Lenk- und Ruhezeiten

    • Wenn Gefahr im Verzug ist zerlegen sie auch deine Bude Opa, nur weil die die Bullen bei dir zuhause hinterm Mond offenbar die Unterhose mit der Kneifzange anziehen, müssen die das im Rest Deutschlands nicht auch tun. Wenn die Herren in Grün einen Durchsuchungsbeschluß haben und du quatscht die irgendwie voll, dann schieben die deinen Rollstuhl einfach zur Seite und gehen an dir vorbei und stellen deine Bude auf den Kopf, fertig, Begründung Gefahr im Verzug. Und wenn die dabei noch das von dir geklaute Fahrrad vom Nachbarn finden, obwohl die wegen was ganz anderem gekommen sind, dann wird das auch als Zufallsfund verwertet. Von wegen einer von der Kommune und so! :D
      Du kannst dich danach ja gerichtlich wehren, dann wird halt die Durchsuchung für nicht rechtmäßig erklärt, nur das evtl. gefundene belastende Material wird trotzdem gegen dich verwendet. :D
    • da fehlen mir nur ganz einfach die Worte: :(


      folgendes: Ich, vollzeit berufstätig als lkw fahrer.



      habe ein angebot bekommen jeden samstag ware zwischen flughafen düssesdorf und flughafen frankfurt zu fahren.
      es gibt keine Tips dafür.
      wenn ich vollzeit Fahrer bin ?( ,wie soll ich dann meine WE Ruhezeit bekommen :?: :?: :?: :?:
      aber warscheinlich,legal illegal,mir scheiss egal.nach dem Motto.-
      und dann wundern wir uns warum so viele in den Büschen liegen. :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.
    • Ist vielleicht etwas OT, aber ihr glaubt gar nicht wie froh ich heute wegen einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld war:

      Ich achte eigentlich immer auf die Vorschriften, aber manchmal passt es einfach nicht und natürlich landet man innerhalb der nächsten 28 Tage in einer Kontrolle. Da ansonsten alles Top war, der Beamte war begeistert vom Zustand des Zuges und LaSi, ich sogar sehr freundlich zu ihm war, kam folgendes dabei raus:

      1. Tagesruhezeitverkürzung - 0,22 Std.
      2. Lenkdauerüberschreitung ohne Pause + 1,15 Std.
      3. Tageslenkzeitüberschreitung: + 0,24 Std.
      4. Tagesruhezeitverkürzung am nächsten Tag: - 1,09 Std.

      Als Selbstfahrer kommt ja direkt immer das Doppelte und ich habe mit einigen Euronen plus Punkte gerechnet...die Verwarnung: 35 €, wird direkt überwiesen. :thumbsup:
    • Die Ausdrucke mit Kommentar hatte ich dem Beamten direkt vor die Nase gehalten und er wollte mir auch nur ein Bußgeld erteilen.

      Sein Cheffe war der Meinung: Nee, das muss gemeldet werden...drum bin ich ja wegen dem offiziellen Schreiben der "Struktur- und Genehmigungsdirektion" so froh. ^^

      PS: Der Beamte sagte mir noch dass er ein paar nicht unnette Zeilen dazu geschrieben hätte. :)
    • Hi Jörg,

      eine Quelle habe ich nicht, aber Aussagen von BAG`lern und meine auch hier im Forum was darüber gelesen zu haben.

      Da geht es um unlautere Gewinnabschöpfung, d.h. wenn ich mehr als erlaubt fahre schaffe ich mir einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern.

      Abgesehen davon zahlen normalerweise der Fahrer und das Unternehmen...wenn es in einer Person ist, eben das Doppelte.
    • Ist nicht, eher weniger!

      Ich hatte schon das Bußgeld verlinkt hier im Forum!

      Bis dato immer weniger gezahlt, aber nie an die Wegelagerer!

      Wenn Wegelagerer Geld wollen, dann ist es zwischen gut und böse und so was wird von der Behörde meist eingestellt!

      Tacho 9 Monate nicht ausgelesen, hat der ein Getue gehabt!

      Behörde hat es nicht mal erwähnt.

      Habe ich mal unseren BAGler gefragt, so viel ich weiß hat der gesagt ist da kein Bußgeld im Katalog!

      Sagt blöd ist es wenn das Amt für Arbeitssicherheit einen Hausbesuch macht und man kann an die Daten von vor 6 Monaten nicht dran!

      Ein Richter könnte eine doppelte Strafe aussprechen wird aber vom nächst höchsten Gericht kassiert wenn es nicht schon der Staatsanwalt kassiert hat!


      Noch was, bei Gericht hat der Richter sofort ein offenes Ohr!

      Man muss am sozialen Leben teilhaben können!



      Gut manch einem stellt das soziale Leben der Heckenscheißer Parkplatz dar, da der LKW gleichzeitig seine Wohnung ist!


      Eine Ausrede die zieht, musste zum DOKSTOP am Autohof und ärztliche Behandlung darf nicht verweigert werden!

      Ausdruck nicht vergessen und die Ausdrucke gehen die Wegelagerer nichts an weil es sie nicht interessiert!

      Gewinnabschöpfung hat nichts mit der Fahrpersonalverordnung zu tun, werft jetzt nicht alle in einen Topf!
    • Mit der Abschöpfung und Verfallgesetzen ist so ein Ding!

      Man hört und liest es nur!

      Macht einer miese kann das Gesetz gar nicht angewandt werden weil er ja sich nicht bereichert hat!

      Es wird kein Transportunternehmer so ein Strafe akzeptieren ohne das sie von einem oder zwei Gerichten bestätigt ist!

      Ausnahmen bestätigen die Regel, es soll auch welche geben die die 2000 € für den Rechtsschutz nicht haben!