MH Logistik GmbH, Ennigerloh

    • MH Logistik GmbH, Ennigerloh

      Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 33/12

      Über das Vermögen



      der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6898 eingetragenen MH Logistik GmbH, Westkirchener Straße 73, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Ute Budde, Westkirchener Straße 73, 59320 Ennigerloh



      Geschäftszweig: Lagertätigkeit, Logistik und Konfektionierung







      wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.08.2012, um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



      Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.05.2012 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

      Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415 Verl, Telefon: 05246/9275-0, Fax: 05246927511.

      Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.09.2012 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.



      Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



      Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.



      Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am



      Donnerstag, 27.09.2012, 09:00 Uhr,

      im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 112 B.



      Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über












      die Person des Insolvenzverwalters,







      die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

      und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:





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      Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),







      Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),







      Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),







      besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:







      • die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,







        • die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,







          • die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,







            Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

            Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).



            Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.09.2012 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.



            Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).





            75 IN 33/12

            Amtsgericht Münster, 01.08.2012