Mobile Tankstelle

    • Moin,
      davon mal abgesehen daß ich nicht davon überzeugt bin, diesen Tank auf der Ladefläche mitzutransportieren (LASI, Platz gerade beim Sprinter) kann ich auch Probleme an den Grenzen vorhersehen. Ich kann mir vorstellen, daß es in den von Dir erwähnten F und SP ähnliche Vorschriften gibt, wie in D. Entweder Tank fest verbaut und eingetragen oder max. ein 20l Kanister, befüllt mit derselben Kraftstoffsorte, die auch das Fzg braucht.
      Also auf der Rückfahrt, wenn du z.B. in LUX tankst, dann kann das mit Deiner Idee schon schiefgehen.

      WIe wäre es alternativ eine Vergrößerung der Tankkapazität des betreffenden Fzgs anzudenken? Sollte zumindest beim 7,5t kein Problem sein.
      Sprinter mit geschlossenem Kasten ist vielleicht aus Platzgründen kniffeliger.....
      Aber dann ist der Tank eingetragen und Du hast Ruhe.

      Ach ja und die Sache mit der Handwerkerregelung. Wird bei einem reinen Transporteur im Kontrollfall wohl auch nicht verläßlich gutgehen. Es sei denn Du hast z.B. eine Rüttelplatte auf der Ladefläche, die Du damit betanken willst.

      Also mein Fazit: Eine ordentlich abgenommene und fest verbaute Tankkapazität im Fzg.
    • stahltrucker schrieb:

      Reservekraftstoff darf maximal 3 x 20 Liter mitgeführt werden !

      Oh. Gilt das auch für den Grenzübertritt nach D? Also z.B. von CZ nach D? Mir wurde mal von einem freundlichen Angehörigen der Bundespolizei erklärt, ein 20l Kanister mit derselben Kraftstoffsorte wie das transportierende Fzg, ist gestattet.
      DIes wurde mir irgendwann später mal von einem Brenner vom Zoll bestätigt. Der hat sich sogar die Mühe gemacht und die Sorte im Reservekanister per Geruchsprobe überprüft. Eigenhändig natürlich. :D Aber das ist eine andere Geschichte.......
      Hast Du da ggf. eine Quelle für 3x20l? Würde mir das dann gerne ausdrucken und mitführen. ^^
    • nein, geht so nicht Da Zollrecht was anderes ist :S

      nach ADR darf national und auch int. bis 60 Liter mitgeführt werden. Beim Grenzübertritt gilt Zollrecht und sticht damit die max.Grenzen des ADR und zusätzlich gilt dann noch Landesrecht wo teilweise Reservekraftstoff verboten ist.

      also CZ/D max.20 Liter !


      Achso, kleiner Tipp

      fährst Du Diesel dann ein Benzin-Stromer, Kabel und ne Hilti in Kofferraum und schon darfst fürs Aggregat einen Kanister :D Oder das Sportboot mit Aussenborder hintendrannhängen................