Mal eine Frage für die Profis!

    • Mal eine Frage für die Profis!

      Ich hatte vor Kurzem folgende Diskussion. Und zwar ging es um LURZ im Messebau!

      Situation:

      Messebauer fährt eigenens Material von seiner Firma zur Messe! In diesem Falle gilt die normale Lenkzeit, soweit klar!

      Nun macht mich aber folgendes Stuzig, in meinem Augen gelten in dem Moment die normalen LURZ, sprich die Ruhezeit von mindestens 9h innerhalb von 24h Stunden müssen gemacht werden!

      Laut Aussage des Messebauers und eines Dekra Mitarbeiters aber nicht, da es hier kein Gewerblicher Güterverkehr ist, sondern der Messebauer nur sein Material von A nach B bringt.
      Deswegen müsse auch nicht die Scheibe/Karte eine durchgehende Aufzeichnung machen, noch ist es uninteressant das der Fahrer, als Beispie,l 3h gefahren ist, 17h gearbeitet hat und nach 5h Schlaf wieder am Fahren ist.

      Bei den Markthändlern soll es genauso gehandhabt werden!


      Wer hat nun recht?
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Arbeitschutzgesetz sagt am Tag 8 Std. In Sonderfällen 10 Std.

      Wo kein Kläger ist kein Richter!!

      Anderer Fall!

      Schwager oder Schwiegersohn arbeiten am Freitag 7 Std. da 35 Std. Woche, wie viele Std. darf er noch fahren am Freitag im Gewerblichen Güterverkehr?

      Würde sagen 3 Std. da er 2 mal 10 in der Woche fahren darf.

      Solche Sachen wurden schon vor 15 Jahre in Bayern geahndet.
    • Mir geht es Hauptsächlich um die Frage ob eine 24h Aufzeichnungspflicht nun besteht oder nicht.
      Der Messebauer fährt ja nun nicht jeden Tag, sondern hat mitunter ja auch mal 2 Tage wo dr LKW auf dem Gelände steht!
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Es gilt alles was auch beim Gueterverkehr gilt.

      Die Aussage "es ist kein Gewerb. Gueterverkehr" Gilt nicht!!!!!
      Auch der Werksverkehr ist im Gueter Kraftverkehr Gesetz Unterliegen.
      Die Unterschiede liegen bei der Lizenz/Erlaubniss und der Versicherungs Pflicht.

      Auch beim Werksverkehr muessen die Fahrzeiten bzw Arbeitzeiten Aufgezeichnet werden.

      Fuer die Tage die Nicht gefahren Werden muss der Arbeitgeber oder Zustaendige dem Fahrer eine Bescheinigung aushaendigen in der Erklaert wird, was der Fahrer gemacht hat. Urlaub/ Krank/ Interne Arbeit usw.

      Kann der Fahrer das bei einer Kontrolle nicht Nachweisen , bzw Hatt er keinen Nachweiss ueber die "Lenkfreie Tage" so kann es sein Das er dem Fahren ohne Scheibe gleichgestelt wird.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Original von Ribs
      @ Kosta

      Das ist nicht ganz richtig. Es gibt hier sehrwohl Ausnahmen, die auch von der Behörde genehmigt bzw. gedultet werden. Eine Firma die Lkw z. B. als selbstfahrenede Arbeitsmaschine angemeldet hat, braucht sich darum nicht zu kümmern.


      Wieso brauch dann eine Arbeitsmaschine einen Fahrtenschreiber ?
      Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
    • @ Ribs

      Aber waehrend der Fahrt bleibt es doch ein LKW mit aufbau der den Fahrtenschreiber benutzen muss?
      Oder habe ich das Falsch verstanden?

      Das sind dann aber auch Ganz Andere Sachen.

      Jedes Fahrzeug ueber 3,5 T muss einen Fahrtenschreiber haben. Und es muessen die Fahrten aufgezeichnett werden.

      Eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine ist auch ein Ganz Anderes Fahrzeug.

      Mann muss auch Unterscheiden.

      Ist es ein Aufbau oder ein Fahrzeug.

      Ein Krann auf den LKW macht ihm noch Lange nicht zur Selbstfahrende Arbeitsmaschine.

      Ein Dreiachsiger selbstfahrender Kran ist aber eine.

      So Glaube ich zumindest das es Geregelt wird.

      Kommt auf die ABE an es sei denn es wird eine Einzel ABE beantragt und genaehmigt.

      Ab dann weiss ich nicht Weiter ob der LKW mit Aufbau und Sonder ABE einen Nachweiss Aufzeichnung braucht.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Konstadinos ()

    • wo für die Aufregung!!

      Wenn der auf der Messe arbeitet steht das Auto auf dem Parkplatz und zeichnet Pause!!

      Nur ein Depp wird auf Arbeitszeit stellen.

      Ist doch sein Geld, die haben einen guten Stundenlohn.

      Gute Fahrer stellen ihren Tacho beim be und entladen auch auf Pause.
    • Original von Granitteufel
      Gute Fahrer stellen ihren Tacho beim be und entladen auch auf Pause.


      Selbstverständlich.
      Gibt es tatsächlich Deppen, die es anders machen?
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Original von xarrion
      Original von Granitteufel
      Gute Fahrer stellen ihren Tacho beim be und entladen auch auf Pause.


      Selbstverständlich.
      Gibt es tatsächlich Deppen, die es anders machen?


      Ja, die gibt es. Der Eine war so Dumm und hatte beim Laden einen Unfall wobei er fast ein Bein verloren hatte.
      Und als Bonus gab es dann noch einen anhaltenden Prozeß mit der BG, wegen dem Geld, weil der Fahrer laut Schreiber ja Pause hatte und eigentlich garnicht auf der Ladefläche sein konnte als die Pallette Glas auf ihn fiel.
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)