Hallo liebe Kollegen,
wer kann mir hierbei helfen?
Wir haben für unseren Kunden einen Auftrag über 3 verschiedene Sendungen zum gleichen Kunden erhalten, auszulagern bei einer Fluggesellschaft am Frankfurter Flughafen.
Eine der drei Sendungen passte wegen falschen Maßangaben nicht mit auf das Fahrzeug, darum hat der Fahrer nur die beiden anderen geladen (5 Colli geladen + 5 Colli dort gelassen), es wurde keine Sendung gesplittet.
Am Folgetag haben wir mit einem weiteren Fahrzeug die übrige Sendung laden wollen, doch von 5 Colli waren nur 4 verfügbar. Man habe zwar noch ein Packstück für diesen Kunden dort, jedoch mit anderer Referenznummer. Mitgegeben wurde dieses Packstück nicht, weil keine Dokumente dazu vorhanden waren.
Nun stellte sich heraus, dass bei Abholung Nr. 1 zwei Colli untereinander vertauscht worden sind, eines das hätte dort bleiben sollen wurde mitgegeben, das andere wurde zusammen mit den 4 anderen wieder eingelagert.
Die Fluggesellschaft meldete nun, dass dort noch ein Packstück von der ersten Sendung aufgefunden wurde. Diese hatte der Empfänger jedoch schon rein quittiert, da ja die Anzahl der Packstücke insgesamt korrekt war.
Wir haben nun dieses Packstück mit dem gleichen Frachtbrief nachgeliefert, der Kunde hat also insgesamt 10 von 10 Colli erhalten – behauptet aber dennoch, ihm würde Colli 5 der zweiten Sendung fehlen.
Über dieses Colli können wir auch tatsächlich keinen Ablieferbeleg vorweisen, da der Kunde ja nur 4 Colli erhalten und quittiert hat. Jedoch haben wir über das eine nachgelieferte Colli zwei reine Quittungen von unterschiedlichen Tagen.
So, und wer jetzt noch den Durchblick hat möge mir doch bitte erklären, wer hier im Recht ist: Wir, die wir 10 von 10 Colli insgesamt angeliefert haben, oder der Kunde, weil wir für ein Colli keinen Beleg vorlegen können?
Gruß, LSS
wer kann mir hierbei helfen?
Wir haben für unseren Kunden einen Auftrag über 3 verschiedene Sendungen zum gleichen Kunden erhalten, auszulagern bei einer Fluggesellschaft am Frankfurter Flughafen.
Eine der drei Sendungen passte wegen falschen Maßangaben nicht mit auf das Fahrzeug, darum hat der Fahrer nur die beiden anderen geladen (5 Colli geladen + 5 Colli dort gelassen), es wurde keine Sendung gesplittet.
Am Folgetag haben wir mit einem weiteren Fahrzeug die übrige Sendung laden wollen, doch von 5 Colli waren nur 4 verfügbar. Man habe zwar noch ein Packstück für diesen Kunden dort, jedoch mit anderer Referenznummer. Mitgegeben wurde dieses Packstück nicht, weil keine Dokumente dazu vorhanden waren.
Nun stellte sich heraus, dass bei Abholung Nr. 1 zwei Colli untereinander vertauscht worden sind, eines das hätte dort bleiben sollen wurde mitgegeben, das andere wurde zusammen mit den 4 anderen wieder eingelagert.
Die Fluggesellschaft meldete nun, dass dort noch ein Packstück von der ersten Sendung aufgefunden wurde. Diese hatte der Empfänger jedoch schon rein quittiert, da ja die Anzahl der Packstücke insgesamt korrekt war.
Wir haben nun dieses Packstück mit dem gleichen Frachtbrief nachgeliefert, der Kunde hat also insgesamt 10 von 10 Colli erhalten – behauptet aber dennoch, ihm würde Colli 5 der zweiten Sendung fehlen.
Über dieses Colli können wir auch tatsächlich keinen Ablieferbeleg vorweisen, da der Kunde ja nur 4 Colli erhalten und quittiert hat. Jedoch haben wir über das eine nachgelieferte Colli zwei reine Quittungen von unterschiedlichen Tagen.
So, und wer jetzt noch den Durchblick hat möge mir doch bitte erklären, wer hier im Recht ist: Wir, die wir 10 von 10 Colli insgesamt angeliefert haben, oder der Kunde, weil wir für ein Colli keinen Beleg vorlegen können?
Gruß, LSS
Wer nur einen Hammer kennt, für den sieht jedes Problem wie ein Nagel aus.
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85567 Grafing
lynette.scavo@gmx.de
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