ich habe folgende frage:
ich bin weniger als ein jahr in einer spedition als lkw-fahrer eingestellt. wie sieht meine kündigungsfrist aus wenn gehen sollte?
in meinem arbeitsvertrag steht daß der angelehnt ist an den manteltarifvertrag des speditionsgewerbes in bayern.
ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, aber ich habe mal gelesen es wäre 14 tage zum 1. oder zu 15. falls die betriebszugehörigkeit unter 2 jahren wäre??? also hääte ich 14 tage zum 1. oder 15.?
danke schonmal.
gruß ralf
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Üblicherweise sind die Kündigungsfristen in den Tarifverträgen mit den gesetzlichen identisch/angelehnt. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist jedenfalls für den AN meisst am passensten.
Diese ist immer 4 Wochen zum 15 oder zum ende eines Kalendermonates. Diese verlängert sich auch nicht mit der Betriebszugehörigkeit. Verlängern tut sie sich nur für den AG.