Lenk- und Ruhezeiten VO (EG) 561/2006

    • Lenk- und Ruhezeiten VO (EG) 561/2006

      Eines kurz vorweg; Klugscheisser und Sprücheklopfer können sich ihre Antwort sparen!


      Folgendes Fallbeispiel:

      Lenkzeit 4Std. 15 Min. Danach Ankunft an der Entladestelle.
      15 Min. Standzeit durch kurzen Smalltalk.
      20 Min. Entladetätigkeit, selbst und mit Hilfe anderer.
      Anschließend habe ich 4,5h Fahrzeit, korrekt? ?(

      Fakt ist: Nach einer ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 h muss eine Pause von 45 Min. erfolgen!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Genau da liegt für mich der springende Punkt;

      Warum sollte ich eine mind. 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen, wenn ich nicht ununterbrochen gefahren bin?


      Im Vergleich zu einem Auslieferungsfahrzeug, welches im Minutentakt Be- und Entladen muss, von einer 10-minütigen Dauer und anschließend wieder 30 - 45 Min. fährt, dieser muss nach 4,5h doch auch keine Lenkzeitunterbrechung einlegen!
      Lediglich nach dem Arbeitszeitgesetz, sofern ein Arbeitnehmer dieses Fahrzeug lenkt, eine 30 minütige Pause!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Hallo zusammen,

      es könnte ja sein, dass ich die Frage nicht ganz verstanden habe aber die Lenkzeiten sind ja so vorgeschrieben, dass man innerhalb der ersten 4,5 std. 45 min Pause einlegen muss. Also 3 x 15 min oder auch nur 1x 45 min! Spätestens nach 4,5 std. müssen diese Pausen wahrgenommen sein. Beim Beispiel zu Beginn würden also auf der Scheibe 10 min. Pause fehlen.

      grüße
    • RE: Lenk- und Ruhezeiten VO (EG) 561/2006

      Original von TransportLogistik
      Eines kurz vorweg; Klugscheisser und Sprücheklopfer können sich ihre Antwort sparen!


      Folgendes Fallbeispiel:

      Lenkzeit 4Std. 15 Min. Danach Ankunft an der Entladestelle.
      15 Min. Standzeit durch kurzen Smalltalk.
      20 Min. Entladetätigkeit, selbst und mit Hilfe anderer.
      Anschließend habe ich 4,5h Fahrzeit, korrekt? ?(

      Fakt ist: Nach einer ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 h muss eine Pause von 45 Min. erfolgen!


      moin

      Würde sagen 15 Min Fahren,dann 30 Min Pause, und dann wieder 4,5 Std Fahren oder???

      gruss katerlupo
      Irgend was ist immer
    • Original von furchenzieher
      Deine Variante klingt zwar logisch,wird aber vermutlich nicht rechtens sein.Sonst würde ja jeder 4Std.25min. fahren, 3min. aufs Klo gehen und hätte dann wieder 4,5Std. Lenkzeit.


      @ furchenzieher,

      haha... Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer!
      Nun gut, 3 Min. Augen rausdrücken, wird nicht ausreichen um den Kontrollorganen eine glaubhafte Darstellung von Be- bzw. Entladetätigkeit zu bieten.



      Original von desaster
      Hallo zusammen,
      es könnte ja sein, dass ich die Frage nicht ganz verstanden habe aber die Lenkzeiten sind ja so vorgeschrieben, dass man innerhalb der ersten 4,5 std. 45 min Pause einlegen muss. Also 3 x 15 min oder auch nur 1x 45 min! Spätestens nach 4,5 std. müssen diese Pausen wahrgenommen sein. Beim Beispiel zu Beginn würden also auf der Scheibe 10 min. Pause fehlen.
      grüße


      @ desaster,

      Frage hast Du schon richtig verstanden, aber wie Du schon selber sagst:
      dass man innerhalb der ersten 4,5 std.


      3 x 15 Min. sind seit dem 11.April 2006 vergangenheit... ;)



      Original von Locke1973
      naja das mit 3x15 min gehört ja nu auch der geschichte an mittlerweile muss eine pause mind. 30 min haben und es gilt hier auch nicht mehr nur die ununterbrochene fahrt sondern die ununterbrochene arbeitszeit

      also in dem fallbeispiel einfach die scheibe auf pause stellen und 10 min. länger stehen bleiben dann passt es wieder


      @ Locke1973,

      da muss ich dich korrigieren, mit der VO (EG) 561 / 2006 hat sich nicht das ArbZG geändert, sondern nur die Lenk- und Ruhezeiten!
      Nach einer Lenkzeit von 4,5h muss eine Lenkzeitunterbrechung von mind. 45 Min. erfolgen, diese kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden, wobei der erste Abschnitt mind. 15 Min. betragen muss und der zweite Abschnmitt mind. 30 Min.!
      Diese Regelung [15] + [30] ist so festgeschrieben und muss so erfolgen, nicht anders rum!
      Das Arbeitszeitgesetz sagt lediglich aus, das nach einer ununterbrochenen Arbeitszeit eine Pause von mind. 30 Min. zu erfolgen hat!

      Sicher, in diesem Fall würde ich es natürlich genau so machen, allein um die Diskussion mit den Kontrollorganen zu umgehen!





      Gruß TransportLogistik...der sich das Wochenende erst morgen verdient hat! ;(
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Mal ne andere frage zum Thema Lenk-/Ruhezeit.Die Wochenruhezeit kann man ja auf 24Std. verkürzen,wenn man die restlichen 21Std. irgendwann mal dranhängt.
      Jetzt meine Frage: Kann man z.B. auch 35Std. Wochenruhezeit nehmen und dann irgendwann nur noch 10Std. dranhängen????
      Oder muß,wie bei der neuen Regelung für Pausen("Lenkzeitunterbrechung") der 2.Teil mindestens 21Std. betragen. Überall wird nur von 24+21Std. geschrieben.
      Selbst der schlaue "Abzocker" vom Gewerbeaufsichtsamt konnte mir darauf keine verbindliche Antwort geben.
      ORIGINALTON: "Sie können ja Fragen stellen;das kann ich Ihnen so genau nicht sagen."
      ... weiter, weiter ins Verderben, wir müssen leben, bis wir sterben...
    • RE: Lenk- und Ruhezeiten VO (EG) 561/2006

      Original von TransportLogistik
      Eines kurz vorweg; Klugscheisser und Sprücheklopfer können sich ihre Antwort sparen!


      Folgendes Fallbeispiel:

      Lenkzeit 4Std. 15 Min. Danach Ankunft an der Entladestelle.
      15 Min. Standzeit durch kurzen Smalltalk.
      20 Min. Entladetätigkeit, selbst und mit Hilfe anderer.
      Anschließend habe ich 4,5h Fahrzeit, korrekt? ?(

      Fakt ist: Nach einer ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 h muss eine Pause von 45 Min. erfolgen!


      Rein theoretisch mußt du deine 45 min machen, dann darfst du erst abladen.

      Der neue Digi gibt nicht eher ruhe bis die 45 Minuten drauf sind. Zufrieden ist er
      mit 3 x 15 min., aber die Kontrolle sagen wir mal normal nicht.

      Bin um 11 heute in Verona los, Pause 45 min Kufstein, 30 min in Schweinfurt.
      Der zeigte mir eben 5,35 Std. an. Kann man nichts machen.
    • Original von furchenzieher
      Mal ne andere frage zum Thema Lenk-/Ruhezeit.Die Wochenruhezeit kann man ja auf 24Std. verkürzen,wenn man die restlichen 21Std. irgendwann mal dranhängt.
      Jetzt meine Frage: Kann man z.B. auch 35Std. Wochenruhezeit nehmen und dann irgendwann nur noch 10Std. dranhängen????
      Oder muß,wie bei der neuen Regelung für Pausen("Lenkzeitunterbrechung") der 2.Teil mindestens 21Std. betragen. Überall wird nur von 24+21Std. geschrieben.
      Selbst der schlaue "Abzocker" vom Gewerbeaufsichtsamt konnte mir darauf keine verbindliche Antwort geben.
      ORIGINALTON: "Sie können ja Fragen stellen;das kann ich Ihnen so genau nicht sagen."



      @ furchenzieher,

      die Wochenruhezeit kann lediglich auf 24h verkürzt werden.
      Achte aber unbedingt darauf, dass die Verkürzung vor und nach einer ausreichenden Wochenruhezeit (45h) liegt!
      Außerdem muss die verkürzte Zeit nachgeholt werden. Das kann entweder an eine mind. 9-stündige Tagesruhezeit oder auf die Wochenruhezeit geschehen.
      Jedoch muss diese bis spätestens zum Ablauf der dritten Woche ausgeglichen sein!
      Fazit: 45h + 21h!

      Aufpassen musst Du bei dieser Art der Wochenruhezeitverkürzung auch mit der Wochenlenkzeit die sich aus den Gesamtlenkzeit und der daraus resultierenden Wochenruhezeit ergibt;
      In der ersten Doppelwoche sind es noch 90 Std. Lenkzeit, sobald Du allerdings in die zweite Doppelwoche kommst, darf diese nur noch max. 79 Stunden betragen!
      Erst in der dritten Doppelwoche beträgt die Lenkzeit wieder 90 Std.
      Vorsicht ist geboten!

      Beispiel:

      KW 33 = 56h
      KW 34 = 34h
      KW 35 = 45h
      KW 36 = 45h
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!