Mahnbescheid gegen ehem. AN

    • Mahnbescheid gegen ehem. AN

      Hallo zusammen,

      hatte vor paar Wochen in einem anderen Thread über meinen unfähigen Angestellten berichtet ;( ;(.Dort hat z.B.Kollege Grani mir den Tip gegeben mit "grober Fahrlässigkeit desAN".
      Da dieser bei der BASF auf der Waage den Tank trocken gefahren hat,hab ich ihm die Rechnung von 958 Doppelmark mal durchgereicht-alles mit dem Rechtsverdreher abgeklärt.Muss er bezahlen.
      Nun hat er auf Mahnungen etc. nicht reagiert(d.h.seine Mama hat angerufen,dass ich ein böser Chef bin) ?(Ich hätte ihm gesagt,er soll mit dem Diesel so weit fahren wie möglich-weiter kam er halt nicht.
      Jetzt die Frage.Will einen gerichtl. Mahnbescheid erwirken-wo wird das gemacht?
      Amtsgericht,Arbeitsgericht und was muss man an Unterlagen vorlegen etc?
      Wie immer,danke schon mal
    • In jedem Bundesland gibt es ein Mahngericht, dass die Mahnbescheide bearbeitet. In Bayern ist es Coburg, in BaWü ist es Stuttgart etc. Musst das für Dein Bundesland zuständige Mahngericht raussuchen. Geht ja Dank Suchmaschine einfach.

      Auf der HP von dem Mahngericht sollte es den Antrag online geben zum Ausfüllen bzw. solltest bei dem Gericht Antragsvordrucke bekommen. Da steht auch dabei, welche Unterlagen benötigt werden.
      Zu klären ist noch, ob die Sache nicht evtl. Arbeitsrechtlich ist, da dann andere Anträge verwendet werden müssen, dies beim Arbeitsgericht gibt.

      Warum lässt Du das nicht einfach von Deinem Anwalt machen? Meiner will für ein Mahnbescheid was um die 70 €... Das Ding geht zuverlässig raus und ist vor allem ohne Formfehler :)
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Hab ich auch schon bei zwei ehemaligen AN´s gemacht.
      Habe es jedoch meiner Rechtsanwältin gegeben, weil ich mich um solche Dinge nicht auch noch kümmern will.

      Es ist im Vorfeld jedoch erst abzuwägen, ob das einen Sinn macht, bzw. ob bei diesem AN überhaupt was zu holen ist.
    • RE: Mahnbescheid gegen ehem. AN

      Original von jünter
      Hallo zusammen,

      hatte vor paar Wochen in einem anderen Thread über meinen unfähigen Angestellten berichtet ;( ;(.Dort hat z.B.Kollege Grani mir den Tip gegeben mit "grober Fahrlässigkeit desAN".
      Da dieser bei der BASF auf der Waage den Tank trocken gefahren hat,hab ich ihm die Rechnung von 958 Doppelmark mal durchgereicht-alles mit dem Rechtsverdreher abgeklärt.Muss er bezahlen.
      Nun hat er auf Mahnungen etc. nicht reagiert(d.h.seine Mama hat angerufen,dass ich ein böser Chef bin) ?(Ich hätte ihm gesagt,er soll mit dem Diesel so weit fahren wie möglich-weiter kam er halt nicht.
      Jetzt die Frage.Will einen gerichtl. Mahnbescheid erwirken-wo wird das gemacht?
      Amtsgericht,Arbeitsgericht und was muss man an Unterlagen vorlegen etc?
      Wie immer,danke schon mal

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      Kein Wunder daß du nur solche Fahrer findest!! ?(
      Wenn der Rechtsrat schon kostenlos aus dem Forum kommen soll ?(
      Wieder mal am verkehrten Ende gespart 8)
      Geiz ist halt manchmal nicht immer geil ;) :D
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • @jünter

      Mahnbescheid kannst selber ausfüllen ist nicht schwer gab sogar mal nen online Formular kannst gleich online ausfüllen und glaub sogar rübersenden wichtig ist das die sache nicht strittig ist.
      Hab solche sachen meinen anwalt regeln lassen meist gings dann schon ohne MB !!


      @MT

      gehts du eigentlich arbeiten oder sitzt wieder zu hause rum ??

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von daffan ()

    • Original von T.T.P.
      Hab ich auch schon bei zwei ehemaligen AN´s gemacht.
      Habe es jedoch meiner Rechtsanwältin gegeben, weil ich mich um solche Dinge nicht auch noch kümmern will.

      Es ist im Vorfeld jedoch erst abzuwägen, ob das einen Sinn macht, bzw. ob bei diesem AN überhaupt was zu holen ist.


      Ja Toby , muss ich dir allerdings recht geben - Meistens sind die ärmer als Kirchenmäuse...
      Das sehe ich an meinen beiden Fernfahrenden Kumpel - beide Insolvenzer , der eine war selbst TU - der andere bis jetzt immer nur als Angestellter unterwegs - traumhaft , beide verdienen rund 2000 Euronen all incl. netto - trotzdem ist bei beiden der 10 schon der letzte.... 8o

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöschter User 2 ()

    • @daffan
      @MT

      gehts du eigentlich arbeiten oder sitzt wieder zu hause rum ??



      Für 1000 € brutto ,zieh ja nicht die Hosen mit der Kneifzange an!! ;)
      Wenn du nen Rundlauf hast für km 1,20€ ,gibts du den dann auf um für nen neuen für0, 90 € zu fahren?? 8o
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Moin, mir treibt es den Blutdruck schon wieder auf 180 wenn ich den Schitt hier lese!!!

      Was willst mit einem Mahnbescheid Jünter??

      Nach den Aussagen deines Rechtsverdrehers muss er zahlen, ja dein Rechtsvertreter riecht eine Beute von Dir.

      Spielen wir den Mahnbescheid durch. Wie ist schon erklärt worden. AN erhält Mahnbescheid und was mach dieser, Einspruch! So jetzt musst du Klage erheben vor dem Arbeitsgericht, warum nicht gleich, müsste doch dein RA auch wissen.

      Eher du an Kohle kommen willst, brauchst einen Titel und dieser ergibt sich aus dem Gerichtsurteil, wenn nicht schon in der Güteverhandlung dein RA einen Vergleich abschließt.

      Warum schließen RA Vergleiche vor Gericht ab?? Mit einer Verhandlung verdient er das eineinhalbfache. :D

      Tipp, erzähle deinem RA das er nur einen Vergleich abschließen kann mit 4 wöchigen Einspruch oder gehe selbst mit zur Verhandlung und wirst gleich merken wo der Arbeitrichter hin tendiert und dann selbst mit einem Vergleich zu Frieden bist.

      Merke eines, wenn der Rechtsverdreher nicht dein Kumpel ist, wird er immer an sein Honorar denken und bei diesem Streitwert nicht all die große Lust haben.


      Noch einen Tipp. Packe in die Klage soviel wie möglich rein wenn du Rechtsschutz versichert bist, ob es Hand und Fuß hat klärt der Richter und der Streitwert wird für den RA interessanter.

      Den AN wenn er kein Rechtschutz hat und das Armenrecht in Anspruch nimmt trifft ihn dann nochmals hart wenn die Gerichtskosten aufteilt werden, wenn er wieder in Brot und Lohn steht.

      Tante Google hätte dir das auch raus gefilter was ich oben geschrieben habe.

      Obiges geschriebene ist keine Rechtsberatung!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()

    • Original von Granitteufel
      Moin, mir treibt es den Blutdruck schon wieder auf 180 wenn ich den Schitt hier lese!!!


      Ist das die neue Generation Unternehmer,die erst mal Fremde fragen was Sie machen müssen? X(
      Als angestellter bist du da wohl verloren,mit Haut und Haaren! 8o

      Den AN wenn er kein Rechtschutz hat und das Armenrecht in Anspruch nimmt trifft ihn dann nochmals hart wenn die Gerichtskosten aufteilt werden, wenn er wieder in Brot und Lohn steht.


      Wenn ein Vergleich geschloßen wird,in der Güteverhandlung,fallen gar keine Kosten an,außer Anwaltskosten.
      Wenns eine Verhandlung gibt,kann man ohne Anwalt hin und die Gerichtskosten
      sind vorm AG Peanuts.
      Wer bei deutschen Unternehmen fährt und keine Rechtsschutzversicherung hat oder mindestens bei Verdi und GUV Mitglied ist ,selber schuld :D
      Wenn der Typ keine Tankkarte von Jünter hatte,dann wirds sowieso eng! ;)
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D