Lenkzeitunterbrechung 15 min./30 min.

    • @Thomas, nee mein lieber, es gibt nur eine 561/2006!!!


      Die 28 Tage ist EU weit. Stell dir vor ein geiler Froschmann findet nichts in den letzten 28 Tagen und sucht bis er fündig wird. Bei mir sind immer so 10 Monate auf der Karte wenn ich sie mal rückwärts betrachte.


      Der kann doch die letzten 10 Monate auslesen, nur Verstöße kann er nur melden von den letzten 28 Tage oder der Ausländer kassieren.

      Hatte am Mittwoch Morgen 7:15 Uhr Kontrolle bei Bielefeld und habe jetzt den Zettel dabei. Morgen kann der auslesen, Mittwoch ab 7:30 Uhr bis morgen zur Kontrollzeit, den Rest geht ihn nichts mehr an, auch so die anderen EU Ländern.

      Er wird die eine Fahrstunde die ich in 4 Schichten zu viel hatte auch nicht finden!!!!

      Laut Aussagen von BAG und Polizei wird das stecken der Kontrollkarte hinfällig und wird nur noch dann mit dem Kontrollzettel gearbeitet.

      Scanne ich jetzt mit einer alten Win 95 Version und dem dazu gehörigen Scanner und Software den Zettel ein, kann ich in dem Kontrollzettel malen!!!!!!!

      :D :D :D :D
    • Moin 0815Kutscher,

      Nach der "VO 561/2006" vom bgl-ev.de steht da folgendes:
      Artikel 6
      (1) Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.

      Artikel 7
      Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt. Diese Unterbrechung kann durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten, ersetzt werden, die in die Lenkzeit so einzufügen sind, dass die Bestimmungen des Absatzes 1 eingehalten werden.

      Also da steht nichts wann ich meine 15min machen muss.....habe ich ehrlich gesagt auch noch nie gehört (aber das heisst ja nix ;) )
    • @gelöschter User 3
      Hier die Begründung für eine Stunde (45min) Pause vor der 10. Stunde Lenkzeit/Tag.

      Nach der "VO 561/2006" vom bgl-ev.de steht da folgendes:
      Artikel 6
      (1) Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.

      Artikel 7
      Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt. Diese Unterbrechung kann durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten, ersetzt werden, die in die Lenkzeit so einzufügen sind, dass die Bestimmungen des Absatzes 1 eingehalten werden.

      Krischan
    • theoretisch, die verkürzten gemacht von 9 std. folgende nacht würden 15 std. zusammen kommen. nach 12 std. vom autohof auf den nächsten parkplatz oder runde auf dem autohof gedreht und 3 std pause.

      fahrer bräuchte freitag auf samstag statt 11 std. nur 9 std.

      ist eben nichts für tu die von der hand in den mund leben oder 365 tage IM Jahr 24 std. erreichbar sind und auf AUFTRÄGE warten. ?( ?( ?( ?(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()