LKW gesucht!!!!

    • Spielsucht ist nicht ohne.Bin mal von Spanien mit nem Frigo nach Deutschland gefahren,und der Fahrer hat nur Wasser vom Raststättenhahnen getrunken.Hatte als Raucher nicht eine Zigarette dabei.Nix zu Essen.Hab später erfahren,das er sogar den Kollegen ihrer Spesen geklaut hat(Hat die Montags immer in die Fächer gelegt,der Chef).Der hat buchstäblich alles was er an Geld in die Finger bekam,sofort verspielt
    • scaniafan66 schrieb:


      Spielsucht ist nicht ohne.Bin mal von Spanien mit nem Frigo nach Deutschland gefahren,und der Fahrer hat nur Wasser vom Raststättenhahnen getrunken.Hatte als Raucher nicht eine Zigarette dabei.Nix zu Essen.Hab später erfahren,das er sogar den Kollegen ihrer Spesen geklaut hat(Hat die Montags immer in die Fächer gelegt,der Chef).Der hat buchstäblich alles was er an Geld in die Finger bekam,sofort verspielt

      Jau Manni , da hast du vollkommen recht , wir hatten in den 90 Jahren in einer Spedition auch immer Bordgeld mit ( 500 DM ) - zum Kaufen eventueller Atlanten - oder Unterwegs mal LKW waschen - usw. ; Du konntest da auch mal privat etwas von nehmen - hast es dann aber auch wieder von deinem Geld aufgefüllt , oder er hat es dir als Vorschuß halt mit abgezogen - das Geld wurde von Ihm auch stichprobenartig kontrolliert , - einen Kollegen dabei gehabt - der das auch mit schöner Regelmässigkeit verzockt :cursing: , und unterwegs bei den Bordsteinschwalben gelassen hatte . :thumbdown: Maut brauchten wir damals in D nicht . Heute , so weiß ich , das es kein Bordgeld mehr bei Ihm gibt , gewaschen wird bei Ihm auf dem Hof , und Tankkarten sowie Obus auch alles an Bord ...., hat 24 Sattelzüge laufen
    • Fuchs schrieb:

      Grani ich glaub ja nicht das du in der heutigen Zeit einem Fahrer Tankgeld mitgeben wirst und mußt der innerdt. fährt, da gibts Tankkarten und die Maut macht TollCollect und die hast du sicher auch und Obu auch, aber manch einer der hier viell. große Töne spuckt ist viell. schwach auf der brust und bekommt keine, und wenn dann nur gegen ne saftige Kaution. :evil:

      aber nichts desto trotz ärgerlich ist sowas schon und die Nerven die man dabei läßt sind sicher auch nicht unerheblich. Da bleib ich doch lieber bei meinen kleinen aber überschaubaren "Laden", aber wie gesagt passieren kann sowas nahezu jeden aber die Wahrscheinlichkeit nimmt halt mit gößer werdendem Betrieb zu.
      das muss nichts heissen , schwach auf der Brust :whistling: - es soll da auch geizige Unternehmer geben , die soweit weg von Autobahnen hausen - das sie erst gar keine OBUS brauchen .... - oder Ihren Fahrern nur Toll Collect Karten mitgeben , du kannst zum Beispiel von Erfurt über Sondershausen ( B 4 ) - Nordhausen ( B 243 ) - Bad Gandersheim bis Paderborn ( B 64 ) ganz bequem Bundesstrasse fahren , ohne Maut - wenn ich von Bremen ( Hansestadt ) nach Warburg fahren muss , und ich habe Zeit , dann fahre ich auch über Brinkum - Sulingen - Petershagen ganz bequem die B61 herunter , dann in Minden auf die B65 , und dann über die Extertalstrasse , auf die Ostwestfalenstrasse rüber , und dann herunter bis nach Warburg , dauert auch nur 4 h ... , die gleiche Zeit bräuchtest du , wenn du über OS -Halle - Bielefeld - PB dorthin fahren würdest , worin ich dir allerdings recht geben muss , ist die Tatsache das solche Probleme , bei grösseren Läden aus meiner Erfahrung eigentlich gang und gebe sind .... , Beispiel : Meine Firma in der ich arbeite , dort kannst du dir sicher sein - das wenn du am Wochenende deinen LKW Schlüssel am Bord abhängst , sich den Irgendjemand nimmt , und dir deine Karre durchwühlt .... - bei mir fehlt das Firmennavi , der Fuss für die Sat Schüssel usw. .... X( , bei uns musst du wirklich alles , was du an Wertsachen hast mitnehmen , und dafür lieber mal eine Halbe Stunde Ausräumen in Kauf nehmen . Solche Sachen gab es in Firmen in denen ich vorher gefahren habe nicht - dort konntest du deine ganzen Klamotten alle drin liegen lassen , selbst an deine Süssigkeiten ist keiner beigegangen :rolleyes:
    • @Fuchs, die hatten immer EC Karte früher mit dabei!

      Habe ein extra Konto welches jedes WE nach bedarf auf gefüllt wurde. EC war auf den Fahrer ausgestellt!

      Im AV stand das richtige drin das bei unberechtigter Benutzung eine Strafanzeuge wegen Betrug erstattet wird.

      Hatte aber auch keine Bedenken, da ich keine Heiopeis eingestellt habe!!!

      Man spart das meiste Geld beim tanken wenn man die Augen aufhält!

      Wenn ich gesehen habe das ise den Tagesausweis in Kiefersfelden mit Uta oder DKV bezahlt haben, gingen mir die Nackenhaare hoch!!

      Und zu KONI, ich habe jetzt mehrere Fahrzeuge gesehen und mit einem zusammen geladen.

      TOP Fahrzeuge kann ich nur sagen!

      Mit dem Fahrer konnte ich nicht plaudern, denn der war am Fingern!! :P :D und die mkleine hat geschriehen!


      Die Tankkartenbetreiber wollen nur euer gutes, das Geld!!!!

      Kosten eines LKWs der im Jahr 70 Rundläufe über den Brenner fährt, rund 1000 € wenn man über SVG oder Tankkarte bezahlt!!!!

      SVG sagt, bei uns gibt es kein Aufschlag, ist richtigt! Asfinag macht den Aufschlag und vergütet dem der die Zahlung einzieht!

      Fahr zwar auch über SVG aber wenn einer nur ein LKW hat kann das Gerät aufladen und wer für Dummpingpreise fährt, sind 1000 netto viel Geld!

      Italien bar, ist für die Katz. Man muß dann bei der Autostrada alle einzelne Abschnitte einreichen um eine Gesamtrechnung zubekommen um die MWST rückvergütet zu bekommen!

      Schweiz über Karte, Bar kommt ein Aufschlag drauf und das summiert sich im jahr!

      Habe 3000 Franken eingezahlt und so buchen die ab. Was die Kartengesellschaften nehmen weis ich nicht!

      Frankreich die sind verfallen und keine neuen beantragt, die 30 Euro die ich im Jahr habe, brauche ich den Schriftverkehr nicht!
    • Granitteufel schrieb:

      @Fuchs, die hatten immer EC Karte früher mit dabei!

      Habe ein extra Konto welches jedes WE nach bedarf auf gefüllt wurde. EC war auf den Fahrer ausgestellt!

      Im AV stand das richtige drin das bei unberechtigter Benutzung eine Strafanzeuge wegen Betrug erstattet wird.

      Hatte aber auch keine Bedenken, da ich keine Heiopeis eingestellt habe!!!

      Man spart das meiste Geld beim tanken wenn man die Augen aufhält!

      Wenn ich gesehen habe das ise den Tagesausweis in Kiefersfelden mit Uta oder DKV bezahlt haben, gingen mir die Nackenhaare hoch!!

      Und zu KONI, ich habe jetzt mehrere Fahrzeuge gesehen und mit einem zusammen geladen.

      TOP Fahrzeuge kann ich nur sagen!

      Mit dem Fahrer konnte ich nicht plaudern, denn der war am Fingern!! :P :D und die mkleine hat geschriehen!


      Die Tankkartenbetreiber wollen nur euer gutes, das Geld!!!!

      Kosten eines LKWs der im Jahr 70 Rundläufe über den Brenner fährt, rund 1000 € wenn man über SVG oder Tankkarte bezahlt!!!!

      SVG sagt, bei uns gibt es kein Aufschlag, ist richtigt! Asfinag macht den Aufschlag und vergütet dem der die Zahlung einzieht!

      Fahr zwar auch über SVG aber wenn einer nur ein LKW hat kann das Gerät aufladen und wer für Dummpingpreise fährt, sind 1000 netto viel Geld!

      Italien bar, ist für die Katz. Man muß dann bei der Autostrada alle einzelne Abschnitte einreichen um eine Gesamtrechnung zubekommen um die MWST rückvergütet zu bekommen!

      Schweiz über Karte, Bar kommt ein Aufschlag drauf und das summiert sich im jahr!

      Habe 3000 Franken eingezahlt und so buchen die ab. Was die Kartengesellschaften nehmen weis ich nicht!

      Frankreich die sind verfallen und keine neuen beantragt, die 30 Euro die ich im Jahr habe, brauche ich den Schriftverkehr nicht!
      Ja , das mit dem Barbezahlen kenne ich auch noch :rolleyes: , war allerdings Anfang der 90 Jahre - auch im Fernverkehr ( Neumöbel - Umzüge ) ; Bei dem Möbelvertrieb wurde auch alles unterwegs in Bar gemacht , hatte mir deswegen noch ein 2 Portemanie zugelegt .... - auch wegen den ganzen Quittungen , unterwegs in Richtung CH und auch A ( Maut ) alles in Cash .... - das konnte manchmal ganz schön nervig sein , Zum Volltanken Zuhause hatten die dann ein Tankkonto bei der hiesigen Tanke .....Einzigster Wermutstropfen Stundenlohn ( und alle !!! Stunden ) wurden bezahlt ... das konnte damals als Kl.3 Fahrer in guten Monaten , mal eben bis zu 4800 DM Brutto sein .....mit Weihnachtsgeld satte 6600 DM !! zzgl.Spesen .... :thumbsup:
    • Wie ist denn damals die Geschichte eigentlich ausgegangen?

      Gab es ein Wiedersehen mit dem Fahrer und dem Firmengeld oder hat sich später der Insolvenzverwalter von Dega drum kümmern müssen?

      Das Geld wäre bei den Krankenkassen besser aufgehoben gewesen.

      ***************************************************************************************************************************************************************
      Geschäftsnummer: IN 156/12 & 228/12
      (Bitte immer angeben)
      Neu-Ulm, 14.9.2012




      Beschluß


      In dem Verfahren über die Anträge der

      Knappschaft Bahn-See Minijob-Zentrale Deutsche Rentenversiche­-
      rung, Hollestr. 7b, 45127 Essen, Az.: VII.5.5.9 83938466

      und der

      Techniker Krankenkasse, 22291 Hamburg,
      Az.: B5620030570 S567003

      Gläubiger


      auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

      DeGa GmbH, Glockeraustr. 25, 89275 Elchingen
      gesetzlich vertreten durch
      Geschäftsführer Georg Dehm, Glockeraustr. 25, 89275 Elchin­-
      gen

      - Schuldnerin -


      1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver­-
      änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 14.09.2012
      um 12:00 Uhr

      vorläufige Insolvenzverwaltung

      angeordnet.

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

      Rechtsanwalt Hans-Jörg Derra, Frauenstraße 14, 89073 Ulm,
      Telefon: 0731/922880, Fax: 0731/9228888

      2. Es wird gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO

      angeordnet, daß Verfügungen des Schuldners nur mit Zustim­-
      mung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.


      4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner
      werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betrof­-
      fen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt,
      § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.



      Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvnzgericht -

      ***************************************************************************************************************************************************************
      Geschäftsnummer: IN 156/12
      (Bitte immer angeben)
      Neu-Ulm, 5.12.2012
      In dem Verfahren über den Antrag der

      Knappschaft Bahn-See Minijob-Zentrale Deutsche Rentenversiche­-
      rung, Hollestr. 7b, 45127 Essen, Az.: VII.5.5.9 83938466

      - Gläubigerin -

      auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

      DeGa GmbH, Glockeraustr. 25, 89275 Elchingen
      gesetzlich vertreten durch
      Geschäftsführer Georg Dehm, Glockeraustr. 25, 89275 Elchin­-
      gen

      - Schuldnerin -



      ergeht folgender



      Beschluß


      1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 12:00 Uhr gemäß §§ 2,
      3, 11, 17 ff InsO eröffnet.

      Gründe:
      Der Schuldner hat im Amtsgerichtsbezirk Neu-Ulm seinen all­-
      gemeinen Gerichtsstand.
      Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Fest­-
      stellungen des Gerichts gegeben.

      2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

      Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Derra, Frauenstraße 14, 89073
      Ulm.
      Telefon: 0731/922880
      Telefax: 0731/9228888

      3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 14.01.2013 bei
      dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

      4. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage
      eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang
      des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am

      Mittwoch, den 23.01.2013 um 11:00 Uhr, Amtsgericht Neu-Ulm,
      Heiner-Metzger-Platz 1, II.Stock, SS.209.

      Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubi­-
      ger über:
      -die Stillegung oder Fortführung des Unternehmens (§ 157
      InsO)
      -die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
      -den Gläubigerausschuss (§ 68 InsO)
      -ggf. die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§
      100, 101 InsO)
      -die Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO)
      -die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
      -eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162
      InsO)
      -eine Betriebsveräußerung unter Wert (§ 163 InsO)
      -die Stellung eines Antrags an das Insolvenzgericht auf
      Anordnung der Unwirksamkeit einer Erklärung des Insol-
      venzverwalters, ob Vermögen aus einer selbständigen
      Tätigkeit des Schuldners zur Insolvenzmasse gehört oder
      nicht oder ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insol-
      venzverfahren geltend gemacht werden oder nicht (§ 35
      Abs. 2 InsO)
      -die Erteilung der Zustimmung zu besonders bedeutenden
      Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO).

      Hinweis:
      die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die
      einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

      5. Der Prüfungstermin wird anberaumt auf

      Mittwoch, den 23.01.2013 um 11:00 Uhr, Amtsgericht Neu-Ulm,
      Heiner-Metzger-Platz 1, II.Stock, SS.209.

      Hinweis:
      Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
      keine Benachrichtigung.

      6. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
      unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
      beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in
      Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht
      beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
      Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
      bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
      verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
      Abs. 2 InsO).
      Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner
      haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner,
      sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3
      InsO).

      7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 III InsO beauftragt,
      die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend
      mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30
      InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des
      Eröffnungsbeschlusses an den Schuldner; diese erfolgt durch
      das Insolvenzgericht.
      Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem
      Insolvenzgericht.

      Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht -


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