Mal eine Frage für die Profis!

    • So Schnell kann es Passieren.

      Und Wuerde ein Cheff seine Arbeitsunfaehigkeits Rente zum Lebenstandart Anpassen? Ein Leben Lang?
      Ich Glaube kaum.

      Also Depp ist er Ja sowieso, denn ein Arbeitsunfall ist es Alle mal. Nun Soll er Beweisen das er so im Intresse des Chefs Gehandelt hat oder das er um seinen Job Gefuerchtet hat.

      Denn wenn einer 5 std Faehrt , nochmal 11-12 std wie ein Tier an der Montage arbeitet 4 Stunden Schlaeft und dann wieder 5 std auf dem Bock sizt um frueh auf dem Hoff zu Sein der ist nicht mehr Gesund.

      Und bei so einen Cheff der sowas Verlangt wuerde ich das ein zweites mal Machen, aber kein Drittes.

      Gesetzlich ist es Arbeitzeit.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Recht habt ihr ja Alle irgendwo es beantwortet aber immer noch nicht meine Frage als solches!

      Muss eine lückenlose Aufzeichnung, bzw. entsprechender Nachweis, für die letzten 28 Tage vorliegen, wenn der Fahrer nur sporadisch Material vom Firmensitz zum Einsatzort bringt und auf dieser Fahrt kontrolliert wird?
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Original von W4chund

      Muss eine lückenlose Aufzeichnung, bzw. entsprechender Nachweis, für die letzten 28 Tage vorliegen, wenn der Fahrer nur sporadisch Material vom Firmensitz zum Einsatzort bringt und auf dieser Fahrt kontrolliert wird?


      Ja.
    • Original von Kurier
      Original von W4chund

      Muss eine lückenlose Aufzeichnung, bzw. entsprechender Nachweis, für die letzten 28 Tage vorliegen, wenn der Fahrer nur sporadisch Material vom Firmensitz zum Einsatzort bringt und auf dieser Fahrt kontrolliert wird?


      Ja.


      Und wie soll das gehen???

      Steinmetz fährt mit 7,49 to von Osthessen nach Frankfurt zur Baustelle mit Treppen und Fensterbänken. Mit dabei 3 Arbeiter.

      Abfahrt 4 Uhr Ankunft 6 Uhr.

      8 Uhr nimmt Arbeiter 1 den leeren LKW und holt Frühstück!!

      11 Uhr, es fehlt was an Material und Arbeiter 3 fährt zum Baustoffhändler und besorgt das.

      Da den Tag die Baustelle fertig wird, nimmt Arbeiter 2 den LKW und fährt den Bausschutt zu Halde!!

      16 Uhr fährt Chefe mit den 3 Arbeiter wieder nach Hause und ist um 18.30 Uhr im Betrieb.

      Das ihr nicht Dumm sterbt!!

      Bis vor 25 Jahren bekamen die Arbeiter ab dem Betrieb bis zur Heimkehr minus Frühstück und Mittag bezahlt. Ab den 90er nur noch die Fahrt zur Baustelle und heute die Arbeitszeit auf der Baustelle!!

      Also muß Cheffe fahren.
    • Original von Granitteufel


      Und wie soll das gehen???

      Steinmetz fährt mit 7,49 to von Osthessen nach Frankfurt zur Baustelle mit Treppen und Fensterbänken. Mit dabei 3 Arbeiter.

      Abfahrt 4 Uhr Ankunft 6 Uhr.

      8 Uhr nimmt Arbeiter 1 den leeren LKW und holt Frühstück!!

      11 Uhr, es fehlt was an Material und Arbeiter 3 fährt zum Baustoffhändler und besorgt das.

      Da den Tag die Baustelle fertig wird, nimmt Arbeiter 2 den LKW und fährt den Bausschutt zu Halde!!

      16 Uhr fährt Chefe mit den 3 Arbeiter wieder nach Hause und ist um 18.30 Uhr im Betrieb.

      .


      Dann fällt er unter die "Handwerkerregelung"
    • Original von W4chund
      Recht habt ihr ja Alle irgendwo es beantwortet aber immer noch nicht meine Frage als solches!

      Muss eine lückenlose Aufzeichnung, bzw. entsprechender Nachweis, für die letzten 28 Tage vorliegen, wenn der Fahrer nur sporadisch Material vom Firmensitz zum Einsatzort bringt und auf dieser Fahrt kontrolliert wird?


      Ja!


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    • Original von Konstadinos
      Es gilt alles was auch beim Gueterverkehr gilt.

      Die Aussage "es ist kein Gewerb. Gueterverkehr" Gilt nicht!!!!!
      Auch der Werksverkehr ist im Gueter Kraftverkehr Gesetz Unterliegen.
      Die Unterschiede liegen bei der Lizenz/Erlaubniss und der Versicherungs Pflicht.

      Auch beim Werksverkehr muessen die Fahrzeiten bzw Arbeitzeiten Aufgezeichnet werden.

      Fuer die Tage die Nicht gefahren Werden muss der Arbeitgeber oder Zustaendige dem Fahrer eine Bescheinigung aushaendigen in der Erklaert wird, was der Fahrer gemacht hat. Urlaub/ Krank/ Interne Arbeit usw.

      Kann der Fahrer das bei einer Kontrolle nicht Nachweisen , bzw Hatt er keinen Nachweiss ueber die "Lenkfreie Tage" so kann es sein Das er dem Fahren ohne Scheibe gleichgestelt wird.


      Dies ist Geltend.

      Das kann dir der BAG Bestaettigen


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    • @ Hermann

      Ich zweifle nicht daran das es Euch klar ist.

      Aber die Arbeitzeiten muessen auf Scheibe oder Ausdruck aufgezeichnet werden.

      Die Handwerker Regelung kenn ich gar Nicht und ist mir auch Neu.

      Aber ob das hier nun Zutrift Bezweifle ich.
      Meese Aufbau oder Spedition? Ob das nun unter Putzer oder Dachdecker zutrifft?

      Aber auch anders Gesagt. Ob Scheibe oder Nicht.

      Gesetzlich sind keine 16-17 Stunden Erlaubt.


      Konstadinos Milonas
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      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Original von Konstadinos
      @ Hermann


      Die Handwerker Regelung kenn ich gar Nicht und ist mir auch Neu.



      Wer sich bestrafen läst bis 7,49 to ist dümmer als die Polizei erlaubt!!

      Da gibt es noch die Privatfahrt!!!

      bagwfbm.de/article/765


      Edit. Bei der Handwerker oder Privatfahrt ist der Digi auf out of scorpe zustellen, sonst gibt es eine Anzeige wegen fahren ohne Karte!!!

      Das gleiche gilt wenn Samstags am Hof rangiert wird!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()

    • Original von Granitteufel
      Original von Konstadinos
      @ Hermann


      Die Handwerker Regelung kenn ich gar Nicht und ist mir auch Neu.



      Wer sich bestrafen läst bis 7,49 to ist dümmer als die Polizei erlaubt!!

      Da gibt es noch die Privatfahrt!!!

      bagwfbm.de/article/765


      Edit. Bei der Handwerker oder Privatfahrt ist der Digi auf out of scorpe zustellen, sonst gibt es eine Anzeige wegen fahren ohne Karte!!!

      Das gleiche gilt wenn Samstags am Hof rangiert wird!!


      Genauso ist das !! , allerdings haben unsere Samstagsrangierer noch nie etwas davon gehört.... :D :D :D