Mwst plichtig / Mwst frei bei Rechnungsstellung

    • Uuups, da hab’ ich wieder schneller geschrieben als gedacht - das Beispiel war Bloedsinn!

      Denn wenn die Sendung in Hamburg “zum freien Verkehr” abfertigt wird (und dann GW ist), fahre ich natuerlich die zwei Paletten nicht unter Packstueckverschluss zum Binnenzollamt Ulm!

      War ein bloedes Beispiel, stimmt nicht - sorry!

      Aber egal wo der Import abgefertigt wird, entweder an der EU-Aussengrenze oder am Binnenzollamt, ist der Transport innerhalb der EU bis zum ersten Bestimmungsort steuerpflichtig.

      Da zahlt der Importeur nicht nur Zoelle und Abgaben an den Fiskus (erhoben und kassiert in dessen Vertretung vom Zollamt), sondern auch noch die EUSt.

      Und nicht nur die EUSt. fuer die Ware an sich, sondern auch noch fuer den Transport innerhalb der EU bis zum ersten Bestimmungsort.

      Richtig?

      So, als Frachtfuehrer habe ich ja mit dem Import gar nichts zu tun, sondern bekomme anschliessend den Auftrag meines Kunden von Hamburg nach Ulm zu transportieren.

      Also stelle ich meinem Auftraggeber in Rechnung “X” plus 19% fuer einen Transport von Hamburg nach Ulm.

      Nur sagt mir mein Kunde dann =

      “Hey, was soll das! Die 19% fuer den innerdeutschen Anteil des Transportes von der Aussengrenze bis zur ersten Bestimmungsstelle hab’ ich doch beim Import schon bezahlt!”.

      Was mach’ ich als Frachtfuehrer dann mit meiner Rechnung wo die 19% auch wieder ‘drauf stehen?

      Ist es so besser erklaert?

      Das sind die Sachen die ich niemals nie verstehen werde.

      Der ganze Rest innerhalb der EU und auch im Verkehr mit Drittlaendern (“wer bekommt die Rechnung und mit oder ohne MWSt.”) ist ganz klar geregelt und eigentlich auch ueberschaubar.


      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.