Hallo zusammen,
ich hoffe ich finde hier Menschen die mir bei meiner Sorge behilflich sein können. Ich bin Dienstleister für ein Unternehmen in meiner Stadt, wo ich Kleinmontagen durchführe. Ich habe einen Iveco mit zulässiger Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Wir haben lediglich tägliche Fahrten vom Kundenwerk in unserer Stadt zur Abholung und zur Fahrt zu uns in den Hof (Dienstleistung findet nur in unserer Stadt statt). Jeden Tag sind das täglich hin un zurück 15 Km. Wir betreiben nichts Grenzüberschreitendes.
Sowie ich das Mobiltätspaket I verstanden habe, von den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes sind Transporte mit Kraftfahrzeugen freigestellt, die einschließlich Anhänger das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.Demnach benötige ich doch lediglich eine Gewerbeanmeldung der Wohnsitzgemeinde. Zudem muss ich dem Kfz-Haftpflichtversicherer melden, dass das Kraftfahrzeug für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden soll.Darüber hinaus bestehen weitere unternehmerische Verpflichtungen, wie das Abschließen einer Transportversicherung.
Aber im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes gibt es doch keine weiteren Auflagen zur Selbständigkeit mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse?
Ein Dienstleister der Güterkraftverkehrsleiter ausbildet, bei dem ich heute angefragt habe, hat mir mit harschen und rauen Ton vermittelt, dass dies Gesetzwidrig ist und ich meine Sprinter nicht vom Hof bewegen darf. Habe ich den Gesetzesentwurf wirklich falsch verstanden? Ich würde mich über eine informative Antwort diesbezüglich sehr freuen.
ich hoffe ich finde hier Menschen die mir bei meiner Sorge behilflich sein können. Ich bin Dienstleister für ein Unternehmen in meiner Stadt, wo ich Kleinmontagen durchführe. Ich habe einen Iveco mit zulässiger Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Wir haben lediglich tägliche Fahrten vom Kundenwerk in unserer Stadt zur Abholung und zur Fahrt zu uns in den Hof (Dienstleistung findet nur in unserer Stadt statt). Jeden Tag sind das täglich hin un zurück 15 Km. Wir betreiben nichts Grenzüberschreitendes.
Sowie ich das Mobiltätspaket I verstanden habe, von den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes sind Transporte mit Kraftfahrzeugen freigestellt, die einschließlich Anhänger das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.Demnach benötige ich doch lediglich eine Gewerbeanmeldung der Wohnsitzgemeinde. Zudem muss ich dem Kfz-Haftpflichtversicherer melden, dass das Kraftfahrzeug für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden soll.Darüber hinaus bestehen weitere unternehmerische Verpflichtungen, wie das Abschließen einer Transportversicherung.
Aber im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes gibt es doch keine weiteren Auflagen zur Selbständigkeit mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse?
Ein Dienstleister der Güterkraftverkehrsleiter ausbildet, bei dem ich heute angefragt habe, hat mir mit harschen und rauen Ton vermittelt, dass dies Gesetzwidrig ist und ich meine Sprinter nicht vom Hof bewegen darf. Habe ich den Gesetzesentwurf wirklich falsch verstanden? Ich würde mich über eine informative Antwort diesbezüglich sehr freuen.