dein Kunde schon in HAM (“MwSt”-technisch”) beim Import bezahlen.
      Ich denke so ist das nicht ganz richtig. Im Hafen zahlt er auch EUst. Für den Transport nach Ulm wird dann Ust fällig.

      Convoy-Pusher schrieb:

      Jetzt beauftragt Dich dein Kunde mit einem innerdeutschen Transport. Du moechtest ihm bitte die zwei Paletten von Hamburg (Packstueckverschluss) zu seinem Heimatzollamt nach Ulm zu fahren
      Er erbringt eine Leistung im Inland gegen Entgelt. Das ist erst einmal ein steuerbarer Umsatz? ?(

      Convoy-Pusher schrieb:

      Machst Du, und schreibst ‘ne Rechnung “innerdeutscher Transport” von Hamburg nach Ulm (inklusive MwSt).

      Convoy-Pusher schrieb:

      Dann kommt Dein Kunde zu Dir und sagt: “Ja, geht nicht. Weil die MwSt. fuer den Transport bis zum ersten Inlandsplatz hab’ ich ja schon in HAM bezahlt!”.

      Convoy-Pusher schrieb:

      Was machste als Frachtfuehrer dann?

      Convoy-Pusher schrieb:

      Alles ganz grosser Mist!

      Convoy-Pusher schrieb:

      So ‘was wie “Auftraggeber Italiener” oder “kommt aus einem Drittland”, das raff’ ich ja noch.

      Convoy-Pusher schrieb:

      Aber fuer den Rest “alles Chaos”.

      Convoy-Pusher schrieb:

      P.S. @ “nando” =

      Convoy-Pusher schrieb:

      So Sachen die Du in Deiner “Liste” hast, gibt es doch schon lange gar nicht mehr wie zum Beispiel “Fracht von EU nach Deutschland (deutscher Auftraggeber) = Mwst pflichtig” (???).
      Mensch, Du kannst (als deutscher Frachtfuehrer) nicht irgend etwas “von EU” nach “Deutschland” transportieren! Weil, auch wir “sind EU” (!!!). Wenn Du das ‘drauf hast ist Deine Liste nur halb so lang und weisst Bescheid mit “MwSt.”.