Lohnfuhrvertrag

    • Lohnfuhrvertrag

      Hallo zusammen,

      ich habe gerade etwas Probleme bei der Unterscheidung Lohnfuhrvertrag und Beförderungsvertrag.

      Der Lohnfuhrvertrag sieht ja nur die Gestellung von Fahrer und Fahrzeug vor. Kann ich sagen, sofern der eingesetzte Unternehmer das Fahrzeug selber disponiert, dass es sich dann um ein Beförderungsvertrag handelt?

      Vielleicht hat jemand Infos, wie die Unterscheidung leichter fällt bzw. die Quelle für Infos.

      Danke für Eure Antworten!
    • RE: Lohnfuhrvertrag

      § 9 Lohnfuhrvertrag
      (1) Der Lohnfuhrvertrag ist abgeschlossen, wenn sich Unternehmer und Auftraggeber
      darüber einig sind, dass der Unternehmer ein bemanntes Fahrzeug zur Verwendung
      nach Weisung des Auftraggebers stellt.
      (2) Auf den Lohnfuhrvertrag finden die frachtrechtlichen Regelungen dieser Vertragsbedingungen
      entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass der Unternehmer
      nicht für Schäden haftet, die durch den Auftraggeber verursacht worden sind. Statt
      des Frachtbriefes wird beim Lohnfuhrvertrag ein anderer Nachweis verwendet, der
      insbesondere die Einsatzzeit beinhaltet.

      Quelle