Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen und allen ein frohes und unfallfreies neues Jahr!
ich habe mich hier angemeldet, weil ich letztens in meiner Firma ein paar (für meine Ohren) sehr seltsame Meinungen zu diesem Thema gehört habe, und zwar von Kollegen, die erst seit kurzem den LKW-Führerschein haben. Ich war seit Anfang der 80er Jahre mit Gespannen der Klasse 3 (C1E) unterwegs, und habe vor 5 Jahren die Klassen C/CE erworben, bin also kein dummer Anfänger mehr. Aber das, was ich da letztens so hören musste, weckt Zweifel in mir: entweder sind meine bisherigen Kenntnisse falsch, oder es hat sich etwas grundlegendes in den gesetzlichen Vorgaben geändert. Ich kann mir aber vorstellen, dass die unterschiedlichen Meinungen aus dem Unterschied zwischen Nah- und Fernverkehr herrühren. Ich habe es seinerzeit wie in den folgen 2 Beispielen gelernt und bin bisher immer so gefahren:
1. Klassische Fernverkehr: der Fahrer fährt morgens um 6 Uhr los, legt zwischen 10:30 Uhr bis 11:15 Uhr eine Pause ein, und um 15:45 Uhr sucht er sich bis zum nächsten Morgen einen Rastplatz. Alles in allem: 2 x 4,5 Stunden Lenkzeit.
2. Nahverkehr/Tür-zu-Tür-Verkehr (mein typischer Arbeitstag): der Fahrer kommt morgens um 6 Uhr (fester Arbeitsbeginn laut Arbeitsvertrag) in die Firma, rangiert das Fahrzeug vom Parkplatz an die Rampe und belädt 1 Stunde lang sein Fahrzeug.
Schon hier gibt es eine Diskrepanz zwischen den Wünsche des Unternehmen und meiner Auffassung der Rechtslage: spätestens an der Rampe, nach dem Rangieren, müsste ich meines Wissens nach die Fahrerkarte einlegen und den Tachografen auf "Arbeit" stellen. Der Disponent meint aber, die Karte muss erst beim Verlassen des Betriebsgeländes einlegt werden.
Um 7 geht's dann los. Von Entladestelle zu Entladestelle sind es jeweils zwischen 15 und 30 Minuten Fahrzeit, und die jeweilige Abladezeit beträgt ca 5 Minuten.
Meines Wissens nach verschieben diese Entladezeiten das Ende der täglichen Lenkzeit nach hinten, so dass ich dann nicht um Punkt 10:30 Uhr Pause und Punkt 15:45 Uhr das Lenkrad aus der Hand legen muss. Ich darf so lange fahren, bis ich entweder 9 Stunden Lenkzeit oder die tägliche maximale Arbeitszeit voll habe, je nachdem, was eher eintritt. Hätte ich z.B. 12 Entladevorgänge mit jeweils 5 Minuten, und dazwischen würde ich nur fahren und einmal 45 Minuten Pause machen, wäre meine reine Lenkzeit nach folgender Rechnung um 17:45 Uhr beendet:
6 Uhr Beginn + 1 Stunde Ladezeit + 9 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 60 Minuten Entladevorgänge = 17:45 Uhr Feierabend
Damit wäre ich aber auch schon nicht mehr in der Verlängerung auf 10 Stunden Arbeitszeit, die ich wieder ausgleichen könnte. Also müsste ich eigentlich nach spätestens um 16 Uhr wieder auf dem heimischen Hof aufschlagen. Unnötig zu sagen, dass das kaum einer der Fahrer schafft. Die meisten, ich auch, sind zwischen 16:30 Uhr 17:00 Uhr wieder da, und wenn es bei einem Kunden mal länger als 5 Minuten dauert, wird es auch schon mal 17:30 Uhr.
Und hier schlagen bei mir dann die Alarmglocken, denn meines Wissens nach wäre das dann ein krasser Fehler in der Disposition, es wurde einfach zu knapp bemessen.
Interessant ist darüber hinaus auch die Meinung der "Frischlinge": da gibt es zwei, die behaupten, sie hätten in (der selben) Fahrschule gelernt, dass die Entladevorgänge das Ende der Lenkzeit eben nicht nach hinten verschieben.
Wenn das wirklich so wäre, müsste unsere Firma entweder noch mindestens 10 Fahrer einstellen, oder sie müsste wegen andauernder und vorgesetzter Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten dicht gemacht werden.
Wer hat Recht? Die anderen oder ich?
ich habe mich hier angemeldet, weil ich letztens in meiner Firma ein paar (für meine Ohren) sehr seltsame Meinungen zu diesem Thema gehört habe, und zwar von Kollegen, die erst seit kurzem den LKW-Führerschein haben. Ich war seit Anfang der 80er Jahre mit Gespannen der Klasse 3 (C1E) unterwegs, und habe vor 5 Jahren die Klassen C/CE erworben, bin also kein dummer Anfänger mehr. Aber das, was ich da letztens so hören musste, weckt Zweifel in mir: entweder sind meine bisherigen Kenntnisse falsch, oder es hat sich etwas grundlegendes in den gesetzlichen Vorgaben geändert. Ich kann mir aber vorstellen, dass die unterschiedlichen Meinungen aus dem Unterschied zwischen Nah- und Fernverkehr herrühren. Ich habe es seinerzeit wie in den folgen 2 Beispielen gelernt und bin bisher immer so gefahren:
1. Klassische Fernverkehr: der Fahrer fährt morgens um 6 Uhr los, legt zwischen 10:30 Uhr bis 11:15 Uhr eine Pause ein, und um 15:45 Uhr sucht er sich bis zum nächsten Morgen einen Rastplatz. Alles in allem: 2 x 4,5 Stunden Lenkzeit.
2. Nahverkehr/Tür-zu-Tür-Verkehr (mein typischer Arbeitstag): der Fahrer kommt morgens um 6 Uhr (fester Arbeitsbeginn laut Arbeitsvertrag) in die Firma, rangiert das Fahrzeug vom Parkplatz an die Rampe und belädt 1 Stunde lang sein Fahrzeug.
Schon hier gibt es eine Diskrepanz zwischen den Wünsche des Unternehmen und meiner Auffassung der Rechtslage: spätestens an der Rampe, nach dem Rangieren, müsste ich meines Wissens nach die Fahrerkarte einlegen und den Tachografen auf "Arbeit" stellen. Der Disponent meint aber, die Karte muss erst beim Verlassen des Betriebsgeländes einlegt werden.
Um 7 geht's dann los. Von Entladestelle zu Entladestelle sind es jeweils zwischen 15 und 30 Minuten Fahrzeit, und die jeweilige Abladezeit beträgt ca 5 Minuten.
Meines Wissens nach verschieben diese Entladezeiten das Ende der täglichen Lenkzeit nach hinten, so dass ich dann nicht um Punkt 10:30 Uhr Pause und Punkt 15:45 Uhr das Lenkrad aus der Hand legen muss. Ich darf so lange fahren, bis ich entweder 9 Stunden Lenkzeit oder die tägliche maximale Arbeitszeit voll habe, je nachdem, was eher eintritt. Hätte ich z.B. 12 Entladevorgänge mit jeweils 5 Minuten, und dazwischen würde ich nur fahren und einmal 45 Minuten Pause machen, wäre meine reine Lenkzeit nach folgender Rechnung um 17:45 Uhr beendet:
6 Uhr Beginn + 1 Stunde Ladezeit + 9 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 60 Minuten Entladevorgänge = 17:45 Uhr Feierabend
Damit wäre ich aber auch schon nicht mehr in der Verlängerung auf 10 Stunden Arbeitszeit, die ich wieder ausgleichen könnte. Also müsste ich eigentlich nach spätestens um 16 Uhr wieder auf dem heimischen Hof aufschlagen. Unnötig zu sagen, dass das kaum einer der Fahrer schafft. Die meisten, ich auch, sind zwischen 16:30 Uhr 17:00 Uhr wieder da, und wenn es bei einem Kunden mal länger als 5 Minuten dauert, wird es auch schon mal 17:30 Uhr.
Und hier schlagen bei mir dann die Alarmglocken, denn meines Wissens nach wäre das dann ein krasser Fehler in der Disposition, es wurde einfach zu knapp bemessen.
Interessant ist darüber hinaus auch die Meinung der "Frischlinge": da gibt es zwei, die behaupten, sie hätten in (der selben) Fahrschule gelernt, dass die Entladevorgänge das Ende der Lenkzeit eben nicht nach hinten verschieben.
Wenn das wirklich so wäre, müsste unsere Firma entweder noch mindestens 10 Fahrer einstellen, oder sie müsste wegen andauernder und vorgesetzter Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten dicht gemacht werden.
Wer hat Recht? Die anderen oder ich?