Lenk- und Ruhezeiten: Fernverkehr kontra Nahverkehr, oder neue gesetzliche Regelungen?

    • Lenk- und Ruhezeiten: Fernverkehr kontra Nahverkehr, oder neue gesetzliche Regelungen?

      Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen und allen ein frohes und unfallfreies neues Jahr!

      ich habe mich hier angemeldet, weil ich letztens in meiner Firma ein paar (für meine Ohren) sehr seltsame Meinungen zu diesem Thema gehört habe, und zwar von Kollegen, die erst seit kurzem den LKW-Führerschein haben. Ich war seit Anfang der 80er Jahre mit Gespannen der Klasse 3 (C1E) unterwegs, und habe vor 5 Jahren die Klassen C/CE erworben, bin also kein dummer Anfänger mehr. Aber das, was ich da letztens so hören musste, weckt Zweifel in mir: entweder sind meine bisherigen Kenntnisse falsch, oder es hat sich etwas grundlegendes in den gesetzlichen Vorgaben geändert. Ich kann mir aber vorstellen, dass die unterschiedlichen Meinungen aus dem Unterschied zwischen Nah- und Fernverkehr herrühren. Ich habe es seinerzeit wie in den folgen 2 Beispielen gelernt und bin bisher immer so gefahren:

      1. Klassische Fernverkehr: der Fahrer fährt morgens um 6 Uhr los, legt zwischen 10:30 Uhr bis 11:15 Uhr eine Pause ein, und um 15:45 Uhr sucht er sich bis zum nächsten Morgen einen Rastplatz. Alles in allem: 2 x 4,5 Stunden Lenkzeit.

      2. Nahverkehr/Tür-zu-Tür-Verkehr (mein typischer Arbeitstag): der Fahrer kommt morgens um 6 Uhr (fester Arbeitsbeginn laut Arbeitsvertrag) in die Firma, rangiert das Fahrzeug vom Parkplatz an die Rampe und belädt 1 Stunde lang sein Fahrzeug.

      Schon hier gibt es eine Diskrepanz zwischen den Wünsche des Unternehmen und meiner Auffassung der Rechtslage: spätestens an der Rampe, nach dem Rangieren, müsste ich meines Wissens nach die Fahrerkarte einlegen und den Tachografen auf "Arbeit" stellen. Der Disponent meint aber, die Karte muss erst beim Verlassen des Betriebsgeländes einlegt werden.

      Um 7 geht's dann los. Von Entladestelle zu Entladestelle sind es jeweils zwischen 15 und 30 Minuten Fahrzeit, und die jeweilige Abladezeit beträgt ca 5 Minuten.

      Meines Wissens nach verschieben diese Entladezeiten das Ende der täglichen Lenkzeit nach hinten, so dass ich dann nicht um Punkt 10:30 Uhr Pause und Punkt 15:45 Uhr das Lenkrad aus der Hand legen muss. Ich darf so lange fahren, bis ich entweder 9 Stunden Lenkzeit oder die tägliche maximale Arbeitszeit voll habe, je nachdem, was eher eintritt. Hätte ich z.B. 12 Entladevorgänge mit jeweils 5 Minuten, und dazwischen würde ich nur fahren und einmal 45 Minuten Pause machen, wäre meine reine Lenkzeit nach folgender Rechnung um 17:45 Uhr beendet:

      6 Uhr Beginn + 1 Stunde Ladezeit + 9 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 60 Minuten Entladevorgänge = 17:45 Uhr Feierabend

      Damit wäre ich aber auch schon nicht mehr in der Verlängerung auf 10 Stunden Arbeitszeit, die ich wieder ausgleichen könnte. Also müsste ich eigentlich nach spätestens um 16 Uhr wieder auf dem heimischen Hof aufschlagen. Unnötig zu sagen, dass das kaum einer der Fahrer schafft. Die meisten, ich auch, sind zwischen 16:30 Uhr 17:00 Uhr wieder da, und wenn es bei einem Kunden mal länger als 5 Minuten dauert, wird es auch schon mal 17:30 Uhr.

      Und hier schlagen bei mir dann die Alarmglocken, denn meines Wissens nach wäre das dann ein krasser Fehler in der Disposition, es wurde einfach zu knapp bemessen.

      Interessant ist darüber hinaus auch die Meinung der "Frischlinge": da gibt es zwei, die behaupten, sie hätten in (der selben) Fahrschule gelernt, dass die Entladevorgänge das Ende der Lenkzeit eben nicht nach hinten verschieben.

      Wenn das wirklich so wäre, müsste unsere Firma entweder noch mindestens 10 Fahrer einstellen, oder sie müsste wegen andauernder und vorgesetzter Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten dicht gemacht werden.


      Wer hat Recht? Die anderen oder ich?
    • iDriver schrieb:

      2. Nahverkehr/Tür-zu-Tür-Verkehr (mein typischer Arbeitstag): der Fahrer kommt morgens um 6 Uhr (fester Arbeitsbeginn laut Arbeitsvertrag) in die Firma, rangiert das Fahrzeug vom Parkplatz an die Rampe und belädt 1 Stunde lang sein Fahrzeug.

      Schon hier gibt es eine Diskrepanz zwischen den Wünsche des Unternehmen und meiner Auffassung der Rechtslage: spätestens an der Rampe, nach dem Rangieren, müsste ich meines Wissens nach die Fahrerkarte einlegen und den Tachografen auf "Arbeit" stellen. Der Disponent meint aber, die Karte muss erst beim Verlassen des Betriebsgeländes einlegt werden.
      Das ist schon mal grundsätzlich falsch.
      1. Du steckst bei Arbeitsbeginn deine Karte.
      1a Danach stellst Du auf Arbeitszeit,
      2.Dann machst du deine Abfahrskontrolle,denn das ist Arbeitszeit
      3. Dann fährst du an die Rampe
      4. Da stellst Du den Digi oder Manuellen Fahterschreiber wieder auf Arbeitszeit.
      5.Nach dem beladen,was du ja selbst machst(Arbeitszeit)fährst du ja von der Rampe weg,und machst das Fahrzeug abfahrbereit,(z.Bsp.Planen zu usw.auch das ist Arbeitszeit)
      6. Dann beginnt deine reine Fahrzeit
      Wenn Du einen DIGI drin hast,rechnet der die Stops nicht als Fahrzeit,denn Du musst bei jedem Stop auf Arbeitszeit stellen
      7.So nun rechne mal fleissig wie es denn mit den Fahr,Pausen und Arbeitszeiten aussieht
      8. Bestell deiner Dispo mal einen schönen Gruss,ob sie schon mal was vom Fahrpersonalgestz gehört haben,oder nur Singen und Klatschen gelernt haben. :?:
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.
    • Pause musst Du machen, je nachdem was eher eintritt:

      4,5 Stunden Lenkzeit oder

      6 Stunden ( Arbeitszeit plus Lenkzeit zusammen )

      Ach so und die Pausen müssen sein:

      - 45 Minuten am Stück oder gesplittet in 15 und 30 min. ( wegen den Vorschriften zur Lenkzeitunterbrechung ) bzw.
      - 30 min nach ArbzG


      d.h.. anders gesehen


      wenn nach 6 Stunden die Lenkzeit von 4,5 Std nicht voll musst Du nach ArbzG 30 min Pause machen und dann, wenn die 4,5 Stunden voll nochmal 30 min Pause. Damit hast Du die vorgeschriebene 45 gesplittet und voll, kannst also danach nochmal 4,5 Std lenken


      Hast Du in der Ausbildung bzw in den Pflichtschulungen zum BKrfQG geschlafen ?
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