Mal eine Frage für die Profis!

    • Original von gelöschter User 2
      Original von Granitteufel
      Original von Konstadinos
      @ Hermann


      Die Handwerker Regelung kenn ich gar Nicht und ist mir auch Neu.



      Wer sich bestrafen läst bis 7,49 to ist dümmer als die Polizei erlaubt!!

      Da gibt es noch die Privatfahrt!!!

      bagwfbm.de/article/765


      Edit. Bei der Handwerker oder Privatfahrt ist der Digi auf out of scorpe zustellen, sonst gibt es eine Anzeige wegen fahren ohne Karte!!!

      Das gleiche gilt wenn Samstags am Hof rangiert wird!!


      Genauso ist das !! , allerdings haben unsere Samstagsrangierer noch nie etwas davon gehört.... :D :D :D


      @Dieter geht dich nichts an. Du musst nicht beweisen das du nicht gefahren hast.

      Ich sage dann wenn sie mir dumm kommen! Wenn ich hätte Samstags arbeiten wollen, dann wäre ich beim BGS geblieben und wäre Beamter.

      Genau mit den Urlaubsscheinen, sagte hier der Grüne. Jau du brauchst keiner.

      Müsste ja am Lapi ein Drucker mit führen oder unterwegs betteln das einer sie ausdruckt wenn ich sie ihm per Mail zukommen lasse.

      Aber wie hohl die Damen und Herren sind. Immer die Frage, Scheibe oder Digi.

      Die letzten mit Scheibe sind mittler Weile 4 Jahre alt und man sieht doch ob ein LKW 1 oder 4 Jahre ist, zu dem wenn Euro 5 noch dran steht.

      Demnächst verbrenne ich mal mein Mund und sage, mein Enkel mit 5 Jahren erkennt einen Schlepper von 100 m und am Klang und bei den LKWs sagt der, Opa das ist doch einer schon mit DIGI.
    • Aber wie hohl die Damen und Herren sind. Immer die Frage, Scheibe oder Digi.


      Vielleicht meinen sie damit, ob du Scheiben- oder digitale Trommelbremsen hast.
      Schon daran mal gedacht? :P :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von T.T.P. ()

    • Original von Kühltaxi
      Bei der Frage Anwendung der Handwerkerregelung oder nicht ist entscheidend was mehr gemacht wird, gefahren oder das jeweilige Handwerk.



      Da im Messebau ja mehr "Gebaut" als gefahren wird, wird hier wohl die regel greifen. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitsplatz im Vertrag als Fahrerstelle ausgelegt ist.

      Ich habe da aber noch eine andere Interessante Frage:

      Und zwar, wenn man noch auf Scheibe fährt, kann man als Fahrer ja seine Kopien machen machen, um im Falle eines Falles einen Nachweis über seine Tätigkeiten in einer Firma zu haben.

      Wie sieht es jetzt aus mit dem Digi, normalerweise müsste man mir als Fahrer den ausgelesenen Datensatz entweder ausgedruckt oder als Datei zur Verfügung stellen. Unabhängig davon ob man selber in der Lage ist die Datei zu öffnen?
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Original von W4chund
      Da im Messebau ja mehr "Gebaut" als gefahren wird, wird hier wohl die regel greifen. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitsplatz im Vertrag als Fahrerstelle ausgelegt ist.

      Wenn einer nur als Fahrer eingestellt ist muß er natürlich Scheiben/Digi benutzen. Die Handwerkerregelung gilt dann wenn die Handwerker nebenher selbst fahren.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)