Lenkzeitunterbrechung 15 min./30 min.

    • Original von Krischan
      @gelöschter User 3
      ... wo wäre z.B. das Problem wenn Du 4:10 Stunden fährst, dann 15 Minuten Pause machst, nochmal 19 Minuten fährst, und dann noch mal 30 Minuten Pause machst


      Ich denke, soweit kein Problem. Vielleicht ein bisschen unpraktisch, aber kein Problem mit den Vorschriften.

      Danach schlägt sich jede weitere Pause negativ in Richtung Ruhezeit durch. Warum Pause machen, wenn ich jetzt noch 4,5h weiterfahren kan?. Entweder richtig pausieren, dh. 3h, damit ich mit einer Ruhezeit von 9h hinkomme, oder eben keine Pause.

      Und vor der 10. Stunde Lenkzeit ist eine Stunde Pause vorgeschrieben!
      (und damit wird das alles wieder unattraktiv über die Wohennzeitplanung geesehen....)

      Also optimal sieht das so aus:
      4,5h Lenkzeit
      0,75h Pause
      4,5h Lenkzeit.
      Dann 1h Pause und wieder 1h Lenkzeit.


      ... ich habs schon mehrfach so gemacht, 3-3-3, oder 3,3,4, oder 4,4,2, und es hat bei Kontrollen noch nie Probleme gegeben.

      ... ein Kollege der viel Frankreich fährt lässt seine Fahrer in der Regel auch nach dem System 4,4,2 fahren, jeweils mit einer Stunde Pause dazwischen, und er hat da bislang auch noch keine Probleme gehabt.

      ... kommt sicherlich auch viel drauf an welchen Kontrolleur man da grad antrifft.

      ... kannst Du mir sagen wo das steht mit der Stunde Pause vor der 10. Lenkzeitstunde; ich tappe da grad etwas im dunkeln.

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    • @gelöschter User 3
      na weil du 15 min. NUR innerhalb der ersten 2 std. lenkzeit machen darfst! aber nach z.b. 2,5 std. oder 3 std. lenkzeit musst du 45 min. machen!

      also innerhalb von 2 std. lenkzeit, 15 min. pause, dann nochmal 2,5 std. lenkzeit, dann 30 min. pause, (sind gesplittet 45 min.) danach wieder 4,5 std. lenkzeit!

      ich habe bezahlt weil ich nach 3 std. lenkzeit 30 min. pause gemacht habe, dann nochmal 1,5 std. gefahren, und nochmal 30min. pause gemacht habe.
      verstoß gegen die geltenden sozial vorschriften, lenk und ruhezeiten!
      kontrolle auf der A9 bei hof...
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • Original von 0815Kutscher
      @in weiter...
      mmh wenn du schon merkst das du es in den 4,5 std. nicht schaffst, warum willst du den schon nach 4, 10 std. ne pause machen???? bringt dir doch überhaupt nichts... ?...


      Jo, das war sozusagen ein "Kunstgriff" weil ich davon ausgegangen bin, das nach den 15 min. mehr "Luft" bis zu den 30 min. Pause ist. Der Kunde war dann auch nach etwas über 4,5 st. erreicht. Ich dachte das langt mir. Es bringt aber nix. :D

      Also das nächste mal wenn sich die 4,5 sich nähern 45 min. Pause, und fertig.

      Doofes Gefühl, wenn das gelbe "T" im Tachon blinkert. Ich mag das gar net... :(
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      * Fanclub Franz Meersdonk *

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    • @in weiter ferne...
      jo jo ist immer ein doofes gefühl! aber 15 oder 20 min. vorm kunden mache ich keine 45 min. pause!!! da fahr ich weiter (außer vielleicht in frankreich oder belgien) und mach die pause beim kunden! muss natürlich jeder selber wissen!!

      du musst sehn wie es dir am besten passt, wo deine nächste lade oder ausladestelle ist, oder ob du da beim kunden länger stehn bleibst...

      im fernverkehr fahre ich für eine bayrische spedition, disponiert wird immer am limit,
      da bleibt keine zeit für trödelein, da ich immer nur "eine auf, eine ab" habe, und selten lange wartezeiten habe, wirds manchmal ganz schön eng mit den pausen!
      also muss alles immer "zack zack" gehn!
      aber hier im container dienst (also reiner stadtverkehr) hab ich keine probleme mit ruhezeiten, sondern eher mit dem lenkzeitunterbrechungen!
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • Original von 0815Kutscher
      @gelöschter User 3
      na weil du 15 min. NUR innerhalb der ersten 2 std. lenkzeit machen darfst! aber nach z.b. 2,5 std. oder 3 std. lenkzeit musst du 45 min. machen!
      quote]



      Artikel 7
      Nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden hat ein Fahrer
      eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens
      45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt.
      Diese Unterbrechung kann durch eine Unterbrechung von
      mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von
      mindestens 30 Minuten, ersetzt werden, die in die Lenkzeit so
      einzufügen sind, dass die Bestimmungen des Absatzes 1
      eingehalten werden.


      Artikel 8

      Bitte mal Quelle angeben das die 15 Minuten nur in den ersten 2 Std. gemacht werden dürfen!!
    • Original von 0815Kutscher
      vorm kunden mache ich keine 45 min. pause!!! da fahr ich weiter (außer vielleicht in frankreich oder belgien) und mach die pause beim kunden! muss natürlich jeder selber wissen!!


      Da liegt das Problem. Wir fahren nämlich unter anderem auch regelmäßig Kunden in F und B an. Dank DigiTacho ist man als Fahrer ja für die letzten 28 bzw. 60 Tage ? (Tachograph) bei einer Kontrolle den Beamten gegenüber Gläsern. Und grad dort wird es richtig teuer, wenn die Sozialvorschriften nicht beachtet werden. Da will ich schon sehen das es passt.
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      * Fanclub Franz Meersdonk *

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    • na ich hab hier noch den auszug nach VO 561/2006

      bei "lenkzeitunterbrechungen in blöcken":

      die LZU kann in zwei blöcken aufgeteilt werden:
      2 std. lenken, 15 min. pause, 2,5 std. lenken, 30 min. pause, dann wieder 4,5 std. lenken!

      !!!wichtig block 1 (15 min. pause) nach den ersten 2std. lenkzeit, der zweite block (30 min. pause) nach weiteren 2,5 std. lenkzeit!!!

      !!!achtung reihenfolge ist festgelegt!!!

      @hermann
      was sagst du dem beamten denn:
      "sie dürfen aber blos 28 tage auslesen!!!" oder was????
      mir hat mal einer gesagt, sie können alles gespeicherte auf der karte oder massenspeicher auslesen!
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von 0815Kutscher ()