Lenk und Ruhezeiten / für selbständige Fahrer

    • gelöschter User 3 schrieb:

      . brauchste auch nicht, weil die bei einem Selbständigen davon ausgehen das er automatisch Urlaub hat wenn er nicht fährt ;)

      Weiß nicht , ist das so einfach , ich war bei meiner Frau angestellt , bin jetzt Rentner , aber noch als GF bzw. Vewrkehrsleiter eingetragen . Am bessten folge ich dem 11 Gebot :D du sollst dich nicht erwischen lassen . :D Nur ich weiß wirklich nicht von wann bis wann ich mit welcher karre unterwegs war , ich will da immer Buch drüber führen , fällt mir immer wieder ein nachdem ichs vergessen hatte ;(
    • Moin,

      ich habe auch noch nie einen Schein dabeigehabt und wollte bislang auch noch keiner sehen. Aber ich hab ja nunmal nur ein Auto und bin Alleinunterhalter. Evtl. wollten die darum nichts sehen.

      Aber wo wir grade beim Thema sind: Wie ist das denn im Ausland??? Schon mal jemand Erfahrung gemacht. Soll demnächst ein paar mal ins Ösiland. ?( ?( ?(
      Bedenke bei jeder Entscheidung welche Auswirkung Dein Verhalten auf Deine Mitmenschen hat.
    • Optimist schrieb:

      Moin,

      ich habe auch noch nie einen Schein dabeigehabt und wollte bislang auch noch keiner sehen. Aber ich hab ja nunmal nur ein Auto und bin Alleinunterhalter. Evtl. wollten die darum nichts sehen.

      Aber wo wir grade beim Thema sind: Wie ist das denn im Ausland??? Schon mal jemand Erfahrung gemacht. Soll demnächst ein paar mal ins Ösiland. ?( ?( ?(


      Wenn der LKW auf dich angemeldet ist oder hast den Mietvertrag vom Vermieter der auf deinen Namen läuft und dann noch die EU brauchst keine Bedenken zu haben.

      Wirst so gar noch großzügig behandelt!

      Man findet auch keine Vollpfosten als Kontrolleure im Ausland, das macht die Polizei in der Regel und keine freigesetzte Postler und 12 Ender von der BW!

      In I+A bin ich keine 10 mal kontrolliert worden auf Fahrzeit!
    • @ Grani

      Der LKW ist auf mich zugelassen.

      Also bist Du der Meinung, dass es dann nicht so en genommen wird mit dem Urlaubsschein? Nehme am Wochenende immer die Karte raus und steck sie Montags wieder rein. Das sollte doch sowieso grund sätzlich als Pausennachweis reichen. Verstehe den ganzen kram mit dem Urlaubsschein für Samstags sowieseo nicht. Bürokratenquatsch. :cursing: :cursing:
      Bedenke bei jeder Entscheidung welche Auswirkung Dein Verhalten auf Deine Mitmenschen hat.
    • Also wenn man es ganz kleinlich nimmt, muss man sogar die WE nachweisen. Also alle Tage wo man nicht gefahren ist(siehe Frankreich)! Weil man könnte die Karte ja gesteckt lassen und Analog fahren, in D. wird das ein bissel lässiger genommen ob übers WE gesteckt oder nicht(nachtragen nicht vergessen). Aber wenn du nen dummen vom 1.FC Grün-Weiss erwischt, werden erstmal(sagt er :D ) 250,-Tacken pro nicht nachgewiesenen Tag fällig! Und seitdem es die Arbeitsnachweise per PC erstellt werden müssen, muß die auch jeder Chef,Selbstfahrer usw. mitführen! Wenn du nur Digi-Autos hast kein Ding, bei gemischten Fuhrpark :cursing: viel Spass!
    • Was Grün weise sagen ist genau so gut wie wenn in China ein Sacke Reis umfällt oder der Nachbar vom Nachbar dessen Freundin hat gesagt1

      Lernt einmal oder lest die Verordnungen!

      Bescheinigung nach § 20 (1) FPersV für den selbstfahrende Unternehmer
      In Deutschland wird bei selbstfahrenden Unternehmern und selbstständigen Kraftfahrern
      keine Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 (1) FPersV verlangt.
      Dies gilt nicht für Fahrer, die nicht den Anforderungen des Art. 3 lit. e) Richtlinie 2002/15/EG
      vom 11.03.02 entsprechen (scheinselbständige Fahrer). Scheinselbständige Fahrer sind
      Arbeitnehmer und müssen daher die vom Unternehmer oder einer von ihm beauftragten
      Person unterschriebene Bescheinigung über die berücksichtigungsfreien Tage vorlegen. Bei
      grenzüberschreitendem Verkehr wird selbstfahrenden Unternehmern und selbstständigen
      Kraftfahrern zur Vermeidung von Rechtsfolgen empfohlen, das EU-einheitliche Formblatt
      zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage zu verwenden und dies an der für den Fahrer
      und der für den Unternehmer vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.


      http://www.gueterkraft.de/Regionalkonferenz_Vortrag_Dittmann.pdf

      Bis jetzt gelten immer noch Verordnungen und nicht was der Pöbel bei Kontrollen meint!

      Wir haben noch keinen Polizei Staat wie Italien, da entscheiden vor Ort beide Polizisten und beide müssen sich einig sein über die Höhe laut Vorgabe nach einem Viertstufenmuster

      Auch gelten keine Gesetze des Terroritalien Staat der ex DDR bei uns in Deutschland ob wohl so manche Kontrollheinis nach dem Muster noch kontrollieren wollen!