Moin ihr Fleißlinge

    • Moin ihr Fleißlinge

      Moin Ihrs,

      ich stelle mich kurz vor.
      Ich bin Annika, 36 Jahre jung und Lagerleiterin in einem Industrieunternehmen.

      Meine Hauptaufgabe hier, neben Personalführung und Prozessoptimierung , ist die Preisverhandlungen mit den Speditionen.
      Ich melde auch mal eine Sendung an, wenn Not-am-Mann ist.
      Hauptsächlich Rechnungsprüfungen und Preise verhandeln.

      Ich bin erst seit dem 01.09.auf dem Posten und leider war der bis dahin nicht wirklich besetzt von Fachpersonal.

      Wir haben nationalen und internationalen Versand.

      Wir melden vieles selber an, aber wir haben auch Kunden , die Selbstabholungen wünschen.

      Meine Frage bezieht sich auf CMR/Frachtpapiere bei Selbstabholer international.
      Die abzuholende Spedition bringt nie einen Speditionsauftrag oder sonstiges mit und CMR füllen wir nicht aus.
      Jetzt wieder aber immer wieder von unseren Sachbearbeiterin im Büro, nach einen CMR gefragt.
      Ich war der Meinung, dass wir keinen ausfüllen müssen, wegen "ex works".
      Wir lassen uns nur die Bestätigung geben, dass der Fahrer die Ware geladen hat.

      Wie ist hier die Sachlage?
      Vielleicht kann da jemand helfen.
      Im Netz finde ich wirklich was mir weiter hilft. Vielleicht nutze ich die falschen Schlagwörter bei der Suche.

      Danke für eure Hilfe

      Gruß
      Annika
    • Moin ebenfalls
      Natürlich besteht für den Versender, zumal bei "ex works", keine Verpflichtung, einen CMR-Frachtbrief auszustellen.
      Er kann irgendein beliebiges "Fracht-Übergabepapier" mit den Sendungsdaten erstellen, auf dem der Fahrer für die Übernahme der Sendung , Packstücke etc. quittiert.
      Aber : In internationalen LKW Verkehr ist nun mal der CMR-Frachtbrief das übliche Beförderungsdokument. In einigen Ländern wird er von den Behörden zwingend verlangt und muss bei Kontrollen vorgelegt werden.
      Der Fahrer wird somit gezwungenermaßen einen handschriftlichen CMR erstellen. Auf Grund von Sprach- und sonstigen Barrieren ist es dann häufig dem Zufallsprinzip überlassen, ob das was er in den CMR reinschreibt und von den Papieren des Versenders übernimmt, einigermassen richtig ist.
      Mir kommt häufig das Grausen, wenn ich diese handgeschriebenen CMR sehe. Oft bedarf es einiger Phantasie und Interpretation um in den CMR Angaben die tatsächliche Sendung wiederzuerkennen .
      Aber das ist ja auch nicht die Kernkompetenz und -aufgabe eines Fahrers, dessen Muttersprache vielleicht kyrillisch geschrieben wird. Aber auch das, was Fahrer mit vermeintlich deutscher Muttersprache da so produzieren, ist teilweise..... <X
      Also, pragmatisch sein und einen CMR ausstellen, dafür sind Büromitarbeiter eigentlich da. Und aufgrund der Lieferbedingung "exW" im CMR wird dann auch klar, dass ihr nicht den Frachtvertrag mit dem Transportunternehmer abschliesst und lediglich Erfüllungsgehilfe des Empfängers seid.
    • incoterms lernen ?
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      Beim Zitieren

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    • Noch ein bisschen "Klugscheisserei" obendrauf :D
      "exW ex works" wird von vielen Verkäufern zwar gewohnheitsmässig verwendet, geht aber in dem meisten Fällen an der Realität vorbei.
      exW in Sinne der Incoterms heisst: Verpacken und zum Versand bereit stellen. Aus!
      Alles was danach kommt , Verladen auf den LKW , Ausfuhranmeldung bei Exporten in Drittländer, etc. , ist dann schon Sache des Käufers.
      Das mit dem Verladen durch den Abholsped. des Käufers funktioniert noch bei ein paar Paletten Stückgut, die sich der Fahrer selbst mit Hubwagen in den LKW zieht.
      Bei grösseren Sendungen schon nicht mehr.
      Die Ausfuhranmeldung kann ein Käufer im Ausland in der Praxis kaum erledigen. Theoretisch ja, aber das ist dann schon "Formel1-Niveau" im Zollwesen.
      Also wird an diesen Stellen häufig schon die exW- Lieferklausel durchbrochen.

      Besser eine F-Klausel wählen, in diesem Fall FCA Free Carrier benannter Ort = Verladeort. Dann ist das alles rechtlich und in der Praxis sauber.
      Wird aber von vielen nicht gemacht, weil man hat ja vor 20 Jahren mal beschlossen, das man ex Works verkauft und dann nie wieder drüber nachgedacht.
      Obwohl sich die Incoterms seit dem ein paar Mal geändert haben.
    • Ich stell mal eine doofe Frage : wieviele Leute in Schland kennen alle rechtlichen Konsequenzen der incotherms?

      Anders formuliert : wir verwenden alle die AdSp, nur in welcher Fassung und welche nachteiligen Regelungen werden ausgeschlossen? Spätestens beim Zahlungsziel mit Bezug auf HGB finden die meisten Befürworter der AdSp diese irgendwie nicht mehr ganz so toll.

      Ich persönlich bleibe bei der Fassung von 2003. Steht auch in jedem Auftrag.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!